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name: spezial-stvg-fristen-form-und-zustaendigkeit
description: "Stvg: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Stvg: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `fachanwalt-verkehrsrecht`. Ausgangspunkt ist: Plugin Fachanwalt für Verkehrsrecht. StVG StVO PflVG VVG-Bezuege. Verkehrsunfall Personen- und Sachschaden Bußgeld Fahrerlaubnis Verkehrsstrafrecht (§§ 315c 316 StGB). Schnittstelle Plugin kanzlei-allgemein.

Er führt durch **Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg** im Themenfeld **Stvg**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Norm- und Praxisanker

- Verjährungsfristen StVG-Bezug: § 26 Abs. 3 StVG OWi-Verfolgung 3 Monate / 6 Monate nach Bußgeldbescheid; § 14 StVG kraftfahrt­rechtliche Erlaubnis­erteilung; § 195 BGB drei Jahre für zivilrechtliche Schadens­ersatzansprüche (§ 7 StVG).
- Einspruchsfrist Bußgeldbescheid: § 67 OWiG zwei Wochen ab Zustellung; Anhörung § 55 OWiG vor Bescheid­erlass.
- Wiedereinsetzung: § 44 StPO i.V.m. § 46 OWiG – eine Woche ab Wegfall des Hindernisses, mit Glaubhaftmachung.
- Verkehrsstrafrecht: §§ 315c, 316, 142 StGB; allgemeine Fristen StPO (Berufung 1 Woche § 314 StPO; Revision 1 Woche § 341 StPO).
- Zuständigkeit Bußgeldverfahren: AG Strafrichter (§ 68 OWiG); Rechtsbeschwerde zum OLG nach § 79 OWiG (Zulassungsschwelle § 80 OWiG: Geldbuße > 250 EUR oder Nebenfolge wie Fahrverbot).
- Verkehrsunfall-Zivil: AG bis 5.000 EUR (§ 23 GVG), LG ab 5.000 EUR (§ 71 GVG); örtlich Wohnsitz Beklagter (§§ 12, 13 ZPO) oder Tatort (§ 32 ZPO).
- Praxis-Tipp: Frühen Akteneinsichts­antrag nach § 49 OWiG / § 147 StPO stellen – verschafft Zeitvorteil bei Einspruchsfrist (Hemmung § 33 Abs. 1 Nr. 14 OWiG durch Akten­anforderungs­antrag möglich, Detail prüfen). Verjährungsdaten in Mandats­akte sichtbar markieren, weil 3-Monats-Frist sehr knapp ist.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Stvg** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
