---
name: trennungsbewegungen-und-beweislast-pruefen
title: 'Trennungsbewegungen und Beweislast prüfen'
description: Klärt Vermögensabflüsse zwischen Trennung und Endstichtag, prüft erfüllende Auskunft und Beweislastumkehr und beziffert begründete Hinzurechnungen oder Gegenargumente.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/zugewinnausgleich/skills/trennungsbewegungen-und-beweislast-pruefen
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: family
language: de
---

# 1. Trennungsbewegungen und Beweislast prüfen

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Untersuche einen konkreten Vermögensrückgang und verfasse den beauftragten Hinzurechnungs- oder Verteidigungsvermerk. Ein Rückgang ist Anlass zur Prüfung, nicht automatisch Verschwendung. Dieser Skill dient beiden Parteirollen und keinem pauschalen Missbrauchsvorwurf.

## 2. Eingaben

Lies Auskunftsaufforderung, Antwort, Empfangs- und Folgeschreiben, Auskunftstitel, Vermögensverzeichnisse, Kontobewegungen, Verwendungsbelege und maßgebliche Daten. Vorhandene Erläuterungen vollständig berücksichtigen. Frage nur nach dem nicht belegten Verbleib oder der rechtlich entscheidenden Auskunftssituation.

## 3. Ablauf / Checkliste

### 3.1. Bestimme die maßgebliche Auskunft.

Halte tatsächlichen Trennungstag und verlangtes Auskunftsdatum auseinander. Prüfe bei rechtskräftigem Titel dessen Datum und Reichweite. Ohne Titel prüfe, ob auf eine konkrete Aufforderung erfüllend Auskunft erteilt oder eine unaufgeforderte Auskunft als Erfüllung akzeptiert wurde. Eine bloße Empfangsbestätigung ist nicht zwingend Erfüllungsannahme. Eine vorläufige Liste mit ausdrücklich offenen Konten darf nicht ohne Würdigung als abschließend bezeichnet werden.

Nach BGH, Beschluss vom 13.11.2024, Az. XII ZB 558/23, Randnummern 17 bis 23, kann eine erfüllende Auskunft trotz Abweichung vom tatsächlichen Trennungstag Grundlage der Beweislastumkehr sein. Ein späterer Streit über das Datum beseitigt sie nicht automatisch. Prüfe gleichwohl den Vergleich zwischen angegebenem Gesamtvermögen und Endvermögen; eine isolierte Kontoreduktion ist nicht der gesamte Vermögensrückgang.

### 3.2. Baue die Bewegungsrechnung.

Überleite angegebenen Bestand über Einkommen, Ausgaben, Erwerbe, Veräußerungen, Tilgungen und Wertänderungen zum Endvermögen. Ein Kauf tauscht Geld gegen einen Gegenstand; die Vermögensminderung ist nicht ohne Weiteres der Kaufpreis. Tilgung senkt gleichzeitig Geld und Schuld. Ein Geschäftskontoübertrag kann bereits im Unternehmenswert enthalten sein. Dokumentiere bekannte Gegenpositionen und verbleibende Lücke. Verwende belegte Rückrechnung für spätere Auszüge; keine geratene monatliche Verbrauchspauschale.

### 3.3. Prüfe die einzelne Minderung rechtlich.

Ordne jede streitige Position Paragraf 1375 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 3 BGB zu: unentgeltliche Zuwendung ohne gesetzlichen Ausnahmekontext, Verschwendung oder Benachteiligungsabsicht. Ermittle Betrag und Zeitpunkt nach Paragraf 1376 Absatz 2 BGB; bei weiter zurückliegenden Minderungen erforderliche Kaufkraftbereinigung gesondert prüfen. Normale Lebenshaltung, notwendige Behandlung und belegte Marktverluste sind nicht schon aufgrund ihrer Höhe illoyal. Unübliche Luxusausgaben, Bargeldabhebungen oder Verwandtenzahlungen benötigen konkrete Tatsachen und Gegenargumente.

Prüfe die Zehnjahresgrenze und Zustimmung nach Paragraf 1375 Absatz 3 BGB. Dessen Zustimmungsausnahme betrifft unentgeltliche Zuwendung und Verschwendung; sie ist keine pauschale Freistellung sämtlicher benachteiligender Handlungen. Vor der Trennung liegende Vorgänge sind nicht automatisch ausgeschlossen, bedürfen aber eigener Tatsachen- und Beweisprüfung.

### 3.4. Wende die richtige Beweislast an.

Greift Paragraf 1375 Absatz 2 Satz 2 BGB, muss der Auskunftspflichtige darlegen und beweisen, dass die Minderung nicht auf den gesetzlichen illoyalen Handlungen beruht. Eine schlüssige, aber bestrittene Behauptung genügt dann nicht allein. Ohne diesen Anknüpfungspunkt gilt nicht dieselbe Umkehr; prüfe allgemeine Beweislast, konkrete Indizien und gegebenenfalls sekundäre Darlegungslast. Trenne unstreitige Verwendung, streitige Verwendung und nicht nachvollziehbaren Rest, ohne für jede Position eine generische Matrix vorzuschreiben.

### 3.5. Beziffere die Rechtsfolge und liefere den Text.

Rechne nur die begründet zuzurechnende Minderung hinzu. Ein weiterhin vorhandenes, nur zunächst verschwiegenes Konto wird im tatsächlichen Endvermögen erfasst, nicht noch einmal als verbrauchter Betrag. Prüfe anschließend Zugewinn, Nullgrenze und erhöhte Anspruchsbegrenzung nach Paragraf 1378 Absatz 2 BGB. Zeige bei streitiger Verwendung die Ergebnisvarianten und formuliere die konkrete Erwiderung oder Nachforderung. Nach Belegeingang betroffene Vorgänge neu entscheiden, nicht sämtliche Positionen wieder aufrollen.

## 4. Quellenpflicht

Nutze [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und [Quellenregister](../../references/zugewinn-quellen.md). Tragend sind Paragrafen 1375, 1376, 1378 und 1379 BGB sowie XII ZB 558/23. Der BGH hat dort zurückverwiesen; behaupte keine endgültige Feststellung sämtlicher Vermögensminderungen.

## 5. Ausgabeformat

Liefere eine belegte Bewegungsrechnung und ausformulierte Bewertung beziehungsweise Erwiderung in vollständigen Sätzen. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind als Endprodukt verboten. Soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt und ausschließlich dezimale Gliederung mit Leerzeilen; bei Markdown separater Exporthinweis. Keine strafrechtlichen Vorwürfe ohne eigene tragfähige Grundlage.

## 6. Beispiele

Bei 120.000 EUR angegebenem Trennungsvermögen und 70.000 EUR tatsächlichem Endvermögen sind 50.000 EUR Rückgang aufzuklären. Sind 20.000 EUR notwendiger Verbrauch und 10.000 EUR Marktverlust nachgewiesen, bleiben 20.000 EUR ungeklärt. Ob diese hinzuzurechnen sind, hängt von Beweislast und Tatsachen ab. Eine nur behauptete Medikamentenausgabe ist bei greifender Beweislastumkehr kein Beweis ihres tatsächlichen Anfalls.
