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name: steuerberater-stberg-modus
description: "Umformulierung von Steuerberater-Korrespondenz nach den Berufspflichten des StBerG: gewissenhafte Berufsausuebung (§ 57 StBerG), Verhalten gegenueber anderen Berufsangehoerigen (§ 9 BOStB) und Verschwiegenheit. Mit berufsrechtsspezifischen Formulierungshilfen."
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# Steuerberater-Modus (StBerG/BOStB)

Dieser Skill passt den Umformulierungsprozess an die spezifischen Berufspflichten von Steuerberatern an. Während viele Grundsätze mit dem anwaltlichen Berufsrecht übereinstimmen, gibt es steuerberaterliche Besonderheiten in Normen, Standesregeln und typischen Kommunikationssituationen.

## § 57 StBerG — Gewissenhafte Berufsausübung

§ 57 Abs. 1 StBerG verpflichtet Steuerberater zu Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und einem Verhalten, das dem Vertrauen in den Berufsstand entspricht. In der Korrespondenz bedeutet dies: sachliche Kommunikation mit Mandanten, Finanzbehörden und Kollegen; keine Äußerungen, die das Ansehen des Berufsstands schädigen könnten; Trennung von persönlicher Meinung und beruflicher Stellungnahme.

## § 9 BOStB — Verhalten gegenüber Berufsangehörigen

§ 9 der Berufsordnung der Steuerberaterkammer (BOStB) regelt den Umgang unter Steuerberatern analog zum anwaltlichen Kollegialitätsgebot. Steuerberater sollen sich gegenseitig mit Achtung begegnen. Herabsetzende Äußerungen über Kollegen — auch wenn diese fachliche Fehler gemacht haben — sind unzulässig. Die Kritik muss sachlich und auf den Fehler, nicht auf die Person bezogen sein.

## Besonderheiten der Steuerberater-Kommunikation

Typische Adressaten sind: Finanzbehörden (Finanzämter, Bundeszentralamt für Steuern), Gerichte (Finanzgericht, BFH), Mandanten und Kollegen. Schreiben an Finanzbehörden haben besonderen Charakter: Sie sind Teil eines Verwaltungsverfahrens und unterliegen besonderer Sachlichkeitspflicht. Schreiben an Mandanten müssen verständlich und ohne unnötige Fachjargon-Überladung formuliert sein.

## Berufsrechtlicher Hintergrund

Einschlägige Normen: § 57 StBerG (Allgemeine Berufspflichten), § 57a StBerG (Werbung), § 9 BOStB (Kollegialitätsgebot), § 5 BOStB (Verschwiegenheit). Ergänzend gelten die Richtlinien der Bundessteuerberaterkammer. Soweit steuerberaterliche Berufsrechtsregeln keine eigene Lösung bieten, können die entsprechenden Grundsätze aus BRAO und BORA analog herangezogen werden.

## Beispiele Vorher/Nachher

**Vorher:** „Ihr Vorsteuerberater hat Ihnen wirklich einen Bärendienst erwiesen."
**Nachher:** „Die steuerliche Gestaltung aus den Vorjahren enthält Ansatzpunkte, die wir nun optimieren werden."

**Vorher:** „Das Finanzamt irrt sich mal wieder."
**Nachher:** „Der Bescheid vom TT.MM.JJJJ weicht von der einschlägigen BFH-Rechtsprechung ab. Ich werde Einspruch einlegen."

**Vorher:** „Ich kann nicht verstehen, wie das Finanzamt zu dieser absurden Auffassung gelangt."
**Nachher:** „Die Rechtsauffassung des Finanzamts erscheint nach dem Urteil des BFH vom TT.MM.JJJJ (Az. XY) nicht haltbar."

**Vorher:** „Das habe ich Ihnen doch schon hundertmal erklärt!"
**Nachher:** „Wie bereits in meinem Schreiben vom TT.MM.JJJJ dargelegt, gilt folgendes..."

## Ausgabeformat

Der Skill gibt aus: (1) Analyse des Textes auf steuerberaterliche Berufspflichten. (2) Identifizierte Risikostellen. (3) Konforme Alternativformulierung. (4) Einschlägige StBerG/BOStB-Norm.
