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name: spezial-ueberschuldung-fristen-form-und-zustaendigkeit
description: "Ueberschuldung: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Ueberschuldung: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `insolvenzrecht`. Ausgangspunkt ist: Insolvenzrechtliche Skills zu Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Antragspflicht und Gläubigerantrag.

Er führt durch **Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg** im Themenfeld **Ueberschuldung**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Ueberschuldung** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.

## Überschuldung § 19 InsO — zweistufige Prüfung
- **Tatbestand § 19 Abs. 2 InsO:** Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, **es sei denn**, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.
- **Stufe 1 — rechnerische Überschuldung:** Vermögen zu Liquidationswerten < Verbindlichkeiten.
- **Stufe 2 — Fortbestehensprognose:** Prognosezeitraum **12 Monate** (§ 19 Abs. 2 S. 1 InsO seit SanInsFoG 2021).

## Frist § 15a InsO
- **6 Wochen** ab Eintritt der Überschuldung (§ 15a Abs. 1 S. 2 InsO seit SanInsFoG 2021 — vorher 3 Wochen).
- Kürzer, wenn Sanierung aussichtslos.
- Strafbewehrt § 15a Abs. 4 InsO: vorsätzliche Verletzung bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; Fahrlässigkeit bis 1 Jahr.
- Zusätzlich Zahlungsverbot § 15b InsO ab Eintritt der materiellen Insolvenz.

## Form Antrag
- **§ 13 InsO Eigenantrag:** schriftlich beim Insolvenzgericht (Amtsgericht), Vermögensverzeichnis, Gläubigerverzeichnis, Lohnliste, Bilanz.
- Bei juristischen Personen: durch Vertretungsberechtigte (Geschäftsführer/Vorstand); bei Gesamtvertretung Antrag durch alle.
- Bei Eigenverwaltung § 270a InsO: Eigenverwaltungsplanung beifügen.
- Bei Schutzschirm § 270d InsO: Bescheinigung Sachverständiger über drohende ZU oder Überschuldung und Sanierungsaussicht.

## Zuständigkeit
- **Insolvenzgericht** = Amtsgericht am Sitz des Schuldners (§ 2 InsO).
- Bei Sitzverlegung in letzten 6 Monaten: vorheriger Sitz § 3 Abs. 1 InsO.
- **EuInsVO 2015/848 Art. 3 COMI:** bei grenzüberschreitendem Fall Hauptinsolvenzverfahren am Ort des „Centre of Main Interests".

## Verteidigungslinien gegen Überschuldungsvorwurf
- **Rangrücktritt § 39 Abs. 2 InsO** für Gesellschafterforderungen (qualifiziert).
- **Harte Patronatserklärung** des Gesellschafters.
- **Stille Reserven** in der Liquidationsbilanz (Sacheinlagen, Beteiligungen, Goodwill bei going-concern-Wertung).
- **Positive Fortbestehensprognose** mit Sanierungskonzept IDW S6.

## Anti-Halluzinations-Hinweise
- Frist **6 Wochen** (nicht 3!) bei Überschuldung seit SanInsFoG.
- Prognosezeitraum **12 Monate** (nicht 24 — das ist § 18 InsO drohende ZU).
- Pandemie-Sonderregelungen sind ausgelaufen.
