---
name: stb-lohn-ueberstunden-abbau-arbeitszeitkonto
description: "Überstunden Arbeitszeitkonto Stundenkonto Auszahlung. Anwendungsfall AN haeuft Überstunden an Bilanzierung im Arbeitszeitkonto Abbau in Freizeit oder Auszahlung lohn- und sv-rechtliche Behandlung. Methodik Aufzeichnung MiLoG Bewertung Stand. Output Arbeitszeitkonto-Abrechnung."
---

# Ueberstunden und Arbeitszeitkonto

## Kernsachverhalt

Ueberstunden koennen im Arbeitszeitkonto angesammelt und durch Freizeit oder Auszahlung abgebaut werden. Bei Auszahlung sind sie regulaerer Arbeitslohn (LSt-pflichtig, SV-pflichtig). Bei Auflosung (z.B. Beschaeftigungsende) erfolgt Abrechnung der noch offenen Stunden. Das Arbeitszeitkonto bedarf einer schriftlichen Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) und sollte begrenzt sein (z.B. max. 120 Stunden Plus).

## Kaltstart-Rueckfragen

1. Liegt schriftliche Arbeitszeitkonto-Vereinbarung vor?
2. Welche Obergrenze und Untergrenze (Stunden)?
3. Welcher Stundenlohn ist als Basis vereinbart?
4. Werden Zuschlaege (Sonn-/Feiertag-/Nachtarbeit) im Konto separat ausgewiesen?
5. Ist Wertguthaben-Vereinbarung (langfristig) oder nur Kurzzeit-Konto vorhanden?
6. Welche Auszahlungs-Termine vereinbart (jaehrlich, bei Beendigung)?
7. Liegt MiLoG-Aufzeichnung der taeglichen Arbeitszeit vor?
8. Welche Auszahlung im aktuellen Monat geplant?

## Rechtlicher Rahmen

### Primaernormen

**§ 17 MiLoG** — Aufzeichnungspflicht.

**ArbZG** — Arbeitszeitgesetz.

**§ 7c SGB IV** — Wertguthabenvereinbarungen.

**§ 19 EStG** — Arbeitslohn.

**§ 14 SGB IV** — Arbeitsentgelt.

### Verwaltungsanweisungen

- Gemeinsame Rundschreiben Spitzenverbaende KK.
- BMF zu Wertguthaben.

## Workflow

### Phase 1 — Vertragspruefung

- Schriftliche Arbeitszeitkonto-Vereinbarung mit:
  - Obergrenze (z.B. +120 Stunden) und Untergrenze (z.B. -40 Stunden).
  - Ausgleichszeitraum (z.B. 12 Monate).
  - Modalitaeten Freizeit-Ausgleich.
  - Modalitaeten Auszahlung.
- Falls keine Vereinbarung: Ueberstunden in der Regel als Mehrarbeit zu verguteten.

### Phase 2 — Stunden-Konto fuehren

- Tagliche Arbeitszeit erfassen (MiLoG § 17).
- Saldo monatlich aktualisieren.
- Aufzeichnung 2 Jahre aufbewahren.

### Phase 3 — Bewertung

- Stundenwert: Brutto-Stundenlohn.
- Mehrarbeit/Ueberstunden: Grundstundenlohn x (1 + Zuschlagssatz).
- Sonn-/Feiertag-/Nacht: § 3b EStG-Saetze (separat ausweisen, steuerfrei in Grenzen).

### Phase 4 — Freizeit-Ausgleich

- AN baut Ueberstunden durch Freizeit ab.
- Keine LSt-/SV-Auswirkung.
- Stunden-Konto wird reduziert.

### Phase 5 — Auszahlung Ueberstunden

- Ausgleich in Lohnform: regulaere LSt und SV.
- Bei Aufloesung Konto (Beschaeftigungsende): einmalige Auszahlung als sonstiger Bezug; LSt nach § 39b Abs. 3 EStG.
- Fuenftel-Regelung § 34 EStG fuer reine Ueberstundenauszahlung in der Regel NICHT anwendbar — beschraenkt auf Entschaedigungen (§ 24 Nr. 1 EStG) und Verguetungen fuer mehrjaehrige Taetigkeiten. Bei Ueberstundenauszahlung ueber mehrere Jahre kann § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG ausnahmsweise greifen — Einzelfallpruefung.

### Phase 6 — Wertguthaben-Vereinbarung (§ 7c SGB IV)

- Langfristige Vereinbarung zur SV-rechtlich begleiteten Ansparung (z.B. fuer Sabbatical, Vorruhestand).
- Insolvenzsicherung Pflicht.
- Bei Storno: SV-rechtliche Rueckabwicklung.

## Output

- Arbeitszeitkonto-Bewegungsblatt.
- Lohn-Abrechnung mit Auszahlung Ueberstunden.
- MiLoG-Aufzeichnung im Lohnordner.

## Strategie und Praxis-Tipps

- Schriftliche Vereinbarung Arbeitszeitkonto ist Standard — sonst Konflikt bei Beendigung.
- Bei Auflosung Konto bei Beschaeftigungsende: Auszahlung im gleichen Monat als regulaerer Lohn (keine Fuenftel-Regelung, da nicht Entschaedigung).
- Bei langer Krankheit waehrend Konto-Stand: AG-Anspruch auf Verrechnung mit Krankheits-Entgeltfortzahlung in der Regel nicht moeglich.
- MiLoG-Aufzeichnung 2 Jahre Pflicht.
- StBVV: Konto-Fuehrung in Lohnpauschale; bei komplexen Auszahlungen Zeithonorar.
- DATEV-Tipp: DATEV LODAS Arbeitszeitkonto-Modul mit Soll-/Ist-Vergleich.

## Querverweise

- `stb-lohn-mehrarbeit-zuschlaege-39b-estg` — Zuschlaege.
- `stb-lohn-aufzeichnungspflichten-milog` — MiLoG.
- `stb-lohn-ausgleichszahlungen-altersteilzeit` — Altersteilzeit.
- `stb-lohn-sv-beitraege-grundlagen` — SV.

## Quellen und Updates

Stand: 05/2026.

- MiLoG § 17.
- ArbZG.
- SGB IV § 7c.
- EStG §§ 19, 34.
