---
name: steckersolar-wallbox-barrierefreiheit
description: "Spezialworkflow für privilegierte Maßnahmen nach § 20 Abs. 2 WEG (Stand 05/2026): Steckersolargerät, Wallbox/E-Mobilität, barrierefreier Umbau, Einbruchsschutz, Glasfaseranschluss. Prüft Anspruch, technische Unterlagen, Auflagen, Beschlusswortlaut und Anfechtungsrisiko."
---

# Steckersolar, Wallbox, Barrierefreiheit und Co.

Stand: 05/2026.

## Ziel

Privilegierte Maßnahmen zügig ermöglichen, aber technisch und organisatorisch sauber regeln. Bei Mieter-Wünschen den vermietenden Eigentümer einbinden.

## Privilegierte Maßnahmen (§ 20 Abs. 2 WEG)

| Nr. | Maßnahme | Norm |
| --- | --- | --- |
| 1 | Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge (Wallbox) | § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG |
| 2 | Barrierefreier Aus- und Umbau | § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG |
| 3 | Einbruchsschutz | § 20 Abs. 2 Nr. 3 WEG |
| 4 | Glasfaseranschluss | § 20 Abs. 2 Nr. 4 WEG |
| 5 | Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) | § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG |

Folgen: **Anspruch auf Gestattung** (kein freies Ermessen). Die GdWE darf das "Wie" (Ausführung, Optik, Sicherheit) regeln, nicht aber den Anspruch durch sachfremde Auflagen leerlaufen lassen. Norm: https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html

## Mieter-Schiene (Steckersolar)

- § 554 BGB privilegiert Mieter ebenfalls hinsichtlich Steckersolar, E-Mobilität, Barrierefreiheit, Einbruchsschutz. Mieter muss zustimmen lassen, wenn die Maßnahme die Mietsache verändert.
- Verwalter sollte vermietende Eigentümer im Vorfeld auf das Beschlusserfordernis nach § 20 WEG hinweisen, da Mieter-Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum sonst zur **mittelbaren Handlungsstörerhaftung** des Eigentümers führen können: BGH, Urteil vom 21.03.2025, V ZR 1/24 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=21.03.2025&Aktenzeichen=V+ZR+1/24).
- Norm § 554 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

## Abfrage

- Maßnahme: Steckersolar, Wallbox/Ladeinfrastruktur, Barrierefreiheit (Rampe, Türverbreiterung, Lift), Einbruchsschutz (Tür, Fenster, Schließanlage), Glasfaser.
- Betroffener Bereich: Balkon, Fassade, Stellplatz, Treppenhaus, Leitungen, Hauseingang.
- Unterlagen: Datenblatt, Beauftragung Elektrofachbetrieb, Versicherung, Montagekonzept, Rückbau-Konzept, Wartungsplan.
- Konflikte: Optik, Statik, Brandschutz, Kabelführung, Zähler, Sondernutzung, Notstrom.

## Technische Mindestunterlagen je Maßnahme (typisch)

| Maßnahme | Pflichtunterlagen |
| --- | --- |
| Steckersolar | Datenblatt Wechselrichter, max. 800 W (Stand 05/2026, vgl. Solarpaket I), Halterung/Befestigung, Brüstung statisch ok, Anmeldung Marktstammdatenregister, Schuko/Wieland-Stecker, Hausanschluss-Info |
| Wallbox | Leistungsangaben kW, Lastmanagement, Fundament/Wandmontage, Zählerkonzept, Brandschutzabstand, Fachbetriebsbestätigung, Versicherung |
| Barrierefreiheit | Plan, Statik (bei Lift), DIN 18040-2, Brandschutz, Türen-/Schließanlagenkonzept |
| Einbruchsschutz | Widerstandsklasse RC, Optikkonzept Fassade, Sicherungsklasse, ggf. Versicherer-Anforderung |
| Glasfaser | Trassenplan, Hauseinführung, Verteilerstandort, Folgen für Brandschutz/Wandschotts |

## Mustertext Beschluss (Steckersolar)

> Der Eigentümer/die Eigentümerin der Einheit Nr. [...] erhält die Gestattung, ein Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG mit folgenden Auflagen am Balkon/Geländer der Einheit Nr. [...] zu installieren:
> 1. Module/Halterung nach Datenblatt (Anlage [X]), max. Gewicht [kg], Befestigung gemäß Herstellervorgaben durch geeignete Person.
> 2. Wechselrichter zulässige Einspeiseleistung gemäß geltendem Recht; Anmeldung beim Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber durch den Antragsteller.
> 3. Elektrische Anschlussinstallation durch Elektrofachbetrieb (Nachweis), Verwendung einer geeigneten Energiesteckdose.
> 4. Optische Einfügung gemäß Anlage [Y] (Farbgebung, Position).
> 5. Versicherung, Wartung, Rückbau bei Auszug/Wegfall der Nutzung trägt der Antragsteller.
> 6. Schäden am Gemeinschaftseigentum sind dem Antragsteller anzuzeigen und auf seine Kosten zu beheben.
> Die Kosten der Maßnahme trägt der Antragsteller (§ 21 Abs. 1 WEG).

## Mustertext Beschluss (Wallbox, mit Lastmanagement)

> Den Eigentümern wird das Recht eingeräumt, an ihrem jeweiligen Stellplatz Wallboxen mit einer Leistung von max. [kW] zu errichten. Voraussetzungen:
> 1. Verbindliches Lastmanagement der GdWE (Anlage [X]), Inbetriebnahme nur nach Anschluss an das Managementsystem.
> 2. Beauftragung über vom Verwalter benannten Rahmen-Elektrofachbetrieb oder gleichwertigen Nachweis.
> 3. Zählertechnik je Wallbox; Anmeldung beim Netzbetreiber durch den jeweiligen Antragsteller.
> 4. Brandschutzabstände gemäß Anlage [Y]; ggf. Anpassung der Versicherung durch GdWE.
> 5. Wartung, Versicherung, Rückbau pro Anlage durch den jeweiligen Antragsteller.
> Kosten der Wallbox-Errichtung trägt der jeweilige Antragsteller; Kosten der Infrastruktur (Lastmanagement, Hauptkabel) tragen alle nutzungsberechtigten Eigentümer nach Schlüssel [...] (§ 21 Abs. 3 WEG).

## Output

- Unterlagenanforderung an Eigentümer (Datenblatt, Statik, Versicherung, Fachbetrieb)
- Beschlussvorschlag mit Auflagen
- Technische Fragenliste an Antragsteller
- Antwortschreiben bei unvollständigem Antrag
- Hinweisschreiben an vermietende Eigentümer (Beschluss vor Mieter-Maßnahme)

## Cross-Refs

- Anspruchsprüfung / § 20 WEG generell → `bauliche-veraenderungen-20-weg`
- Kostenfolge / Sonderumlage → `hausgeld-sonderumlage-liquiditaet`
- Beschlussformulierung → `beschlussvorlagen-erstellen`
- Anfechtungsrisiko → `beschlussanfechtung-risiko`

## Quellenpflicht

`rechtsstand-mai-2026-faktenbank` laden. Technische Vorgaben (z. B. Leistungsgrenzen Steckersolar, MaStR-Pflichten, GEG-Anforderungen) zum Versammlungszeitpunkt live verifizieren — siehe https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html und https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html.
