---
name: uebernachtung-aufwand
description: "Übernachtungs- und Verpflegungskosten nach JVEG berechnen: Pauschalen und Einzelnachweise. Normen: § 6 JVEG. Prüfraster: Übernachtungserfordernis, Hotelkosten, Verpflegungspauschalen. Output: Übernachtungskosten-Nachweis JVEG. Abgrenzung: nicht Fahrtkosten § 5 JVEG im Jveg Kostenpruefer."
---

# JVEG-Uebernachtung-Aufwand

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet.
- Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Fachkern: JVEG-Uebernachtung-Aufwand
- **Normen-/Quellenanker:** JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht.
- **Entscheidende Weiche:** Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert.

## Triage — kläre vor der Prüfung

1. **Reisedauer:** Wie viele Tage und Nächte umfasst die Reise — ist Übernachtung notwendig oder nur wünschenswert?
2. **BRKG-Anknüpfung:** Gilt das Bundesreisekostengesetz als Obergrenze für Tagegeld und Übernachtung?
3. **Belegpflicht:** Liegt eine Hotelrechnung im Original vor?
4. **Obergrenzen:** Überschreitet die Übernachtungsrechnung die gerichtliche Höchstgrenze?
5. **Tagegelder:** Sind Anreise- und Abreisetag korrekt mit reduziertem Tagegeld angesetzt?

## Zentrale Normen
- § 11 JVEG (Tagegeld — Verweis auf BRKG)
- § 12 JVEG (Übernachtungsgeld — Höchstbetrag)
- BRKG § 9 (Tagegeld-Staffelung)
- BRKG § 8 (Übernachtungskosten — Bundesreisekostenrecht)
- § 5 JVEG (Fahrtkostenabgrenzung)

## Rechtsprechung
1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Startet bei
Reise-/Übernachtungsposition in JVEG-Rechnung oder Kostenfestsetzungsantrag.

## Output-Template

| Position | Geltend (EUR) | Norm | Obergrenze | Beleg | Anerkannt (EUR) |
|---|---|---|---|---|---|
| Tagegeld Tag 1 (An-) | 00,00 | § 11 JVEG, BRKG § 9 | 00,00 | — | 00,00 |
| Tagegeld Tag 2 | 00,00 | § 11 JVEG, BRKG § 9 | 00,00 | — | 00,00 |
| Tagegeld Tag 3 (Ab-) | 00,00 | § 11 JVEG, BRKG § 9 | 00,00 | — | 00,00 |
| Übernachtung Nacht 1 | 00,00 | § 12 JVEG | 00,00 | Anlage X | 00,00 |
| **Gesamt** | **00,00** | | | | **00,00** |

## Ausgabe
Prüfergebnis für Tagegeld und Übernachtung mit BRKG-Abgleich und Belegnachweisen.

## Leitplanken
- BRKG-Obergrenzen sind zwingend; Überschreitung ohne besondere Begründung wird nicht anerkannt.
- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.
