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name: strafrecht-spezial-umweltstrafrecht-326-stgb-abfall
description: "Unerlaubter Umgang mit Abfaellen nach Paragraph 326 StGB. Schutzgut Boden und Gewaesserumwelt vor gefaehrlichen Abfaellen. Tathandlungen Behandeln Lagern Befoerdern Verbringen. Katalog Absatz 1 Nummer 1 bis 4. Absatz 2 grenzueberschreitendes Verbringen. Verwaltungsakzessorietaet KrWG. Verteidigung Abfallbegriff Vorsatz."
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# Unerlaubter Umgang mit Abfaellen nach Paragraph 326 StGB

## Worum geht es

Paragraph 326 StGB pona­lisiert den **unerlaubten Umgang mit besonders ueberwachungsbeduerftigen oder gefaehrlichen Abfaellen** ausserhalb der dafuer vorgesehenen Anlagen oder ohne die erforderliche Erlaubnis. Geschuetztes Rechtsgut: Boden, Gewaesser, Luft und Gesundheit von Mensch und Tier vor Risiken gefaehrlicher Abfallstoffe.

Anwendungsfaelle: Ablagerung von Asbestabfaellen auf Privatgrundstueck; Verbrennen von beschichteten Hoelzern im Garten; illegaler Export gefaehrlicher Abfaelle nach Afrika; Lagerung von Altoel ohne Genehmigung. Schwerpunkt der Praxis: gewerbliche Abfaelle und Bauschutt-Entsorgung.

## Tatbestand und Auslegung

### Absatz 1 Nummer 1 — gefaehrliche Stoffe

Strafbar ist, wer Abfaelle ausserhalb einer dafuer zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem dafuer vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren behandelt, lagert, ablagert, ablaesst oder sonst beseitigt, **wenn sie Gift oder Erreger gemeinschaftsgefaehrlicher Krankheiten enthalten oder hervorbringen koennen**.

### Absatz 1 Nummer 2 — krebserzeugende und reproduktionstoxische Stoffe

Erfasst sind Abfaelle, die fuer den Menschen krebserzeugend, fruchtschaedigend oder erbgutveraendernd sein koennen. Beispiel: Asbest, polychlorierte Biphenyle (PCB).

### Absatz 1 Nummer 3 — explosiv, brennbar, radioaktiv

Erfasst sind Abfaelle, die explodieren koennen, leicht entzuendlich sind oder radioaktiv strahlen. Beispiele: Altmunition, Batterien mit hoher Energie, radioaktiv kontaminierte Abfaelle.

### Absatz 1 Nummer 4 a — Gewaesser- oder Bodenverschmutzung

Erfasst sind Abfaelle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, ein Gewaesser, die Luft oder den Boden nachhaltig zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu veraendern.

### Absatz 1 Nummer 4 b — Pflanzen- oder Tiergefaehrdung

Erfasst sind Abfaelle, die geeignet sind, Tierbestaende oder den Wald oder andere Vegetationsteile zu gefaehrden.

### Absatz 2 grenzueberschreitendes Verbringen

Strafbar ist, wer **gefaehrliche Abfaelle entgegen den geltenden Vorschriften ueber die Verbringung gefaehrlicher Abfaelle** in den Geltungsbereich des Gesetzes verbringt oder aus ihm verbringt. Verweisnorm auf EU-Abfallverbringungs-VO. Praxisrelevant: illegale Container-Exporte.

### Absatz 6 unbedeutende Menge

Strafausschluss, wenn der Taeter nur unbedeutende Mengen behandelt und damit eine Gefaehrdung des Wohls der Allgemeinheit offensichtlich ausgeschlossen ist. Bei einzelnen Asbestplatten kann diese Schwelle erreicht werden — bei groesseren Mengen nicht.

### Subjektiver Tatbestand

Vorsatz hinsichtlich aller objektiven Merkmale, einschliesslich des Fehlens der Erlaubnis. Fahrlaessigkeit nach Absatz 5 ebenfalls strafbar.

## Praktikertipps Verteidigung

- **Abfallbegriff bestreiten.** Nur Abfall im Sinne von Paragraph 3 KrWG ist erfasst — Stoff, dessen sich der Besitzer entledigen will oder entledigen muss. "Nebenprodukt" oder "Produktstatus" kann den Abfallbegriff ausschliessen.
- **Eigenschaft als gefaehrlich pruefen.** Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) und Europaeischer Abfallkatalog (EAK) — ist der Abfall mit Sternchen versehen (gefaehrlich) oder nicht? Sachverstaendigengutachten zur Klassifizierung.
- **Anlagenbezug bestreiten.** Wenn die Behandlung im Rahmen einer zugelassenen Anlage erfolgte: Tatbestandsausschluss. Kopie der Anlagengenehmigung beschaffen.
- **Wesentliche Abweichung relativieren.** Bei kleinen Verfahrensabweichungen (z. B. Probenahme nicht alle 24 h, sondern nur alle 48 h) ist "wesentlich" nicht automatisch erfuellt.
- **Mengen-Bagatelle nach Absatz 6.** Wenn Mandant nur wenige Kilogramm gefaehrlichen Abfall ablagerte: pruefen, ob "offensichtlich ausgeschlossen" gefaehrdet. Schwelle in der Praxis sehr eng.
- **Fahrlaessigkeit Absatz 5.** Bei komplexen Verhaltensanforderungen kann Vorsatz fehlen; Verbotsirrtum ueber Erlaubnispflichten haeufig vermeidbar.

## Trade-off-Matrix

| Pfad A Bestreiten Abfalleigenschaft | Pfad B Gestaendnis Abfall, Bestreiten gefaehrliche Eigenschaft | Empfehlung |
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| Tragfaehig bei industriellen Stoffen mit Produktstatus (z. B. Recyclingmaterial); riskant bei klarem Entsorgungswillen. | Verteidigung ueber Sachverstaendige zur Stoffklassifizierung; oft erfolgreich bei nicht-eindeutigen Klassifizierungen. | Bei klarer Abfalleigenschaft Pfad B bevorzugen; Klassifizierungs-Streit liefert hohe Erfolgsquote durch Sachverstaendigenbeweis. |

## Konkurrenzen

- **Paragraph 326 StGB und Paragraph 324 StGB Gewaesserverunreinigung.** Tatmehrheit moeglich, wenn Abfall in Gewaesser gelangt.
- **Paragraph 326 StGB und Paragraph 327 StGB Anlagenbetrieb.** Tatmehrheit; Paragraph 327 StGB zielt auf Anlagenbetrieb, Paragraph 326 StGB auf Abfallumgang.
- **Paragraph 326 StGB und Paragraph 263 StGB Betrug.** Bei Abrechnungsbetrug gegen Auftraggeber (Mandant hat fuer ordnungsgemaesse Entsorgung kassiert): Tatmehrheit.
- **Paragraph 326 StGB und Paragraph 25 OWiG nach KrWG.** OWi tritt zurueck bei strafrechtlicher Erfassung.

## Strafzumessung und Folgen

- **Strafrahmen Absatz 1:** Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe.
- **Strafrahmen Absatz 2:** Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe.
- **Strafrahmen Absatz 5 Fahrlaessigkeit:** Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
- **Strafrahmen besonders schwerer Fall (Absatz 3):** Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren (gewerbsmaessig, Bande, gemeingefaehrlich).
- **Einziehung Paragraph 73 StGB** der ersparten Entsorgungskosten (Wertersatz).
- **Sanierungspflicht nach KrWG** und Bodenschutzrecht; behoerdliche Anordnungen.
- **Verbandssanktion** gegen Unternehmen nach Paragraph 30 OWiG; in der Praxis oft sechsstellige Bussgelder.
- BZRG-Eintrag bei Freiheitsstrafe oder Geldstrafe ueber 90 Tagessaetzen.

## Mustertexte

**Schriftsatz-Snippet (Abfallbegriff):** "Die in der Anklage als Abfall klassifizierten Stoffe sind nach Paragraph 3 KrWG keine Abfaelle. Es handelt sich um Recyclingmaterial mit Produktstatus, das nach Paragraph 5 KrWG als Nebenprodukt einzuordnen ist. Die fortlaufende Verwendbarkeit ergibt sich aus der Anlage A."

**Hilfsbeweisantrag:** "Es wird beantragt, ein Sachverstaendigengutachten zur Klassifikation der streitgegenstaendlichen Stoffe nach AVV einzuholen. Beweisthema: Es handelt sich nicht um gefaehrlichen Abfall im Sinne der AVV."

**Einlassungs-Snippet (Bagatelle Absatz 6):** "Ich habe lediglich drei Asbestplatten von ca. 8 kg auf meinem eigenen Grundstueck im Erdreich vergraben. Bei dieser Menge ist eine Gefaehrdung der Allgemeinheit offensichtlich ausgeschlossen."

## Querverweise

- `strafrecht-spezial-umweltstrafrecht-324-stgb-gewaesser`
- `strafrecht-spezial-umweltstrafrecht-327-stgb-anlagen`
- `strafrecht-spezial-verbandssanktionengesetz-stand-2026`

## Quellen Stand 06/2026

- Paragraph 326 StGB im Wortlaut (gesetze-im-internet.de; dejure.org).
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG); Paragraph 3 KrWG Abfallbegriff; Paragraph 5 KrWG Nebenprodukt.
- Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV); Europaeischer Abfallkatalog.
- EU-Abfallverbringungs-Verordnung (Verordnung EG Nr. 1013/2006).
- BGH staendige Rspr. zum Anlagenbezug und zur wesentlichen Abweichung.
- BGH staendige Rspr. zum Begriff "offensichtlich ausgeschlossen" bei Absatz 6.
- Paragraph 30 OWiG Verbandsgeldbusse.
- Paragraph 70 StGB Berufsverbot.
- BVerfG staendige Linie zur Bestimmtheit Art 103 II GG.
