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name: tenor-bauen-zivil
description: "Konstruiert den Tenor eines Zivilurteils: Hauptsache (genau bezifferter Zahlungsantrag mit Zinsen ab) Kosten Paragraf 91 ff ZPO vorlaeufige Vollstreckbarkeit Paragraf 708 ff ZPO Streitwert Beruefungszulassung Paragraf 511 ZPO Tenorierung beim Kostenfestsetzungsverfahren. Beachtet Bestimmtheitsgebot und Vollstreckbarkeit."
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# Tenor bauen Zivilurteil

Der Tenor ist das Herzstück des Urteils. Er muss vollstreckbar sein.

## Aufbau

1. **Hauptsache** (Verurteilung / Klageabweisung)
   - bezifferter Zahlungsantrag mit Zinsen "ab" Datum / "seit" Datum
   - bei Mehrforderungen: Reihenfolge wie im Antrag, mit Hilfsanträgen kenntlich machen
2. **Kosten** (Paragraf 91 ff ZPO)
   - bei vollem Obsiegen: "Der Beklagte traegt die Kosten des Rechtsstreits."
   - bei teilweisem Obsiegen: Quote nach Paragraf 92 ZPO
   - bei mehreren Beklagten: Paragraf 100 ZPO
3. **Vorläufige Vollstreckbarkeit** (Paragraf 708 ff ZPO)
   - Standardformel: "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von einhundertzehn Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages."
   - Bei Beschwer unter 600 EUR: Paragraf 713 ZPO - ohne Sicherheit
   - Bei Versäumnisurteil: Paragraf 708 Nr. 2 ZPO
4. **Streitwert** (gesonderter Beschluss oder im Tenor)
5. **Berufungszulassung** (Paragraf 511 Abs. 4 ZPO bei AG-Urteilen mit Beschwer unter 600 EUR)

## Bestimmtheitsgebot

Der Tenor muss aus sich heraus vollstreckbar sein. Keine Bezugnahmen auf den Tatbestand.

## Beispiele

- "Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Komma fünffünfsiebenzig Euro (genauer: 1577 EUR oder 1577.00 EUR) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15. Januar 2026 zu zahlen."
- "Die Klage wird abgewiesen."
- "Die Kosten des Rechtsstreits traegt die Beklagte."
- "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von einhundertzehn Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages."
- "Der Streitwert wird auf 1577 Euro festgesetzt."

Im Repository werden Geldbetraege im Fliesstext mit Punkt geschrieben (Repo-Konvention).
