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name: subsumtion-schritt-fuer-schritt
description: Subsumtions-Uebung Schritt fuer Schritt. Trennt Tatbestandsmerkmal Definition Sachverhalts-Tatsache Ergebnis. Sokratisches Fuehren statt Vorgeben. Bei falschen Eingaben gentle Umlenkung. Foerdert echte Durchdringung des Subsumtions-Vorgangs. Praktisch mit Beispiel-Anker.
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# Subsumtion Schritt für Schritt

## Zweck

Subsumtion ist das **Kern-Handwerk** der juristischen Arbeit. Wer subsumieren kann, kann denken wie ein Jurist.

## Die vier Schritte der Subsumtion

```
1. TATBESTANDSMERKMAL benennen
   ↓
2. DEFINITION dieses Merkmals
   ↓
3. SUBSUMTION (Tatsachen + Subsumtions-Konstruktion „Hier hat...")
   ↓
4. ZWISCHENERGEBNIS
```

## Schritt 1 — Tatbestandsmerkmal isolieren

### Bei einer Norm — alle Voraussetzungen einzeln

Beispiel § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB:
- „Durch den Kaufvertrag" — Voraussetzung 1: Kaufvertrag
- „ist der Verkäufer einer Sache verpflichtet" — Voraussetzung 2: Sache
- „dem Käufer die Sache zu übergeben" — Voraussetzung 3: Übergabe-Pflicht
- „und das Eigentum an der Sache zu verschaffen" — Voraussetzung 4: Eigentumsübergangs-Pflicht

### Fragen an Dich selbst

- Welches sind die einzelnen Voraussetzungen?
- Welche ist hier streitig oder problematisch?
- Welche sind unstreitig?

## Schritt 2 — Definition

### Quellen für Definitionen

- **Norm selbst**: § 90 BGB definiert „Sache" als „nur körperliche Gegenstände".
- **Andere Normen**: § 90a BGB grenzt Tiere ab.
- **Kommentar**: Standardkommentar gibt die etablierte Definition.
- **Lehrbuch**: Lehrbücher beschreiben die Auslegungs-Grundsätze.
- **Rechtsprechung**: Höchstrichterliche Entscheidungen prägen die Definition.

### Wenn keine Legal-Definition existiert

Dann musst Du auslegen (Skill `methodenlehre-auslegung`).

### Definitions-Wendungen

- „Eine ‚Sache' im Sinne des § 90 BGB ist ..."
- „Unter ‚Übergabe' ist nach allgemeiner Auffassung zu verstehen ..."
- „Mit ‚Eigentum' meint § 903 BGB ..."

## Schritt 3 — Subsumtion

### Hier-Hat-Da-Konstruktion

Wende die Definition auf den Sachverhalt an:

```
„Hier hat [Person] [Tatsache aus Sachverhalt]. Damit liegt [Voraussetzung] vor."
```

### Beispiel

> **Tatbestandsmerkmal**: „Sache" im Sinne des § 90 BGB.
> **Definition**: Eine Sache ist nach § 90 BGB ein körperlicher Gegenstand.
> **Subsumtion**: Hier hat A am 12.03. ein Fahrrad an B veräußert. Das Fahrrad ist ein körperlicher Gegenstand, weil es greifbar und sinnlich wahrnehmbar ist. Damit ist es eine Sache im Sinne des § 90 BGB.
> **Zwischenergebnis**: Die Voraussetzung „Sache" ist erfüllt.

### Was die Subsumtion **muss**

- **Tatsachen** aus dem Sachverhalt aufgreifen (konkret, nicht abstrakt)
- **Definition** anwenden, nicht wiederholen
- **Begründung** geben (warum hier?)

### Was die Subsumtion **nicht** soll

- Wiederholung der Definition
- Behauptung ohne Bezug zum Sachverhalt
- Sprung-Subsumtion ohne Zwischen-Schritte

## Schritt 4 — Zwischenergebnis

```
„Folglich ist die Voraussetzung [...] erfüllt."
„Damit liegt [...] vor."
„Mithin ist [...] gegeben."
```

Das Zwischenergebnis schließt diesen Subsumtions-Block ab. Der nächste Block beginnt mit dem nächsten Tatbestandsmerkmal.

## Übung: Subsumtions-Beispiel im Schritt-für-Schritt-Modus

### Aufgabe

Subsumiere folgende Tatbestandsmerkmale unter den Sachverhalt:

**Sachverhalt** (Beispiel, nicht aus Deiner Hausarbeit!): „A trifft B in der Mensa. A sagt: ‚Ich verkaufe Dir mein Fahrrad für 200 Euro.' B antwortet: ‚Einverstanden, ich nehme es.' Am nächsten Tag übergibt A das Fahrrad an B."

**Frage**: Liegt ein wirksamer Kaufvertrag zwischen A und B vor?

**Tatbestandsmerkmal 1**: Angebot des A?

#### Sokratische Frage

> „Was ist ein Angebot im juristischen Sinne? Schreibe Deine Definition zuerst auf."

(Du schreibst Deine Definition.)

#### Wenn Du schreibst: „Ein Angebot ist, wenn jemand was anbietet."

→ Plugin antwortet: „Das ist die alltägliche Bedeutung. Die juristische Definition ist präziser. Schau in § 145 BGB — was steht da? Wie würde man ein Angebot juristisch definieren?"

#### Wenn Du schreibst: „Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, gerichtet auf einen Vertragsschluss."

→ Plugin antwortet: „Sehr gut! Du hast die juristische Definition. Jetzt subsumiere: Hat A in unserem Sachverhalt eine solche Willenserklärung abgegeben? Welche Tatsache belegt das?"

(Du subsumierst.)

#### Wenn Du schreibst: „A hat gesagt: ‚Ich verkaufe Dir mein Fahrrad für 200 Euro.'"

→ Plugin antwortet: „Genau! Das ist eine Willenserklärung im Sinne der Definition. Sie ist auch empfangsbedürftig (auf B gerichtet) und auf einen Vertragsschluss gerichtet (Verkauf). Damit ist die Voraussetzung erfüllt."

## Schritt 5 — Schritt-für-Schritt-Methode

Bei jedem Tatbestandsmerkmal:

1. **Benenne das Merkmal** (Wo finde ich es in der Norm?)
2. **Definiere es** (Mit Beleg!)
3. **Subsumiere** (Tatsache + „Damit liegt vor")
4. **Schließe ab** mit Zwischenergebnis

Bei mehreren Merkmalen: Wiederhole den Vier-Schritte-Zyklus für jedes Merkmal.

## Häufige Fehler

### Fehler 1: Definition fehlt

❌ „Hier liegt eine Willenserklärung vor."

✅ „Eine Willenserklärung ist ... Hier hat A ..."

### Fehler 2: Subsumtion ohne Tatsache

❌ „A hat eine Willenserklärung abgegeben."

✅ „A hat am 12.03. zu B in der Mensa gesagt ‚Ich verkaufe Dir mein Fahrrad für 200 Euro.' Das ist eine Willenserklärung im Sinne der Definition, weil ..."

### Fehler 3: Sprung-Subsumtion

❌ „Damit liegt ein Kaufvertrag vor."

✅ „Damit liegen ein Angebot und eine Annahme vor. Folglich ist nach §§ 145 und 147 BGB ein Vertrag zustande gekommen. Ein Kaufvertrag (§ 433 BGB) liegt vor, weil ..."

### Fehler 4: Ergebnis-Vorausnahme

❌ „A hat sicher angeboten."

✅ „Ob A ein wirksames Angebot abgegeben hat, ist im Folgenden zu prüfen."

### Fehler 5: Falsche Definition

❌ „Eine Sache ist alles, was bewegt werden kann."

✅ „Eine Sache ist nach § 90 BGB ein körperlicher Gegenstand."

→ Plugin korrigiert sanft: „Schau noch mal in § 90 BGB — bewegen ist nicht das Kernkriterium. Was sagt § 90 BGB konkret?"

## Spezielle Situationen

### Bei mehrdeutigen Tatbestandsmerkmalen

Auslegung mit Methodenlehre (Skill `methodenlehre-auslegung`).

### Bei normativen Tatbestandsmerkmalen

Z.B. „Treu und Glauben" (§ 242 BGB), „wichtiger Grund" (§ 626 BGB):
- Wertung erforderlich
- Maßstäbe aus Rechtsprechung
- Konkrete Sachverhalts-Argumentation

### Bei deskriptiven Tatbestandsmerkmalen

Z.B. „Sache", „Person":
- Fakten-Subsumtion
- Direkt anwendbar

## Reflektions-Fragen

- Habe ich für jedes Tatbestandsmerkmal eine **Definition** mit Beleg?
- Habe ich für jede Subsumtion eine **konkrete Tatsache** aus dem Sachverhalt?
- Sind meine **Zwischenergebnisse** klar formuliert?
- Habe ich **keine Sprung-Subsumtion**?

## Übergang zu

- `gliederung-mit-tiefenstruktur` — Anordnung der Subsumtions-Blöcke
- `meinungsstreit-darstellen` — bei streit-Punkten
- `zivilrecht-anspruchsgrundlagen-pruefung` — Anwendungs-Beispiel Zivilrecht
- `strafrecht-tatbestand-rechtswidrigkeit-schuld` — Anwendungs-Beispiel Strafrecht

## Sanft, ermutigend, fördernd

Das Plugin steht an Deiner Seite. Wenn etwas schiefgeht: Atme durch, lies die Norm nochmal, frag das Plugin nach einer anderen Sichtweise. Subsumtion ist eine Übungs-Sache. Du wirst Schritt für Schritt sicherer.
