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description: "Aktenlog, Fristenbuch und Wiedervorlagen im Strafverfahren: erstellt aus Eingangspost, beA, EGVP, Verfügung, Ladung, Beschluss, Strafbefehl, Urteil und Aktennachlieferung eine robuste Fristen- und Aufgabensteuerung: Aktenlog, Fristenbuch und Wiedervorlagen..."
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# Aktenlog, Fristenbuch und Wiedervorlagen im Strafverfahren: erstellt aus Eingangspost, beA, EGVP, Verfügung, Ladung, Beschluss, Strafbefehl, Urteil und Aktennachlieferung eine robuste Fristen- und Aufgabensteuerung.


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Aktenlog, Fristenbuch und Wiedervorlagen im Strafverfahren: erstellt aus Eingangspost, beA, EGVP, Verfügung, Ladung, Beschluss, Strafbefehl, Urteil und Aktennachlieferung eine robuste Fristen- und Aufgabensteuerung.

### Aktenlog, Fristen und Wiedervorlagen

## Eingang zuerst klassifizieren

| Eingang | Sofort prüfen |
| --- | --- |
| Strafbefehl | Einspruchsfrist § 410 StPO, Beschränkung möglich |
| Urteil | Berufung/Revision, Verkündung, Zustellung, Protokoll |
| Beschluss | einfache oder sofortige Beschwerde, Frist, Statthaftigkeit |
| Ladung | Anwesenheitspflicht, Entschuldigung, Vertretung, Terminskollision |
| Haftbefehl | dringender Tatverdacht, Haftgrund, Verhältnismäßigkeit, § 116 StPO |
| Aktennachlieferung | neue Beweise, neue Zeugen, neue Fristen, Reaktionsbedarf |
| Verfügung StA/Gericht | Stellungnahmefrist, Anhörung, Zuständigkeit |

## Fristen-Register

```text
Fristenregister

Fristart:
Norm:
Auslösendes Ereignis:
Zustellung/Verkündung:
Fristende:
Vorfrist:
Verantwortlich:
Erledigt:
Beleg:
```

## Wiedervorlagen

Lege mindestens an:

- Akteneinsicht nachhalten.
- Nachlieferungen prüfen.
- Mandantenrückmeldung.
- Staatsanwaltschaft/Gericht erinnern.
- Haftprüfung/Haftbeschwerde bewerten.
- HV-Vorbereitung starten.
- Rechtsmittelentscheidung nach Urteil.

## Fehlervermeidung

- Fristbeginn nicht raten: Zustellung, Verkündung, Bekanntgabe und Empfangsbekenntnis trennen.
- Nicht jedes Rechtsmittel ist sofortige Beschwerde; Statthaftigkeit prüfen.
- Revisionsbegründung nicht mit Revisionseinlegung verwechseln.
- Strafbefehl kann beschränkt angegriffen werden, aber Beschränkung muss strategisch sitzen.

## Normen und Rechtsprechung

### Kuratierte Normen-Bibliothek

- § 46a StGB
- § 263 StGB
- § 49 StGB
- § 177 StGB
- § 46 StGB
- § 46b StGB
- § 35 BtMG
- § 261 StGB
- § 249 StGB
- § 212 StGB
- § 31 BtMG
- § 240 StGB

### Leitentscheidungen

- EuGH C-610/15
- EuGH C-527/15
- EuGH C-128/11
- EuGH C-145/10
- EuGH C-355/12
