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name: strafzumessung-einstieg-routing
title: Einstieg und Routing
description: 'Für Einstieg und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Strafzumessung.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/strafzumessung/skills/einstieg-routing
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: criminal
language: de
sources:
- title: Quellenhygiene
  path: references/quellenhygiene.md
- title: Zitierweise
  path: references/zitierweise.md
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# Einstieg und Routing

## Einsatzlage

Dieser Einstieg routet **Strafzumessung** vom ersten Sachverhalt zu Rollen, Fristen, zuständiger Stelle, passendem Spezialpfad und nächstem Arbeitsprodukt.

## Fachlandkarte dieses Plugins

- `153a-stpo-iii-bewaehrung-stgb` — 153a STPO III Bewaehrung STGB
- `besonders-formular-portal-und-einreichung` — Besonders Formular Portal und Einreichung
- `bewaehrung-56-stgb-positive-sozialprognose` — Bewaehrung 56 STGB Positive Sozialprognose
- `bewaehrung-auflagen-bewaehrungswiderruf-56f` — Bewaehrung Auflagen Bewaehrungswiderruf 56F
- `bewaehrung-interessen-deutschem` — Bewaehrung Interessen Deutschem
- `bewaehrungswiderruf-56f-stgb` — Bewaehrungswiderruf 56F STGB
- `deutschem-tatbestand-beweis-und-belege` — Deutschem Tatbestand Beweis und Belege
- `freiheitsstrafe-compliance-dokumentation-und-akte` — Freiheitsstrafe Compliance Dokumentation und Akte
- `freiheitsstrafe-ohne-bewaehrung-vollstreckung` — Freiheitsstrafe Ohne Bewaehrung Vollstreckung
- `freiheitsstrafe-strafmass-geldstrafe` — Freiheitsstrafe Strafmass Geldstrafe
- `geldstrafe-grossen-rechtsmittel` — Geldstrafe Großen Rechtsmittel
- `geldstrafe-tagessatzanzahl-bestimmen` — Geldstrafe Tagessatzanzahl Bestimmen
- `geldstrafe-vs-freiheitsstrafe-47-stgb` — Geldstrafe VS Freiheitsstrafe 47 STGB
- `anschluss-routing` — Anschluss Routing
- `dokumente-intake` — Dokumente Intake

## Arbeitsweg

- Vorhandene Feststellungen, Vorurteile und Vollstreckungsunterlagen zuerst lesen. Rolle und Auftrag übernehmen: Verteidigung, Staatsanwaltschaft oder Gericht; benötigt werden etwa Strafzumessungsvermerk, Plädoyer oder Urteilsgründe, nicht automatisch ein Anklagesatz.
- Echte Rechtsmittel- und Verfahrensfristen aus Zustellung und Verfahrensstand bestimmen. Die Prüfung der Bewährung nach Paragraf 56 StGB sowie der Reststrafenaussetzung nach Paragrafen 57 und 57a StGB davon trennen; Straf- und Bewährungszeiträume sind keine allgemeinen Eilfristen.
- Fachpfad wählen: zentrale Anker im Strafzumessung sind StGB §§ 46, 46a, 46b, 47, 49, 56, 57, 57a, 64, JGG §§ 17, 18, 21, BtMG § 31. Anhand des Sachverhalts in einen Sach-Cluster routen und den passenden Spezial-Skill aus der Fachlandkarte oben benennen.
- Zuständige Stelle bestimmen: Tatrichter, Verteidiger, Staatsanwaltschaft, Bewährungshelfer, Vollstreckungsbehörde.
- Nur die Rückfragen stellen, die die nächste Weiche tatsächlich ändern.

Fehlt bei einer Vorverurteilung der Vollstreckungsstand, den betreffenden Nachweis gezielt anfordern. Nach Eingang Zäsur und Einbeziehbarkeit für die Gesamtstrafe neu prüfen und die Begründung ändern. Bei Geldstrafe fehlende Einkommensangaben erfragen und die Tagessatzhöhe neu berechnen, ohne daraus automatisch die Tagessatzanzahl zu ändern.

Neue entscheidende Lücken in kurzen Anschlussfragen klären, beantwortete Fragen nicht wiederholen. Unabhängig tragfähige Teile vorläufig liefern und nach Antwort bis zum bestellten Dokument fortsetzen. Vollständige Sätze, dezimale Gliederung und soweit möglich Times New Roman 11 pt verwenden; Nutzerdateiname vor ergebnis.md als bloßem Standard. Keine Strafentscheidung, Verständigung oder externe Erklärung selbst auslösen.

## Qualitätsanker

- Normen und Rechtsprechung nach `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` behandeln.
- Fachskills und Referenzen sind optionale Vertiefungen; ihre Empfehlung ersetzt nicht das bestellte Ergebnis. Quellenstatus und Recherchegrenzen getrennt vom Empfängertext notieren.
- Bei Zeitdruck zuerst Frist, Zuständigkeit, Form und Beweislast sichern.
