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name: spezial-vertrieb-behoerden-gericht-und-registerweg
description: "Vertrieb: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Vertrieb: Behörden-, Gerichts- oder Registerweg

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `energierecht`. Ausgangspunkt ist: Freistehendes Energierecht-Plugin für Stadtwerke, Versorger, Wärme, Netze, Vertrieb, Industrie, EEG, KWKG, Verfahren, Transaktionen und Projektfinanzierung.

Er führt durch **Behörden-, Gerichts- oder Registerweg** im Themenfeld **Vertrieb**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Vertrieb** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Materielle Weichen Energie-Vertrieb
- **Pflichten des Lieferanten (§§ 40, 41 EnWG):** Klare Rechnungsstellung mit Mengen, Preisen, Tarifeinstufung; Mitteilungspflicht für Preisänderungen mit Sechs-Wochen-Frist vor Wirksamwerden (§ 41 Abs. 5 EnWG).
- **Vertragsabschluss (§ 41a EnWG):** Bei Telefonwerbung Bestätigung in Textform; Widerrufsrecht 14 Tage (§ 312g BGB i.V.m. § 41a Abs. 1 S. 2 EnWG). Bei Nichtbestätigung kein wirksamer Vertragsschluss.
- **Grundversorgung (§ 36 EnWG):** Grundversorger ist verpflichtet, Haushaltskunden im Niederspannungs-/Niederdrucknetz zu allgemeinen Bedingungen und Preisen zu versorgen. Drei-Jahres-Frist für Grundversorgerwechsel über Marktanalyse.
- **Ersatzversorgung (§ 38 EnWG):** Bei nicht zuzurechnender Versorgungslücke (z. B. Lieferanteninsolvenz) tritt automatisch Grundversorger ein - maximal 3 Monate; danach Wechselzwang oder Tarif gemäß Grundversorgung.
- **Schlüsselübergabe / Anbieterwechsel:** Wechsel in maximal 21 Werktagen (§ 20a EnWG); seit 2025 Drei-Wochen-Frist verbindlich. Wechselgebühren sind unzulässig (§ 20a Abs. 3 EnWG).
- **Schlichtungsstelle Energie:** Außergerichtliche Streitbeilegung bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. (§ 111b EnWG). Entscheidungen sind für den Lieferanten nicht bindend, aber werden in der Regel umgesetzt.
- **Sperrung (§§ 19, 24 StromGVV, GasGVV):** Versorgungssperre nur nach vorheriger Mahnung mit zwei-wöchiger Sperrandrohung; kein Sperrgrund bei sozialer Härte. Vor Sperrung neue Energiesozialberatung im EnWG-Reform-Kontext beachten.
- **BNetzA-Tätigkeit:** Marktüberwachung (z. B. unlautere Praktiken), Festlegungsverfahren zu Standardpreisinformationen, Eingriffsbefugnisse bei wettbewerbswidrigem Verhalten (§ 30 EnWG).

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
