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name: terminologie-konsistenz
description: "Pruefung Terminologie-Konsistenz im legistischen Entwurf. Neue Legaldefinitionen pruefen ob Begriff bereits in anderem Gesetz definiert ist. Bei Abweichung Pruefung ob Abweichung gerechtfertigt und ausdruecklich oder versehentliche Bruchbildung. Pruefung im Entwurf selbst ob Begriffe konsistent verwendet werden. Faustregel ein Begriff eine Bedeutung. Erfassung in einer Begriffstabelle. Pruefung gegen Handbuch der Rechtsfoermlichkeit HdR und gegen Gemeinsame Geschaeftsordnung der Bundesministerien GGO. Endet mit Begriffsliste plus Markierung kritischer Faelle plus Aenderungsvorschlag."
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# Terminologie-Konsistenz

> Ein Wort, eine Bedeutung. Quer durch die ganze Rechtsordnung.

## Schritt 1 - Begriffsernte

Alle in der Norm verwendeten Fachbegriffe sammeln. Substantive zuerst, dann Adjektive und Verben, die definierte Bedeutung haben.

## Schritt 2 - Prüfung "schon definiert?"

Pro Begriff suchen:

- Stammgesetz (interne Definition?)
- HGB, BGB, ZPO, StPO, VwGO, SGB I (Allgemeine Begriffe)
- DSGVO (personenbezogene Daten, Verarbeitung, Verantwortlicher etc.)
- EU-VO (DSA, DMA, AI Act, eIDAS 2.0)
- Landesgesetze des betreffenden Landes

## Schritt 3 - Konsistenz-Matrix

| Begriff | Definition Entwurf | Andere Norm | Abweichung | Bewertung | Vorschlag |
|---|---|---|---|---|---|
| Postfach | elektr. Postf. | beA-Verordnung | beA = nur Anwalt | bewusst weiter | OK, andere Bezeichnung wählen |
| Unternehmen | iSd HGB | DSA Art. 3 g | DSA umfasst auch Plattformen ohne HReg | nein | Verweis auf DSA klarstellen |
| Zweigniederlassung | iSd HGB | Niederlassung iSd EU | abweichend | nein | Wahl klarstellen |

## Schritt 4 - HdR-Test

Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundes (BMJ, 3. Auflage 2008, in Bearbeitung 4. Auflage):

- Bestimmte Begriffe meiden ("etwaige", "gegebenenfalls" - Unbestimmtheit)
- Aktiv statt Passiv
- Singular ist Plural-feindlich, wenn Mehrzahl gemeint ist
- Praesens ist Vergangenheits-feindlich

## Schritt 5 - GGO-Test

Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO): formale Mindestanforderungen.

## Schritt 6 - Genderaspekt

Geschlechtergerechte Sprache. Bei Personenbezeichnungen entweder:

- Paarform "die Bürgerin oder der Bürger"
- generisches Femininum oder Maskulinum
- neutrale Formulierung "die Person"

Inkonsistenz vermeiden - eine Formel je Gesetz.

## Ausgabe

Begriffstabelle als Anhang zum Entwurf. Kritische Fälle (Bruchbildung) markiert.

## Anschluss

`zirkelschluss-pruefen`, dann `referentenentwurf-bauen`.
