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name: strafrecht-beleidigung-testakte-auswertung
description: "Prüft § 185 StGB bei ehrverletzenden Werturteilen und Schimpfworten mit Art 5 GG. Zwingt Sinnermittlung, Kontext, Sachbezug, Formalbeleidigung, Schmähkritik, Menschenwürde und Normalabwägung im Meinungspruefer."
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# § 185 StGB - Beleidigung

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 188 StGB, Art. 5 GG, Art. 10 EMRK, Art. 11 GRCh, EGMR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Prüfprogramm

1. **Äußerung und Adressat:** Ist eine individualisierbare Person betroffen?
2. **Kundgabe:** Gegenüber Betroffenem oder Dritten?
3. **Missachtung/Nichtachtung:** Liegt eine herabsetzende Bewertung vor?
4. **Sinnermittlung:** Wortlaut, Kontext, Begleitumstände, Publikum.
5. **Schutzbereich Art. 5 GG:** Auch polemische und verletzende Werturteile sind zunächst geschützt.
6. **Ausnahmen:** Menschenwürdeangriff, Formalbeleidigung, Schmähung.
7. **Normalfall:** grundrechtlich angeleitete Abwägung.
8. **§ 193 StGB:** Wahrnehmung berechtigter Interessen.
9. **Strafantrag:** § 194 StGB prüfen.

## Abwägungsfaktoren

Pro Meinungsfreiheit:

- Sachbezug.
- Beitrag zu öffentlicher oder betrieblicher Debatte.
- Machtkritik gegen Amtsträger oder Institutionen.
- Kampf ums Recht, Beschwerde, Verteidigung eigener Interessen.
- spontane Erregung, begrenzter Empfängerkreis.

Pro Ehrschutz:

- reine Herabsetzung ohne Sachkern.
- Vorbedacht, Wiederholung, Prangerwirkung.
- große Reichweite, Bildnutzung, Tagging.
- Angriff auf berufliche Integrität ohne Beleg.
- verletzliche private Situation.

## Typische Ausgabe

Schreibe nie nur "Beleidigung ja/nein". Gib:

- Tatbestandliche Einordnung.
- Verfassungsrechtliche Korrektur.
- stärkstes Argument pro Zulässigkeit.
- stärkstes Argument pro Strafbarkeit.
- Ergebnis mit Ampel.
- sicherere Alternativformulierung, wenn der Nutzer vor Veröffentlichung fragt.

## Spezialfälle

Für "Lackaffe" nutze `schimpfwort-lackaffe-und-spott`.

Für "Pinocchio" nutze `satire-ironisierung-pinocchio`.
