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name: statusfeststellung-und-krankenversicherung
description: "Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV: Scheinselbstständigkeit, sozialversicherungsrechtliche Folgen für die Krankenversicherung und Nachzahlungsrisiken im Krankenkassen-/Krankenversicherungsrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung."
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# Statusfeststellung und Krankenversicherung

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: SGB V §§ 27, 39, 92, 109, 137, 295, 301, RisikoStruktAusglV, SGB IV, SGB X, SGG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Skill-Zweck

Wer als selbstständig gilt, muss sich selbst krankenversichern. Wenn der Status als scheinselbstständig festgestellt wird, drohen erhebliche Nachzahlungen. Kläre **Statusfeststellung, Krankenversicherungsfolgen und Abwehrstrategien**.

## Rechtlicher Rahmen

- **§ 7 SGB IV** – Beschäftigungsbegriff: persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit
- **§ 7a SGB IV** – Anfrageverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
- **§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V** – Pflichtversicherung bei Beschäftigung
- **§ 25 SGB IV** – Verjährung von Beitragsansprüchen: 4 Jahre (vorsätzlich: 30 Jahre)
- **§ 28p SGB IV** – Betriebsprüfung durch DRV
- BSG B 12 KR 14/14 R (Statusfeststellung Honorarärzte), BSG B 12 R 11/18 R (Kriterien Selbstständigkeit)

## Statuskriterien (BSG-Maßstäbe)

| Merkmal Selbstständigkeit | Merkmal Beschäftigung |
|--------------------------|----------------------|
| Eigene Betriebsstätte | Arbeitsort vorgegeben |
| Eigenes unternehmerisches Risiko | Festes Entgelt, kein Risiko |
| Mehrere Auftraggeber | Nur ein Auftraggeber |
| Eigene Mitarbeiter | Allein tätig im fremden Betrieb |
| Freie Zeiteinteilung | Arbeitszeitvorgaben |

## Prüfprogramm

### Schritt 1 – Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV)
- Freiwilliges Anfrageverfahren bei DRV Bund
- Antragsteller: Auftraggeber oder Auftragnehmer
- DRV prüft Einzelfall: Gesamtbild der Tätigkeit entscheidend
- Bindende Entscheidung für alle Sozialversicherungsträger

### Schritt 2 – Scheinselbstständigkeit und KV-Folgen
- Feststellung Beschäftigungsverhältnis: rückwirkende KV-Pflichtversicherung
- Nachzahlung: KV-Beiträge für gesamten Zeitraum der Beschäftigung
- AN-Anteil (7,3 %): zahlt Beschäftigter; AG-Anteil (7,3 %): zahlt Auftraggeber
- Wenn private KV während falscher Selbstständigkeit: PKV-Beiträge keine Anrechnung; GKV-Nachzahlung trotzdem

### Schritt 3 – Verjährung und Schutz
- 4 Jahre ab Ende des Jahres der Beitragsfälligkeit (§ 25 SGB IV)
- Bei Vorsatz: 30 Jahre; schwierige Abgrenzung
- Betriebsprüfung durch DRV: bis 4 Jahre rückwirkend; bei Verstößen auch länger

### Schritt 4 – Widerspruch gegen Statusfeststellungsbescheid
- Widerspruch bei DRV möglich; dann Klage beim SG
- Argumente: Gesamtbild zeigt Selbstständigkeit; Einzelmerkmale unzureichend gewichtet
- Einstweiliger Rechtsschutz: bei hohen Nachzahlungen

### Schritt 5 – Honorarärzte und Sonderfälle
- BSG B 12 KR 14/14 R: Honorarärzte in Klinik häufig als Beschäftigte eingestuft
- Hebammen, Rettungsdienstpersonal: zunehmend als abhängig Beschäftigte bewertet
- Plattformarbeit: BSG prüft zunehmend App-Fahrer etc.

## Typische Fallen

- **Ein-Auftraggeber-Falle**: Ausschließliche Tätigkeit für einen Auftraggeber ist starkes Indiz für Abhängigkeit.
- **Frühzeitige Anfrage vergessen**: Ohne Anfrageverfahren kein Vertrauensschutz; DRV kann rückwirkend feststellen.
- **PKV-Versichert als Scheinselbstständiger**: PKV-Beiträge laufen weiter; GKV-Nachzahlung kommt zusätzlich; keine Erstattung der PKV-Beiträge.
- **Arbeitgeberhaftung**: Auftraggeber muss AG-Anteil nachzahlen; strafrechtliche Konsequenzen bei Vorsatz.

## Output-Formate

- Statusfeststellungsantrag DRV
- Selbstständigkeitsmerkmale-Dokumentation
- Widerspruch gegen Statusfeststellungsbescheid
- Nachzahlungs-Ratenantrag
- Statusrisiko-Bewertungsmatrix

## Quellen

- [§ 7 SGB IV – Beschäftigungsbegriff](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html)
- [§ 7a SGB IV – Anfrageverfahren](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html)
- [BSG B 12 KR 14/14 R](https://www.bsg.bund.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html)
- [DRV Statusfeststellung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de)
- [§ 25 SGB IV – Verjährung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__25.html)
- [dejure.org § 7 SGB IV](https://dejure.org/gesetze/SGB_IV/7.html)
