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name: spezial-starug-beweislast-und-darlegungslast
description: "StaRUG: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# StaRUG: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `fortbestehensprognose`. Ausgangspunkt ist: Fortbestehensprognose § 19 Abs. 2 InsO als Geschäftsführer-Selbstdokumentation. Bilanzstatus Annahmen Plausibilisierung Zwoelf-Monats-Liquiditaet. Sanierungsbausteine Patronatserklärung Comfortletter Rangrücktritt Stundung Forderungsverzicht. IDW S 11 StaRUG. Eskalation bei negativer Prognose.

Er führt durch **Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung** im Themenfeld **StaRUG**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **StaRUG** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Beweislast/Darlegungslast Fortbestehensprognose und StaRUG
- **Positive Fortbestehensprognose:** Schuldner trägt die Darlegungslast im Anfechtungs- und Haftungsprozess. Sie ist substantiiert mit Zahlen, Annahmen, Belegen und Plausibilisierung darzulegen (BGH ständige Rspr.).
- **§ 1 StaRUG:** Geschäftsleiter müssen Krisenfrüherkennung dokumentieren; Verstoß löst Haftung nach §§ 43 GmbHG, 93 AktG aus. Die Dokumentation ist gerichtsfest aufzubewahren (Akten, Protokolle, Beschlüsse).
- **§ 18 InsO drohende Zahlungsunfähigkeit:** Schwelle für StaRUG-Zugang (§ 29 StaRUG); Liquiditätsplan über idR 24 Monate, der zeigt, dass mehr Verbindlichkeiten als Mittel anfallen.
- **Maßstab "überwiegende Wahrscheinlichkeit":** Für die positive Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO gilt die "überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Fortführung als Bewertungsmaßstab (BGH ständige Rspr.).
- **Sekundäre Darlegungslast:** Trägt der Insolvenzverwalter im Anfechtungsprozess Anhaltspunkte für Insolvenzreife vor, muss der Anfechtungsgegner substantiiert zu Annahmen und Quellen der Prognose vortragen.
- **Praxis:** Annahmenkatalog mit Datum, Quelle, Schwankungsbreite und Sensitivitätsanalyse ist die belastbarste Form der Substantiierung. Lose Behauptungen ("Wir hatten genug Auftragsbestand") reichen nicht.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
