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name: strafprozess-haft-und-besuchsmanagement
description: "Haft- und Besuchsmanagement für Untersuchungshaft: organisiert Haftbefehl, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Akteneinsicht, Besuch, Telefon, Post, Familie, Arbeitgeber, Haftverschonungsplan und Beschleunigungskontrolle: Haft- und Besuchsmanagement für Untersuch..."
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# Haft- und Besuchsmanagement für Untersuchungshaft: organisiert Haftbefehl, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Akteneinsicht, Besuch, Telefon, Post, Familie, Arbeitgeber, Haftverschonungsplan und Beschleunigungskontrolle.


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Haft- und Besuchsmanagement für Untersuchungshaft: organisiert Haftbefehl, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Akteneinsicht, Besuch, Telefon, Post, Familie, Arbeitgeber, Haftverschonungsplan und Beschleunigungskontrolle.

### Haft- und Besuchsmanagement

## Sofortliste

1. Haftbefehl vollständig erhalten?
2. Vorführtermin und Belehrung dokumentiert?
3. Verteidigerzugang und Besuchstermin gesichert?
4. Akteneinsicht nach § 147 StPO, insbesondere haftrelevante Informationen, beantragt?
5. Haftgrund: Flucht, Verdunkelung, Wiederholung oder besondere Konstellation?
6. Haftverschonungsplan nach § 116 StPO möglich?
7. Familie/Arbeitgeber/Wohnung nur nach Mandantenfreigabe informieren.

## Rechtsbehelfs- und Organisationsspur

- **Haftprüfung:** § 117 StPO jederzeit als gerichtliche Prüfung von Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls.
- **Mündliche Verhandlung:** §§ 118, 118a StPO prüfen, wenn persönliches Gehör, Glaubhaftmachung oder Haftverschonungsplan mündlich besser wirken.
- **Haftbeschwerde:** als Beschwerde nach § 304 StPO einordnen; nicht mit dem Haftprüfungsantrag vermischen.
- **Haftverschonung:** § 116 StPO mit konkretem Sicherungspaket, nicht nur abstrakter Bitte.
- **Sechs-Monats-Kontrolle:** § 121 StPO früh als Wiedervorlage anlegen; Beschleunigungsgebot fortlaufend dokumentieren.
- **Akteneinsicht:** bei Haft § 147 Abs. 2 S. 2 StPO auf haftrelevante Informationen zuspitzen.

## Haftverschonungsplan

Prüfe:

- fester Wohnsitz,
- Arbeit/Ausbildung,
- Familie/Betreuungspflichten,
- Meldeauflagen,
- Kaution,
- Passabgabe,
- Kontaktverbote,
- Therapie/Beratung,
- elektronische Erreichbarkeit,
- Verzicht auf bestimmte Reisen.

## Besuchsnotiz

```text
Haftbesuch

Datum:
JVA:
Mandantenzustand:
Besprochene Punkte:
Aussageverhalten:
Haftverschonungsargumente:
Unterlagen benötigt:
Familienfreigabe:
Nächster Schritt:
```
