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name: strafprozess-und-inquisition
description: "Strafprozess im ALR — Inquisitionsverfahren. Skill behandelt das Inquisitionsprinzip die Folter-Aufhebung Friedrichs II. 1740 die Beweismittel Indizienbeweis Folterabbau und die Reform durch die rheinische Strafprozessordnung 1849 mit Schwurgericht. Liefert Quellenmatrix."
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# Pralr Strafprozess Und Inquisition

## Inquisitionsprinzip

- Untersuchungsrichter ermittelt von Amts wegen.
- Verteidigung erst spaet im Verfahren.
- ALR II 20 — Strafverfahren.

## Folter

- Friedrich II. hob die Folter 1740 in Preussen ab (Cabinets-Order).
- Konkrete Maßnahmen 1754.
- Restbestimmungen formell erst später.

## Beweismittel

- Gestaendnis als "regina probationum".
- Zeugenbeweis.
- Urkunden.
- Indizienbeweis (in der Praxis weitergehend).

## Reform 1849

- Rheinische Strafprozessordnung mit Schwurgericht.
- Oeffentlichkeit Muendlichkeit Anklageprinzip.
- Vorbild für die preussische Strafprozessordnung 1851 und die Reichs-StPO 1877.

## Fortwirkung

- Heutige StPO 1877.
- Schwurgericht abgeschafft 1924.
- Schoeffengericht heute.

## Prüfraster

1. Welche Periode?
2. Welches Verfahrensprinzip?
3. Welche Beweisregel?

## Normenanker

Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:

- `§ 1 StGB` — Keine Strafe ohne Gesetz.
- `§ 15 StGB` — Vorsatz/Fahrlaessigkeit.
- `§ 16 Abs. 1 StGB` — Tatbestandsirrtum.
- `§ 17 StGB` — Verbotsirrtum.
- `§ 46 Abs. 1 StGB` — Strafzumessung.
- `§ 152 Abs. 2 StPO` — Legalitaetsprinzip/Anfangsverdacht.
- `§ 160 Abs. 2 StPO` — Ermittlung auch entlastender Umstaende.
- `§ 244 Abs. 2 StPO` — Aufklaerungspflicht.
- `§ 261 StPO` — freie richterliche Beweiswuerdigung.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

## Powersprint-Vertiefung

- **Quellenarbeit:** Vor einer Aussage die betroffene ALR-Stelle mit Teil, Titel und Paragraph aus der 1794er oder 1804er Fassung festhalten; Abweichungen zwischen Fassungen nur behaupten, wenn sie am Text belegt sind.
- **Historische Funktion:** Erkläre, ob `Pralr Strafprozess Und Inquisition` eher ständische Ordnung, Kameralstaat, Privatrechtsdogmatik, Polizeirecht oder frühe Verfahrensrationalisierung abbildet.
- **Moderner Vergleich:** Stelle die heutige Parallele nur als Vergleich daneben, etwa BGB, ZPO, FamFG, StGB/StPO oder öffentliches Recht; niemals so tun, als gelte ALR-Recht noch unmittelbar.
- **Output:** Liefere eine Mini-Synopse `ALR-Regel / historisches Problem / heutige Vergleichsnorm / didaktischer Nutzen / offene Quellenprüfung`.
