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name: strafbefehls-erstpruefung-und-mandatsziel
description: "Für Strafbefehls: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Tatbestands- oder Anspruchsmatrix."
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# 1. Strafbefehl und Verteidigungsziel prüfen

Lies Strafbefehl, Zustellnachweis und vorhandene Akte und erstelle den beauftragten Einspruchsentwurf oder Beratungsvermerk. Trenne Angriff auf den Tatvorwurf, Rechtsfolgen und einzelne Nebenfolgen.

## 1.1. Frist und Auftrag

Übernimm Gericht, Aktenzeichen, Person, Tatkomplexe und Rechtsfolgen aus den Unterlagen. Prüfe Zustellung nach StPO Paragraf 37 in Verbindung mit dem einschlägigen Zustellungsrecht der ZPO, gegebenenfalls Paragraf 189, statt das Ausstellungsdatum als Zugang anzusetzen. Nach StPO Paragraf 410 ist der Einspruch grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung beim erlassenden Gericht einzulegen; zulässigen Übermittlungsweg konkret prüfen.

Fehlt der Zustellbeleg, frage genau danach und bereite den bereits möglichen fristbezogenen Entwurf weiter vor. Fehlende Akteneinsicht nach StPO Paragraf 147 darf nicht zum unbeachteten Ablauf der Einspruchsfrist führen. Bei möglicher Versäumung Zustellung, Hindernis und Wiedereinsetzung getrennt prüfen.

## 1.2. Umfang bewusst festlegen

Bei bestrittenem Schuldspruch Tatnachweis und Gegenbelege prüfen. Eine beabsichtigte Strafmaßsenkung rechtfertigt nicht automatisch eine Beschränkung: Kläre deren Folgen für die nicht angegriffenen Teile. Gleiches gilt für Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung; keine Erhöhung der Geldstrafe als pauschale Kompensation vorschlagen.

Bei allein angegriffener Tagessatzhöhe die besonderen Voraussetzungen des Beschlussverfahrens nach StPO Paragraf 411 prüfen. Eine Rücknahme, Beschränkung, Zustimmung oder Verständigung verlangt eine geklärte Entscheidung des Mandanten. Die Beratung darf Alternativen erklären, der Entwurf aber keine unbestellte Einschränkung enthalten.

## 1.3. Beweise, Geldstrafe und Nebenfolgen

Ordne Vorwurf, objektive und subjektive Merkmale, Aktenbeweise, Einlassung und Gegenindizien einander zu. Schweigen ist kein Auftrag zur Erfindung einer entlastenden Geschichte und keine Pflicht zur sofortigen Einlassung. Prüfe mögliche Verwertungsfragen und Einstellungsmöglichkeiten nach StPO Paragraf 153 und Paragraf 153a konkret.

Trenne Anzahl und Höhe der Tagessätze. Belege Einkommen, Unterhaltspflichten und sonstige erhebliche Belastungen; kontrolliere die konkrete Berechnung statt einer starren Netto-durch-30-Formel. Bei fehlendem Einkommensbeleg zunächst den offenen Wert kennzeichnen, nach Eingang rechnen und das bestellte Schreiben aktualisieren.

Prüfe mögliche berufliche, disziplinarrechtliche oder aufenthaltsrechtliche Folgen nach dem tatsächlichen Status. BZRG Paragraf 32 verlangt eine konkrete Prüfung von Führungszeugnis und Ausnahmen; die alte pauschale Aussage „ab 90 Tagessätzen“ ist keine belastbare Freigabegrundlage. Beamte, Angehörige regulierter Berufe und andere Betroffene haben nicht automatisch dieselben Melde- oder Berufsfolgen.

Verteidigung und notwendige Verteidigung unterscheiden. StPO Paragraf 137 ist kein allgemeiner Bestellungsautomatismus; bei der in Paragraf 408b beschriebenen erwogenen Freiheitsstrafe die besondere Pflichtverteidigerregel prüfen.

## 1.4. Antworten einarbeiten und fertigstellen

Fehlt eine bestimmte Vernehmung, der Zahlungsnachweis oder eine maßgebliche persönliche Angabe, frage gezielt danach. Neue Antworten können Einspruchsumfang, Argumentation oder Rechtsfolgenbewertung verändern; passe nur betroffene Teile an. Ein neuer entscheidender Widerspruch darf eine weitere kurze Frage auslösen, aber keine erneute Mandatsaufnahme.

Liefere danach den vollständigen bestellten Text. Bei verbleibendem Hindernis den nutzbaren Teilstand mit konkreter Grenze liefern und nach Bereitstellung fortsetzen. Keine Einreichung, Rücknahme oder Aussage ohne ausdrückliche Freigabe; weitere Fachskills sind optional.

## 1.5. Quellen und Ausgabe

Vor tragender Verwendung amtliche Normen prüfen und Entscheidungen mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und konkreter Aussage verifizieren. Keine Datenbankfundstellen aus Modellwissen erfinden. Verifizierte Ausgangsquellen für den Ablauf sind [StPO Paragraf 410](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__410.html), [Paragraf 411](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__411.html) und [Paragraf 408b](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__408b.html); fallbezogene Aktualitätsprüfung bleibt erforderlich.

Das Ergebnis ist in vollständigen Sätzen auszuarbeiten, nicht als bloße Matrix oder Risikofarbe. Beachte gewünschten Dateinamen, dezimale Gliederung und soweit möglich Times New Roman 11 pt. Interne Recherche- und Zugriffshinweise getrennt vom Empfängertext halten; keine tatsächlich nicht erfolgte technische Prüfung oder Versendung behaupten.
