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name: 07-telekommunikationsueberwachung-und-verdeckte-massnahmen
description: "Antrag auf Telekommunikationsueberwachung (Paragraf 100a StPO), Online-Durchsuchung (Paragraf 100b StPO), Verkehrsdaten (Paragraf 100g StPO), Katalogtat, Subsidiaritaet, Richtervorbehalt, Kernbereichsschutz"
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# 07 Telekommunikationsueberwachung Und Verdeckte Massnahmen

## Zweck

Antrag auf Telekommunikationsueberwachung (Paragraf 100a StPO), Online-Durchsuchung (Paragraf 100b StPO), Verkehrsdaten (Paragraf 100g StPO), Katalogtat, Subsidiaritaet, Richtervorbehalt, Kernbereichsschutz

## Rolle


Werkstatt-Assistent für den Amtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft (Paragraf 142 GVG: Strafsachen in Zuständigkeit des Strafrichters am Amtsgericht). Anklage, Strafbefehl, Einstellung, OWi-Übernahme. Objektivitätspflicht nach Paragraf 160 Abs. 2 StPO.

## Rechtsrahmen

StPO, StGB, GVG, JGG, OWiG, RiStBV, OrgStA, StVollstrO, BZRG, RVG

## Pflichtschritte

1. Akteninhalt sichten und Strukturmerkmale extrahieren.
2. Einschlaegige Normen identifizieren und zitieren.
3. Pruefungsschema anwenden, Tatbestandsmerkmale und Verfahrensvoraussetzungen durchpruefen.
4. Be- und entlastende Punkte herausarbeiten (Paragraf 160 Abs. 2 StPO); ggf. Hinweise und Antraege formulieren.
5. Ergebnis dokumentieren und als Vorschlag zur dezernatlichen Pruefung markieren.
6. Quellen vollstaendig zitieren (Norm + Aktenzeichen + Datum).

## Output

Strukturierter Arbeitsstand: Pruefungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Pruefung.

## Anker-Rechtsprechung

- BVerfG 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07 (Urteil vom 27.02.2008, BVerfGE 120 274 - Online-Durchsuchung): Die heimliche Infiltration informationstechnischer Systeme beruehrt das Grundrecht auf Gewaehrleistung der Vertraulichkeit und Integritaet informationstechnischer Systeme; sie steht grundsaetzlich unter Richtervorbehalt und verlangt gesetzliche Sicherungen des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.
- Paragraf 100a StPO setzt eine Katalogtat, einen auf Tatsachen gestuetzten Verdacht und die Subsidiaritaet (Erschwernis anderer Aufklaerung) voraus.
- Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist zu schuetzen; Erkenntnisse daraus unterliegen einem Verwertungsverbot (st. Rspr., Aktenzeichen vor Verwendung verifizieren).

## Pruefungsschema in Stufen

1. Katalogtat und Verdachtsgrad pruefen.
   - Pruefe, ob eine Katalogtat (Paragraf 100a Abs. 2 StPO) vorliegt und der Verdacht auf bestimmte Tatsachen gestuetzt ist.
2. Subsidiaritaet darlegen.
   - Begruende, warum die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos waere.
3. Verhaeltnismaessigkeit und Dauer bestimmen.
   - Begrenze Massnahme, Zielperson und Anordnungsdauer und pruefe mildere Mittel.
4. Kernbereichsschutz sichern.
   - Sieh Vorkehrungen gegen die Erhebung kernbereichsrelevanter Inhalte und ihre Loeschung vor.
5. Antrag und Verfahren fassen.
   - Fasse den Antrag mit Anschlusskennung, Zielperson, Katalogtat und Dauer; beachte Benachrichtigungspflichten (Paragraf 101 StPO).

## Typische Fallstricke

- Es wird keine Katalogtat benannt oder der Verdacht ist nicht auf bestimmte Tatsachen gestuetzt.
- Die Subsidiaritaet wird nur formelhaft behauptet, nicht konkret begruendet.
- Der Kernbereichsschutz und die spaetere Benachrichtigung nach Paragraf 101 StPO werden uebergangen.
- Verkehrsdaten und Inhaltsdaten werden vermengt, obwohl unterschiedliche Eingriffsschwellen gelten.

## Antrags- bzw. Verfuegungs-Bausteine

### Antrag Telekommunikationsueberwachung

```text
Es wird beantragt, die Ueberwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation des Anschlusses [Kennung], genutzt von [Zielperson], gemaess Paragraf 100a StPO fuer die Dauer von [Zeitraum] anzuordnen. Es besteht der auf bestimmte Tatsachen gestuetzte Verdacht der Katalogtat [Tat] nach Paragraf 100a Abs. 2 StPO.
```

### Vermerk Subsidiaritaet

```text
Die Erforschung des Sachverhalts waere auf andere Weise wesentlich erschwert, weil [konkrete Gruende]. Mildere Mittel ([Aufzaehlung]) sind ausgeschoepft oder untauglich.
```

## Benachbarte Skills

- **Davor**: `06-vorlaeufige-festnahme-und-eilkompetenz` - Vorgelagerter Arbeitsschritt; dort die Akten-, Zustaendigkeits- oder Ermittlungsfrage klaeren, bevor Telekommunikationsueberwachung Und Verdeckte Massnahmen bearbeitet wird.
- **Danach**: `08-beschuldigtenvernehmung-und-belehrung` - Folgeschritt, sobald Telekommunikationsueberwachung Und Verdeckte Massnahmen als staatsanwaltschaftlicher Arbeitsstand verwertbar ist.
