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name: tagessatzhoehe-40-ii-stgb-nettotagesverdienst
description: "Bestimmung der Tagessatzhoehe nach § 40 Abs. 2 StGB. Hoehe richtet sich nach Nettoeinkommen geteilt durch 30; Mindesthoehe 1 EUR. Schaetzungsrecht des Gerichts § 40 Abs. 3 StGB. Sonderfaelle Arbeitslose, Buergergeld-Empfaenger, Studierende, Selbststaendige, Unterhaltspflichtige, Rentner. Antrag auf Ratenzahlung § 42 StGB, Ersatzfreiheitsstrafe § 43 StGB."
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# Tagessatzhoehe — § 40 Abs. 2 StGB

## Worum geht es?

Die **Hoehe** des einzelnen Tagessatzes bildet die wirtschaftliche Leistungsfaehigkeit des Taeters ab. Sie ist von der **Anzahl** der Tagessaetze (Schuldkomponente) zu trennen. Faustformel: monatliches Nettoeinkommen geteilt durch 30; Mindesthoehe 1 EUR (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB).

## Wann brauchen Sie diese Skill?

- Sie pruefen einen Strafbefehl mit hoeherem Tagessatz, als die wirtschaftlichen Verhaeltnisse rechtfertigen.
- Sie bereiten die Hauptverhandlung vor und sammeln Einkommensnachweise fuer Ihren Mandanten.
- Sie schaetzen vor einer Verstaendigung (§ 257c StPO), welche Geldstrafe insgesamt droht.
- Sie pruefen einen Ratenzahlungsantrag nach § 42 StGB oder die drohende Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB.

## Rechtliche Grundlagen

- **§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB** — Bemessung nach den persoenlichen und wirtschaftlichen Verhaeltnissen des Taeters.
- **§ 40 Abs. 2 Satz 2 StGB** — Ausgangspunkt: durchschnittliches Nettoeinkommen, das der Taeter an einem Tag hat oder haben koennte.
- **§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB** — Tagessatzhoehe mindestens 1, hoechstens 30 000 EUR.
- **§ 40 Abs. 3 StGB** — Schaetzungsrecht des Gerichts.
- **§ 42 StGB** — Zahlungserleichterungen, Ratenzahlung.
- **§ 43 StGB** — Ersatzfreiheitsstrafe: ein Tag Freiheitsstrafe je uneinbringlichem Tagessatz.
- **§ 459d StPO** — Vollstreckungsgericht entscheidet ueber Uneinbringlichkeit.

## Berechnungsschema

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1. Brutto-Monatseinkommen:              [BETRAG] EUR
2. Abzuege Lohnsteuer + Sozialvers.:    [BETRAG] EUR
3. Netto-Monatseinkommen:               [BETRAG] EUR
4. Tagessatzhoehe (Netto / 30):         [BETRAG] EUR
```

### Was vom Nettoeinkommen abzuziehen ist (Standard)

- **Werbungskosten** in normaler Hoehe (Fahrtkosten zur Arbeitsstelle).
- **Unterhaltspflichten** (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt) — st. Rspr.; einzelfallabhaengig; Hoehe muss belegt sein.
- **Krankenversicherungsbeitraege** Selbststaendiger.

### Was **nicht** automatisch abgezogen wird

- Konsumschulden, Kreditraten — nur ausnahmsweise und einzelfallabhaengig.
- Steuerschulden (str.; in der Praxis oft nicht abgezogen).
- Beruflich notwendige Reise- oder Repraesentationskosten ohne Beleg.

## Sonderfaelle

### Arbeitslose und Buergergeld-Empfaenger

Bei Empfaengern von Buergergeld (§§ 19 ff. SGB II) sind die Tagessaetze in der Praxis sehr niedrig anzusetzen, oft **5 bis 15 EUR**. Die Regelsaetze des SGB II bilden das Existenzminimum; ein Tagessatz nahe 1 EUR ist moeglich, wenn unterhalb des Existenzminimums geleistet wird.

### Studierende

BAfoeG-/Eltern-Unterhaltsbetraege als Ausgangsgroesse. Tagessaetze in der Regel im Bereich **5 bis 15 EUR**.

### Selbststaendige

- Gewinn laut Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres geteilt durch 12 als Monats-Netto.
- BWA/SuSa des laufenden Jahres als ergaenzender Beleg.
- Stark schwankende Einkommen: Durchschnitt der letzten drei Jahre.

### Rentner

Rentenbescheid; ergaenzend Kapitalertraege/Mieteinkuenfte.

### Vermoegen ohne Einkommen

Bei betraechtlichem Vermoegen ist eine fiktive Einkommens-Erhoehung moeglich (st. Rspr.; Aktenzeichen vor Zitat in dejure.org/openjur.de verifizieren).

### Schwarzgeld, undeklariertes Einkommen

Strafzumessung darf an **wirklichen** Einkuenften ansetzen; das ist sensibel und sollte mit dem Mandanten besprochen werden.

## Schaetzungsrecht des Gerichts (§ 40 Abs. 3 StGB)

Wenn der Angeklagte schweigt oder keine Nachweise vorlegt, schaetzt das Gericht. Das ist haeufig zu Lasten des Mandanten. **Vorbeugung**: Einkommensnachweise rechtzeitig einreichen.

## Einkommensnachweise-Checkliste

```
[ ] Lohnabrechnung letzte drei Monate
[ ] Steuerbescheid letztes Jahr
[ ] BWA + SuSa bei Selbststaendigen
[ ] Buergergeld-/Sozialhilfe-Bescheid
[ ] Rentenbescheid
[ ] Unterhaltstitel oder Zahlungsbeleg
[ ] Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung (Existenzminimum)
[ ] Kreditvertraege und Tilgungsplan (nur bei einzelfallrelevant)
[ ] BAfoeG-Bescheid bei Studierenden
```

## Ratenzahlungsantrag — Template

**Adressat**: Vollstreckungsgericht / Staatsanwaltschaft

```
In der Strafsache gegen [NAME]
Az.: [AKTENZEICHEN]

Antrag auf Zahlungserleichterung nach § 42 StGB

Mein Mandant ist verurteilt zu [X] Tagessaetzen a [Y] EUR,
gesamt [GESAMTBETRAG] EUR Geldstrafe.

Aufgrund [Einkommensverhaeltnisse stichwortartig] ist mein Mandant
nicht in der Lage, den Gesamtbetrag in einer Summe zu zahlen.

Wir beantragen Ratenzahlung von [RATE] EUR monatlich beginnend
ab [DATUM]. Hilfsweise: Verlaengerung der Zahlungsfrist auf
[DATUM].

Anlage: Einkommensnachweis, Kontoauszug.
```

## Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB)

- 1 Tag Freiheitsstrafe je uneinbringlichem Tagessatz.
- Vor Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe Antrag auf gemeinnuetzige Arbeit nach **§ 293 EGStGB** und landesrechtlichen Tilgungs-/Tilgungsverordnungen pruefen (Tilgungssatz je nach Bundesland; verifizieren in der jeweils einschlaegigen Verordnung).
- Reform durch JStVollzG-Reform 2023: 2 Stunden gemeinnuetzige Arbeit = 1 Tagessatz Tilgung in vielen Bundeslaendern; konkretes Bundesland pruefen.

## Typische Fehler

- **Schaetzung ohne Aktenlage** akzeptiert: Einkommensnachweise nachreichen, Antrag auf Aenderung im Erkenntnis- oder Vollstreckungsverfahren.
- **Unterhaltspflichten nicht beachtet**: Nettoeinkommen sinkt; Anhoerungs-/Nachweispflicht des Anwalts.
- **Konsumschulden pauschal abgezogen**: nur einzelfallabhaengig.
- **Ratenzahlungsantrag spaet**: nach Beginn der Vollstreckung schwieriger durchzusetzen.
- **Ersatzfreiheitsstrafe** dem Mandanten nicht erklaert: Eskalationsrisiko unterschaetzt.

## Querverweise

- `geldstrafe-tagessatzanzahl-bestimmen` — Anzahl der Tagessaetze.
- `strafbefehl-strafzumessung-407-stpo` — im Strafbefehl.
- `freiheitsstrafe-ohne-bewaehrung-vollstreckung` — Ersatzfreiheitsstrafe-Vollstreckung.

## Quellen und Stand 05/2026

- §§ 40-43 StGB in der geltenden Fassung.
- § 459d StPO.
- § 293 EGStGB i.V.m. landesrechtlichen Tilgungsverordnungen.
- Quellenregel: vgl. `references/zitierweise.md`.
