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name: spezial-wcag-risikoampel-und-gegenargumente
description: "Wcag: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien: konkreter Spezialworkflow mit Sachverhaltsklärung, Rechtsrahmen, Belegen, Risikoampel und verwertbarem Output."
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# Wcag: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien

## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `barrierefreiheit-web-checker`. Ausgangspunkt ist: Web-Barrierefreiheits-Checker für BFSG, BFSGV, BITV 2.0, EN 301 549 und WCAG: Scope, Audit, Tastatur, Screenreader, Formulare, PDFs, Erklärung, Roadmap und Abnahme.

Er führt durch **Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien** im Themenfeld **Wcag**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.

## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **WCAG** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

## Risikoampel WCAG-Findings
- **Rot — Blocker**: Funktion ohne Tastatur unbedienbar (SC 2.1.1), kein Texterzeichnis (Captcha ohne Alternative SC 1.1.1), Kontrast unter 3:1 für UI-Bestandteile (SC 1.4.11), Sprache der Seite nicht ausgezeichnet (SC 3.1.1).
- **Gelb — wesentlich beeinträchtigend**: Fokus-Sichtbarkeit unzureichend (SC 2.4.7), Linktexte nicht aussagekräftig (SC 2.4.4), Formularlabels fehlen (SC 3.3.2), Zoom 200 % verursacht horizontales Scrollen (SC 1.4.10).
- **Grün — Optimierung**: Konsistente Navigation (SC 3.2.3), redundante Eingaben (SC 3.3.7 — neu in WCAG 2.2), Erkennungsmerkmale für Tastaturfokus (SC 2.4.11 — neu in WCAG 2.2).

## Typische Gegenargumente und Erwiderung
- **"Nur wenige Nutzer betroffen"**: § 17 Abs. 2 BFSG nennt die geschätzte Inanspruchnahme als einen, nicht den einzigen Faktor. Aktuell ca. 7,8 Mio. Menschen in Deutschland mit Schwerbehinderung.
- **"WCAG 2.2 ist nicht verpflichtend"**: korrekt, da EN 301 549 noch auf WCAG 2.1 verweist. Gegenargument bleibt vorerst tragfähig; in Abnahme-Verträgen kann WCAG 2.2 dennoch privatautonom geschuldet sein.
- **"Drittinhalte sind nicht beeinflussbar"**: Anhang 1 BFSGV Nr. 7 verpflichtet zur Sicherung der Barrierefreiheit auch bei Drittinhalten, soweit kontrollierbar. Auswahl- und Konfigurationspflichten greifen.
- **"Beta-Status"**: keine Ausnahme im BFSG; entscheidend ist Inverkehrbringen oder Erbringen der Dienstleistung gegenüber Verbrauchern.

## Verteidigungslinien
1. **Konformitätsvermutung** durch Anwendung EN 301 549 + Prüfbericht
2. **Schrittweise Nachbesserung** mit dokumentierter Roadmap und Marktüberwachung in Verhandlung halten
3. **Unverhältnismäßige Belastung** nur mit vollständiger Bewertung nach § 17 BFSG; freiwilliger Mitteleinsatz erforderlich (§ 17 Abs. 4)

## Trade-off
Auf "unverhältnismäßige Belastung" sollte sich nur stützen, wer wirklich keine Mittel zur Herstellung der Barrierefreiheit findet — die Behörde fordert nicht selten Nachbesserung mit fester Frist statt vollständiger Bußgeldverfügung.

## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
