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name: spezial-sicht-tatbestand-beweis-und-belege
description: "Sicht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Sicht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `insolvenzverwaltung`. Ausgangspunkt ist: Freistehendes Insolvenzverwaltungs-Plugin aus Sicht von Insolvenzverwalter, Sachwalter und vorläufiger Verwaltung: Regelverfahren, Eigenverwaltung, Schutzschirm, Anfechtung, § 15b InsO, Masse, Forderungsprüfung, Insolvenzplan, StaRUG-Planwerkstatt, Gutachten, Berichte und Schlussrechnung.

Er führt durch **Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage** im Themenfeld **Sicht**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Sicht** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Verwalter-Sicht — Standard-Tatbestände im Anfechtungs- und Haftungsstreit
- **§ 130 InsO Kongruente Deckung:** Letzte 3 Monate vor Antrag; Anfechtbar bei Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Handlung + Kenntnis oder Kenntnis der Umstände, aus denen die Zahlungsunfähigkeit folgt.
- **§ 131 InsO Inkongruente Deckung:** Letzter Monat ohne weitere Voraussetzungen; 2.–3. Monat nur bei Zahlungsunfähigkeit oder Kenntnis benachteiligter Gläubiger.
- **§ 133 InsO Vorsatzanfechtung:** Zentralbestimmung; Frist 10 Jahre vor Antrag (Stand prüfen — SanInsFoG hat bei kongruenten Leistungen auf 4 Jahre verkürzt); Vorsatz des Schuldners und Kenntnis des Anfechtungsgegners von Gläubigerbenachteiligungsabsicht (§ 133 Abs. 1 Satz 2 InsO Vermutung).
- **§ 135 InsO Gesellschafterdarlehen:** Rückzahlung im letzten Jahr vor Antrag anfechtbar; Sicherung in den letzten 10 Jahren — strikt verschuldensunabhängig.
- **§ 134 InsO Unentgeltliche Leistung:** Letzte 4 Jahre vor Antrag anfechtbar; objektiver Tatbestand reicht.
- **§ 15b InsO Zahlungsverbot:** Geschäftsführerhaftung für Zahlungen nach Insolvenzreife; Privilegierung für Zahlungen "im ordnungsgemäßen Geschäftsgang" (§ 15b Abs. 2 InsO, Stand prüfen).
- **Beleglage Verwalter:** Kontoauszüge, Buchhaltung, Korrespondenz Schuldner-Gläubiger, Liquiditätsstatus zum Zahlungszeitpunkt, Mahnungen, Stundungsverhandlungen — Verwalter trägt grds. Darlegungslast für Kenntnis.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
