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name: spezial-starug-tatbestand-beweis-und-belege
description: "StaRUG: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# StaRUG: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `insolvenzplan-starug-planwerkstatt`. Ausgangspunkt ist: Freistehendes Plugin für Insolvenzplan und StaRUG-Restrukturierungsplan: Intake, Sanierungskonzept, Vergleichsrechnung, Gruppen, Klassen, darstellender und gestaltender Teil, Anlagen, Abstimmung, Cram-down, Minderheitenschutz, Gericht und Planvollzug.

Er führt durch **Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage** im Themenfeld **StaRUG**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **StaRUG** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.

## StaRUG-Voraussetzungen — Tatbestandsmerkmale

- **Restrukturierungsfähigkeit § 30 StaRUG:**
  - Drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO **muss** vorliegen — 24-Monats-Prognose.
  - Eintritt Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO oder Überschuldung § 19 InsO **schließt StaRUG aus** (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG, Aufhebungspflicht).
- **StaRUG-Anzeige § 31 StaRUG:**
  - Adressat: Restrukturierungsgericht (LG am OLG-Sitz, § 34 StaRUG).
  - Form: schriftlich oder elektronisch; § 32 StaRUG verlangt Plan-Konzept, Krisenursachen, Sanierungsschritte, Liste der betroffenen Forderungen.
  - Wirkung: Aufnahme als Restrukturierungssache, Voraussetzung für Stabilisierungsanordnung § 49 StaRUG und Restrukturierungsbeauftragten § 73 StaRUG.

## Plansubstanz nach StaRUG

- **Gestaltbare Forderungen § 4 StaRUG:**
  - Geldforderungen und sonstige Forderungen, soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
  - **Ausgeschlossen:** Arbeitnehmerforderungen aus Arbeitsverhältnis (§ 4 S. 2 Nr. 1 StaRUG), Versorgungsanwartschaften (Nr. 2), deliktsbezogene Forderungen (Nr. 3, vorsätzliche unerlaubte Handlung), Sozialversicherungs- und Steuerforderungen sind im Streit, aber praktisch ausgeschlossen.
- **Klassenbildung § 9 StaRUG:** ähnlich Insolvenzplan §§ 222 ff. InsO — sachgerechte Differenzierung nach Rang, Sicherheiten, Forderungstyp.
- **Mehrheiten § 25 StaRUG:** 75 Prozent **Summenmehrheit je Klasse** (anders als Insolvenzplan: 50/50).
- **Cross-Class Cram-Down §§ 26–28 StaRUG:**
  - § 27 StaRUG **absolute Vorrangregel** (priority rule) — keine Bevorzugung nachrangiger Klassen ohne Vollbedienung höherrangiger.
  - § 28 StaRUG Schlechterstellungstest gegenüber „Best-Alternative-to-Negotiated-Agreement".

## Beweis- und Belegbedarf

- **Drohende ZU § 18 InsO:** 24-Monats-Liquiditätsplan, Sensitivitätsanalyse, Annahmen-Dokumentation.
- **Sanierungskonzept:** IDW S6-Konzept oder vergleichbar; Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit dargelegt.
- **Vergleichsrechnung:** Plan-Szenario vs. Best-Alternative — Quote für jede Klasse.
- **Klassenbildung:** sachgerechte Differenzierung dokumentiert.

## Anti-Halluzinations-Hinweise

- StaRUG ist jung (in Kraft seit 1.1.2021) — wenig BGH-Rechtsprechung, vorrangig AG-/LG-Entscheidungen (Frankfurt am Main, Köln, Hamburg). Az. zu verifizieren.
- StaRUG ist **kein Insolvenzverfahren**; öffentliche Bekanntmachung nicht obligatorisch, Vertraulichkeit erhalten.
- Pandemie-Sonderregelungen § 4 StaRUG-COVInsAG sind ausgelaufen.
