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# Senatsschelte und obiter dicta in Strafurteilen und Revisionsentscheidungen als Verteidiger filtern und einordnen


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Senatsschelte und obiter dicta in Strafurteilen und Revisionsentscheidungen als Verteidiger filtern und einordnen. Unterscheidung zwischen tragender Wuerdigung und beilaeufiger Kritik an der Verteidigung. Revisionsrelevanz wenn Verteidigerkritik in die Beweiswuerdigung einfliesst. Ruegestrategie nach § 261 StPO und § 338 StPO. Kein Anlass für ueberzogene Reaktion sondern für praezise Filterung und ggf Ruege.

### Senatsschelte und obiter dicta in Urteilen filtern

## Kaltstart-Rueckfragen

1. Hat das Urteil eine ausdrueckliche Kritik an der Verteidigung formuliert?
2. Steht die Kritik in der Beweiswuerdigung oder ausserhalb (obiter)?
3. Hat die Kritik prozessuale Folgen (Strafzumessung, Wertung Glaubhaftigkeit, Annahme von Verschleppungsabsicht)?
4. Ist die Kritik in der Begruendung tragend?

## Prüfraster

- **Tragend**: Kritik ist Bestandteil der Beweiswuerdigung oder der Strafzumessung. Beispiel: Gericht behandelt das Aussageverhalten des Beschuldigten als gewichtetes Indiz und begruendet das mit Verteidigerinstruktion.
- **Obiter dictum**: beilaeufige Bemerkung über die Verteidigerfuehrung ohne Bezug zur tragenden Wuerdigung.

## Revisionsstrategie

- Wenn tragend: Ruege § 261 StPO (luckenhafte oder gegen Denkgesetze verstossende Beweiswuerdigung). Ggf § 338 Nr. 8 StPO bei Verfahrensfehler.
- Wenn obiter: prüfen ob durch Aufnahme in die Urteilsgruende Auswirkung auf andere Verfahren droht oder nur rhetorisch.
- Berufsrechtliche Relevanz: bei massiver Kritik Information an RAK.

## Tonalitaet in der Revisionsbegruendung

- Sachlich, normbezogen, keine Polemik.
- Hinweis auf § 137 Abs. 1 StPO und auf das Recht des Beschuldigten auf wirksame Verteidigung.

## Pitfalls

- Senatskritik als persönlichen Angriff lesen. Sie ist meist rechtspolitisch gemeint und nicht persoenlich.
- Vorschnelle Rueckzueg aus dem Mandat als Reaktion auf Kritik.
