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name: strafprozess-willensmaengel
description: "Strafprozess im ALR — Inquisitionsverfahren. Skill behandelt das Inquisitionsprinzip die Folter-Aufhebung Friedrichs II. 1740 die Beweismittel Indizienbeweis Folterabbau und die Reform durch die rheinische Strafprozessordnung 1849 mit Schwurgericht. Liefert Quellenmatrix im Preußisches Allgemeine..."
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# Pralr Strafprozess Und Inquisition

## Normenanker

Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:

- `§ 1 StGB` — Keine Strafe ohne Gesetz.
- `§ 15 StGB` — Vorsatz/Fahrlaessigkeit.
- `§ 16 Abs. 1 StGB` — Tatbestandsirrtum.
- `§ 17 StGB` — Verbotsirrtum.
- `§ 46 Abs. 1 StGB` — Strafzumessung.
- `§ 152 Abs. 2 StPO` — Legalitaetsprinzip/Anfangsverdacht.
- `§ 160 Abs. 2 StPO` — Ermittlung auch entlastender Umstaende.
- `§ 244 Abs. 2 StPO` — Aufklaerungspflicht.
- `§ 261 StPO` — freie richterliche Beweiswuerdigung.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB.
- Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Inquisitionsprinzip

- Untersuchungsrichter ermittelt von Amts wegen.
- Verteidigung erst spaet im Verfahren.
- ALR II 20 — Strafverfahren.

## Folter

- Friedrich II. hob die Folter 1740 in Preussen ab (Cabinets-Order).
- Konkrete Maßnahmen 1754.
- Restbestimmungen formell erst später.

## Beweismittel

- Gestaendnis als "regina probationum".
- Zeugenbeweis.
- Urkunden.
- Indizienbeweis (in der Praxis weitergehend).

## Reform 1849

- Rheinische Strafprozessordnung mit Schwurgericht.
- Oeffentlichkeit Muendlichkeit Anklageprinzip.
- Vorbild für die preussische Strafprozessordnung 1851 und die Reichs-StPO 1877.

## Fortwirkung

- Heutige StPO 1877.
- Schwurgericht abgeschafft 1924.
- Schoeffengericht heute.

## Prüfraster

1. Welche Periode?
2. Welches Verfahrensprinzip?
3. Welche Beweisregel?
