---
name: strafrecht-spezial-stalking-238-stgb
description: "§ 238 StGB Nachstellung (Stalking): Aufbau des Tatbestandes nach Reform 2017 und 2021 (beharrlich oder wiederholt, schwerwiegende Beeintraechtigung als Erfolgsdelikt, Regelbeispiele), Praktikertipps fuer die Verteidigung (Tatdokumentation, Affekt-/Schutzbehauptungen, GewSchG-Schnittstelle), Trade-offs Verteidigungsstrategie, Strafzumessung nach § 46 StGB, Mustertexte fuer Einlassung und Hilfsbeweisantrag, Verhaeltnis zu § 240 und § 241 StGB."
---

# § 238 StGB — Nachstellung (Stalking)

## Worum geht es konkret

§ 238 StGB sanktioniert die Nachstellung — umgangssprachlich "Stalking". Die Vorschrift wurde durch das Stalking-Bekaempfungsgesetz (2007), die Reform 2017 (Erfolgsdelikt aufgegeben, abstrakte Eignungsdelikt) und die Reform 2021 deutlich verschaerft. Verteidiger muessen die Reform-Stufen kennen und das anwendbare Recht ueber den Tatzeitraum sauber abgrenzen.

## Tatbestand im Detail

§ 238 Abs. 1 StGB n.F.: Wer einem Menschen in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, dessen Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeintraechtigen, indem er **beharrlich** ...

Die acht Regelbeispiele:

1. die raeumliche Naehe aufsucht
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder ueber Dritte Kontakt herstellt
3. unter missbraeuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen abgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen
4. droht
5. Bilder veroeffentlicht (Reform 2021)
6. Inhalt einer Aufzeichnung der Lebensbereiche zugaenglich macht (Reform 2021)
7. vergleichbare Handlung
8. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

Strafrahmen § 238 Abs. 1 StGB: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.

§ 238 Abs. 2 StGB Qualifikation: in besonders schweren Faellen 3 Monate bis 5 Jahre.

§ 238 Abs. 3 StGB schwere Folge: Selbsttoetung des Opfers, der Angehoerigen oder schwere Gesundheitsschaedigung — 1 bis 10 Jahre.

## Praktikertipps der Verteidigung

- **Tatzeitraum sauber abgrenzen**: Vor der Reform 22.07.2017 war § 238 StGB **Erfolgsdelikt** (schwerwiegende Beeintraechtigung der Lebensgestaltung musste tatsaechlich eingetreten sein). Nach Reform 2017 reicht die Eignung. Bei Tatzeitraum vor 22.07.2017: Bestreiten des konkreten Erfolgs ist Verteidigungsansatz.
- **Beharrlichkeit als Schluesselbegriff**: Mindestens zwei Handlungen mit zeitlichem Zusammenhang, die einen Gesamtwillen erkennen lassen. Einzelne Kontaktaufnahme ist regelmaessig nicht ausreichend (BGH staend. Rspr.).
- **Eignung zur Beeintraechtigung**: objektiver Massstab, nicht das subjektive Empfinden des Opfers. Verteidigung kann hier mit Lebensumstaenden des Opfers (Selbststaendigkeit, Mobilitaet, soziale Einbindung) argumentieren.
- **Vorsatz**: bedingter Vorsatz genuegt. Bei einseitiger Liebe (Schwarmverliebtheit, Verfolgungswahn) Schuldfaehigkeit § 20 StGB pruefen.
- **GewSchG-Schnittstelle**: zivilrechtliche Annaeherungsverbote (Familiengerichtsbeschluss § 1 GewSchG) und Strafverfahren laufen oft parallel. Verstoss gegen zivilen Beschluss = eigener Straftatbestand § 4 GewSchG.
- **Pretrial-Massnahmen**: Kontaktverbot, Wohnungsverweisung — Verteidigung kann antiveriablen Plan vorlegen (Therapie, freiwillige Abstinenz).

## Trade-off-Matrix

| Trade-off | Pfad A | Pfad B | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Tatbestand bestreiten vs. Tatzeitraum eingrenzen | Komplettbestreiten | Anerkennung Kontaktaufnahmen ohne Beharrlichkeit | je nach Beweislage; ohne Belege Pfad A, mit Kommunikationsprotokollen Pfad B |
| § 238 vs. § 240 StGB | Stalking | Noetigung | § 238 wenn beharrlich; § 240 bei Einzelfall mit Zwecktendenz |
| § 153a StPO Einstellung gegen Auflage | Therapie + Geldauflage | Hauptverhandlung mit Freispruchsantrag | Pfad A bei Ersttaeter ohne schwere Folge |

## Konkurrenzen

- § 238 StGB und § 240 StGB stehen in Tateinheit, wenn die Nachstellungshandlung auch noetigend wirkt.
- § 238 StGB und § 241 StGB (Bedrohung): Tateinheit, wenn beharrliche Drohung Nachstellungs-Teil ist.
- § 238 StGB und § 201a StGB (Verletzung des hoechstpersoenlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen): nach Reform 2021 spezialgesetzlich auch in Regelbeispiel 5/6 erfasst.
- § 238 StGB und § 4 GewSchG: Tatmehrheit, wenn ein gerichtliches Verbot besteht.

## Strafzumessung und Folgen

- § 46 StGB allgemeine Strafzumessung: Vorgeschichte, Beziehungsdynamik, Therapieeinsicht massgeblich.
- Berufsverbot § 70 StGB selten, aber bei einschlaegigen Berufsfeldern moeglich (Sicherheitsdienst, Lehrer).
- BZRG: Eintrag bei Geldstrafe ueber 90 Tagessaetzen oder Freiheitsstrafe.
- Faehigkeit zur Waffenbesitzkarte (§ 5 II Nr. 1c WaffG): regelmaessig negativ tangiert.

## Mustertexte

**Einlassung-Entwurf** (Auszug):
> Mein Mandant raeumt ein, dass es im Zeitraum [Tatzeitraum] Kontakte zur Geschaedigten gegeben hat. Diese erfolgten jedoch zunaechst auf gemeinsame Initiative im Rahmen einer noch bestehenden Beziehung. Erst nach der einseitigen Trennungserklaerung am [Datum] entstand ein Konfliktverhalten, das mein Mandant heute selbstkritisch reflektiert. Eine beharrliche Nachstellung im Sinne des § 238 Abs. 1 StGB liegt jedoch nicht vor, weil [Begruendung — z.B. Kontaktversuche waren zeitlich isoliert, einvernehmliche Treffen zwischen den Kontakten, keine Gesamtwillens-Erkennbarkeit].

**Hilfsbeweisantrag § 244 III StPO**:
> Hilfsweise wird beantragt, das Gericht moege die Geschaedigte [Name] erneut vernehmen zu den Themen [Lebensumstaende vor und waehrend des Tatzeitraums; gemeinsame Treffen seit Trennung; konkrete Auswirkungen auf den Tagesablauf]. Die Vernehmung wird ergeben, dass die beanstandeten Handlungen nicht geeignet waren, die Lebensgestaltung der Geschaedigten nicht unerheblich zu beeintraechtigen.

## Querverweise

- `strafrecht-spezial-bedrohung-241-stgb`
- `strafrecht-spezial-noetigung-240-stgb`
- `strafrecht-spezial-haeusliche-gewalt-im-strafverfahren`
- `fachanwalt-familienrecht` (GewSchG-Annaeherungsverbote)

## Quellen Stand 06/2026

- § 238 StGB i.d.F. der Reform 22.07.2017 und Reform 10.08.2021.
- § 4 GewSchG.
- BGH staend. Rspr. zur Beharrlichkeit und zum Erfordernis der Lebensgestaltungsbeeintraechtigung — vor Verwendung in Schriftsatz die konkrete BGH-Linie ueber bundesgerichtshof.de oder dejure.org verifizieren.
- Bundestag-Drucksache 19/28679 zur Reform 2021 (verifizieren).
