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name: track-changes-nur-nach-frage
title: Track Changes nur nach Frage
description: 'Für Track Changes nur nach Frage: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vertragsausfueller/skills/track-changes-nur-nach-frage
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: contracts
language: de
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# Track Changes nur nach Frage

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Vertragsspezifisch; § 195 BGB Regelverjährung 3 Jahre, § 14 BGB-InfoV Widerrufsfrist 14 Tage, EuGH-Vorgaben zu Klausel-Transparenz.
- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 133, 157, 305-310 (AGB-Kontrolle), 311b, 311c, 433, 488, 535, 631, 651a, 765, NachwG, FormularG, AGG (Diskriminierungsverbot) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Vertragspartner, Rechtsabteilung, Notar bei Formerfordernis, Datenschutzbeauftragter.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Mustervertrag, Termsheet, Klauselkatalog, Altvertrag, Vertragsentwurf mit Track Changes, AGB-Prüfraster — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Triage zu Beginn

1. Hat der Nutzer ausdrücklich (und mit "Ja" bestätigt) eine Track-Changes- oder Redline-Fassung gewünscht?
2. Liegt eine saubere Ausgangsfassung vor (Clean-Entwurf nach Quality Gate)?
3. Ist klar, welche Version als Ausgangspunkt für die Änderungsmarkierungen dient?
4. Sollen alle Änderungen kommentiert werden oder nur materiell relevante?

## Zentrale Normen

- § 241 Abs. 2 BGB — Rücksichtnahmepflicht (Transparenz in Vertragsverhandlungen)
- § 123 BGB — Anfechtung wegen Täuschung (bei verdeckten Änderungen)
- § 3 BRAO — anwaltliche Sorgfaltspflicht

## Startet bei

- hochgeladener Word-Vorlage oder altem Vertrag
- Term Sheet, E-Mail, Tabelle oder Freitext mit Eckdaten
- Wunsch nach neuem Vertragsentwurf
- Wunsch nach Redline oder Track Changes

## Workflow

1. Immer fragen: Soll ich zusätzlich eine Track-Changes- oder Redline-Fassung erstellen?
2. Ohne Ja keine Änderungsfassung erzeugen.
3. Bei Ja Ausgangsdokument, Zielentwurf und Änderungslog trennen.
4. Änderungen erklärbar halten und keine verdeckten materiellen Änderungen einbauen.

## Ausgabe

- Vertragsdatenmatrix
- Rückfragenliste
- Ausfüllprotokoll
- Entwurfs- oder Prüfvermerk
- klare Stopper vor Track Changes, falls noch keine ausdrückliche Bestätigung vorliegt

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Leitplanken

- Originaldateien werden nie überschrieben.
- Track Changes, Redline oder Vergleichsfassung nur nach ausdrücklicher Rückfrage und Bestätigung.
- Offene Werte bleiben sichtbar; sie werden nicht erfunden.
- Juristische Wahlentscheidungen werden erklärt und protokolliert.

> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
