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name: spezial-revision-zahlen-schwellen-und-berechnung
description: "Revision: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Revision: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `fachanwalt-strafrecht`. Ausgangspunkt ist: Plugin Fachanwalt für Strafrecht. Orientierung StPO StGB Nebenstrafrecht. Strafverteidigung Ermittlungsverfahren Hauptverhandlung Revision. Nebenklage Opfervertretung Zeugenbeistand Adhaesion Insolvenzantrag StA. Ergaenzt aktenaufbereiter-strafrecht und kanzlei-allgemein.

Er führt durch **Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung** im Themenfeld **Revision**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Norm- und Praxisanker

- Revision: §§ 333 ff. StPO. Statthaft gegen Urteile der großen Strafkammer am LG (§ 121 GVG), des Schwurgerichts, OLG (§ 333 StPO), bei Sprungrevision gegen Amtsgerichtsurteile statt Berufung (§ 335 StPO).
- Fristen: Einlegung eine Woche nach Urteilsverkündung (§ 341 StPO); Begründung ein Monat nach Zustellung des Urteils mit Gründen (§ 345 StPO).
- Sachrüge und Verfahrensrüge: § 344 Abs. 2 StPO – Verfahrensrüge braucht Tatsachenvortrag, Sachrüge greift die Rechtsanwendung an. Beide präzise unterscheiden.
- Absolute Revisionsgründe: § 338 StPO – immer revisibel, Kausalität nicht erforderlich (z.B. nicht ordnungs­gemäße Besetzung, Verfahrenshindernis).
- Relative Revisionsgründe: § 337 StPO – Beruhen des Urteils auf der Gesetzesverletzung.
- Praxis-Tipp: Begründungsfrist (Monat) ist die enge Frist – Strategie: sofort nach Einlegung Sicherung Hauptverhandlungsprotokoll, Aktenstudium, Identifikation der Rügen. Sachrüge ("Verletzung materiellen Rechts") immer als Sicherheitsnetz formulieren, weil sie ohne Tatsachenvortrag wirksam ist (BGH ständige Rspr.). Verfahrensrügen wegen Aufklärungspflichtverletzung (§ 244 StPO) brauchen genaue Schilderung Beweisantrag + Ablehnungs­begründung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Revision** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
