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name: stberg-vereinbare-taetigkeit
description: "Berufsrechtlicher Skill zu vereinbaren Taetigkeiten und Berufsausuebung des Steuerberaters — was ist mit dem Beruf vereinbar was widerspricht der Berufsethik. Anwendungsfall Steuerberater plant Treuhandtaetigkeit Hausverwaltung Beteiligung an Beratungsgesellschaft oder Tax-Tech-Start-up und prüf..."
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# Vereinbare Taetigkeiten Steuerberater — § 57 Abs. 3 StBerG

## Fachlicher Anker

- **Normen:** § 57 Abs. 3, § 6a, § 57 Abs. 4.
- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.

## Triage — kläre vor der Bearbeitung

1. Liegt eine vereinbare Taetigkeit § 57 Abs. 3 StBerG vor?
2. Greift ein Verbot § 57 Abs. 4 StBerG (z. B. gewerbliche Taetigkeit Kreditinstitut)?
3. Ist eine Genehmigung der Steuerberaterkammer erforderlich?
4. Werberecht § 57a StBerG gewahrt?
5. Kollidiert die Taetigkeit mit Interessenkonfliktverbot § 57 Abs. 1 StBerG?
- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

## Rechtsgrundlagen

- **§ 57 StBerG** — Grundpflichten; vereinbare und unvereinbare Taetigkeiten.
- **§ 57a StBerG** — Werbung.
- **§ 33 StBerG** — Berufsbild.
- **§ 76 StBerG** — Aufsicht durch Steuerberaterkammer.

## Aktuelle Rechtsprechung

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.

## Zentrale Normen

§ 33 StBerG · § 57 StBerG · § 57a StBerG · § 76 StBerG · § 64 StBerG (Gebührenrahmen)

## Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins

- Verfahrens-Sklls (`anw-einspruch-finanzamt`, `anw-aussetzung-vollziehung`, `anw-akteneinsicht-steuerakte`) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die **materielle** Begruendung.
- Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel `fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao` und `fa-stu-selbstanzeige-371-ao` aufrufen.
- Bei berufsrechtlichen Fragestellungen `fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit` bzw. `fa-stu-rvg-steuerstreit` parallel ziehen.
