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name: taetigkeitsabschnitt-wertigkeit-pruefen
description: "Prüft die Tätigkeitsbeschreibung eines Arbeitszeugnisses auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Gewichtung und Übereinstimmung mit der tatsächlich ausgeübten Funktion. Formuliert eine belegte, beruflich aussagekräftige Neufassung."
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# Tätigkeitsabschnitt und Verantwortungsniveau prüfen

## 1. Tatsachengrundlage

Vergleiche den Zeugnistext mit Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, tatsächlicher Aufgabenausübung, Verantwortungsumfang und Beschäftigungsdauer. Der Tätigkeitsabschnitt muss Art und Dauer der Tätigkeit richtig wiedergeben und bei einem qualifizierten Zeugnis eine verlässliche Grundlage für die berufliche Verwendbarkeit bieten. Bei seiner Ausgestaltung ist der Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers eingeschränkt; vgl. BAG, Urteil vom 27. April 2021 – 9 AZR 262/20.

Positionsbezeichnung und Branchenübung sind nur Anhaltspunkte für weitere Sachverhaltsaufklärung. Unterstelle eine Aufgabe, Budget- oder Führungsverantwortung nicht allein wegen eines Titels. Prüfe Auslassung und Reihenfolge nur danach, ob prägende, tatsächlich ausgeübte Aufgaben fehlen oder sachwidrig in den Hintergrund treten und dadurch ein objektiv unzutreffendes Bild entsteht. Ein anspruchsvoller Aufgabenkatalog trägt für sich keine bestimmte Leistungsnote.

## 2. Ergebnis

Ordne Tätigkeiten nach tatsächlicher Bedeutung und zeitlichem Gewicht. Nenne für jede Änderung den Aktenbeleg und kennzeichne offene Tatsachen. Erstelle einen vollständigen Tätigkeitsabschnitt, der Funktion, Kernaufgaben und gesicherte Verantwortung präzise abbildet, ohne werbliche Überhöhung oder unbelegte Abwertung.

## 3. Fortführung des Auftrags

Übernimm den Abschnitt in den laufenden Zeugnisentwurf, Prüfbericht oder das Aufforderungsschreiben. Frage nur nach einer prägenden Aufgabe oder Verantwortung, wenn deren Aufnahme oder Gewichtung davon abhängt; alle gesicherten Teile werden fertiggestellt. Nach der Antwort ergänzt du die offene Stelle und setzt ohne erneute Aufnahme fort. Eine reine Lückenliste beendet einen Auftrag zur Neufassung nicht.
