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name: tatbestand-zivil-schreiben
description: "Schreibt den Tatbestand eines Zivilurteils nach Paragraf 313 Abs. 2 ZPO: Einleitungssatz unstreitiger Sachverhalt streitiges Klaegervorbringen Klaegerantrag Beklagtenvorbringen Beklagtenantrag Beweisaufnahme Hinweis auf Anlagen mit Bezugnahme. Knapp Paragraf 313 Abs. 2 ZPO nuechtern objektiv."
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# Tatbestand schreiben

Form und Inhalt: Paragraf 313 Abs. 2 ZPO. Knapp, nuechtern, objektiv, im Praesens, nicht im Perfekt.

## Aufbau

1. **Einleitungssatz**: "Die Parteien streiten über ... aus einem ... Vertrag" / "... wegen ... aus einem ... Unfall"
2. **Unstreitiger Sachverhalt** - chronologisch
3. **Streitiges Klägervorbringen** - eingeleitet mit "Der Kläger behauptet, ..." oder "Der Kläger ist der Ansicht, ..."
4. **Antrag des Klägers** - wörtlich (mit Antrags-Einrueckung) oder durch Bezugnahme
5. **Streitiges Beklagtenvorbringen** - "Die Beklagte behauptet, ... Sie ist der Ansicht, ..."
6. **Antrag des Beklagten** - "Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen."
7. **Beweisaufnahme** - "Das Gericht hat Beweis erhoben durch Vernehmung der Zeugen X und Y sowie durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens des Sachverständigen Dr. Z. Wegen der Einzelheiten der Beweisaufnahme wird auf das Sitzungsprotokoll vom 14. Mai 2026 und auf das Gutachten vom 28. Februar 2026 Bezug genommen."

## Bezugnahmen

Auf Anlagen, Schriftsätze, Protokolle nach Paragraf 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO konkret Bezug nehmen: "Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage K3 (Bl. 18 der Akte) Bezug genommen."

## Konventionen

- Parteien werden als "Kläger" / "Beklagte" bezeichnet (nicht namentlich, außer zur Unterscheidung mehrerer Beklagter)
- Streitwertangaben im Tatbestand vermeiden (gehören in den Tenor / Streitwertbeschluss)
- "Wegen ..." gehört in den Einleitungssatz, nicht in das Rubrum
