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name: umgangsregelung-mustervorlagen
description: Strukturierte Mustervorlagen fuer Umgangsregelungen nach §§ 1684 1685 BGB. Bietet Bausteine fuer Wochenenden Werktage Ferien Feiertage Geburtstage Schulferien Wechselmodell Residenzmodell Begleitumgang. Beruecksichtigt Kindeswohl als Leitprinzip Kindeswille altersgerecht Loyalitaetskonflikte Boykott-Probleme Ueberbringung-Logistik. Pruefung auf Vollstreckbarkeit § 89 FamFG Ordnungsmittel Vermittlungsverfahren § 165 FamFG Verfahrensbeistand. Einbettung in Scheidungsfolgenvereinbarung notariell oder gerichtliche Anhoerung.
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# Umgangsregelung — Mustervorlagen

## Zweck

Praktische Bausteine für Umgangsvereinbarungen — die häufigste Streitform nach Trennung. Vermeidet, dass jede Umgangsfrage neu verhandelt werden muss.

## Grundprinzipien

- **Kindeswohl** ist Leitprinzip § 1697a BGB
- **Recht auf Umgang** beider Eltern und des Kindes § 1684 Abs. 1 BGB
- **Förderung der Beziehung** zum anderen Elternteil § 1684 Abs. 2 BGB
- **Wohlverhaltensklausel** Boykott untersagt
- **Vollstreckbarkeit** durch Ordnungsmittel § 89 FamFG erforderlich
- **Loyalitätskonflikt** des Kindes vermeiden

## Standard-Bausteine

### Residenzmodell — Standard

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1. Das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter / dem Vater.
2. Umgang des anderen Elternteils:
   a) Jedes zweite Wochenende von Freitag 17:00 Uhr bis Sonntag 19:00 Uhr
   b) Jeden Mittwoch von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr (Hausaufgaben Abendessen)
3. Ferien:
   a) Hälftige Aufteilung Sommer-, Herbst-, Oster- und Weihnachtsferien
   b) Pfingstferien Wechseljahr
   c) Verteilung im jeweiligen Vorjahr abzustimmen
4. Feiertage / Geburtstage:
   a) Weihnachten Heiligabend bis 14:00 Uhr bei Elternteil A — danach bei B
   b) Wechseljahr — Heiligabend ab 14:00 Uhr bei B
   c) Ostern Wechseljahr
   d) Geburtstag des Kindes Wechseljahr — Abholung 14:00 Uhr Rückbringung 19:00 Uhr
5. Bringen und Holen: Abholung und Rückbringung durch den Umgangs-Elternteil
6. Mehrnächtige Reisen ins Ausland erfordern Zustimmung des anderen Elternteils
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### Wechselmodell — paritätisch

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1. Das Kind lebt im gleichen Umfang bei beiden Elternteilen.
2. Wechsel: Sonntag 18:00 Uhr beim selben Elternteil wo das Kind übernachtet hat
3. Wochen-Rhythmus alternierend
4. Ferien: hälftig — gleiche Aufteilung wie unter 3. Residenzmodell
5. Kindesunterhalt: jeweils anteilig getragen — gegenseitige Verrechnung nach BGH XII ZB 234/19
6. Schul- und Elterngespräche: gemeinsame Teilnahme
7. Krankheits-Notfall: Elternteil bei dem das Kind sich aufhaelt entscheidet
```

### Begleitumgang

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1. Bis zur Klärung der konkreten Gefährdung erfolgt der Umgang ausschließlich begleitet
2. Begleitperson: Jugendamt / Träger der freien Jugendhilfe
3. Frequenz: alle zwei Wochen je drei Stunden in Räumen des Trägers
4. Übergabe ohne direkten Kontakt der Eltern
5. Steigerung nach drei Monaten ueberprüfen
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## Sonderregelungen

### Schulanfang Krippeneinstieg

- Sicherer Übergang über mindestens vier Wochen
- Reduzierte Umgangs-Frequenz in der Eingewöhnungs-Phase

### Stillende Mutter

- Bei Säugling Stunden-Umgang bei der Mutter
- Erweiterung mit Entwoehnung

### Trennung der Eltern nach Auslandsverbringung

- Sicherung gegen Verbringung HKÜ-Konstellation
- Pass-Abgabe bei Verlassen-Verdacht

## Vollstreckbarkeit

### § 89 FamFG Ordnungsmittel

- Ordnungsgeld bis EUR 25000 oder Ordnungshaft bis sechs Monate
- Voraussetzung: konkret bestimmbare Umgangs-Regelung in Beschluss / notarieller Urkunde
- Ermahnung und Festsetzung erforderlich

### Vermittlung § 165 FamFG

- Vor Vollstreckungs-Anordnung
- Verfahrensbeistand kann bestellt werden

## Form

- **Schriftliche Vereinbarung** zwischen den Eltern — nicht vollstreckbar
- **Notarielle Vereinbarung** mit Unterwerfungs-Erklärung — vollstreckbar
- **Familiengerichtlich gebilligt** § 156 Abs. 2 FamFG — vollstreckbar
- **Gerichtlicher Beschluss** mit Anhörung — vollstreckbar

## Anhörung des Kindes § 159 FamFG

- Pflicht ab Vollendung 14. Lebensjahr
- Bei Kind über drei Jahre regelmäßig
- Bei jüngerem Kind nach Ermessen

## Verfahrensbeistand § 158 FamFG

- Bei Interessenkollision mit Eltern
- "Anwalt des Kindes"
- Mindestens bei schwerwiegenden Konflikten

## Häufige Streitpunkte

- **Pünktlichkeit beim Übergabe-Termin** — Klausel mit Übergangs-Zeit fünfzehn Minuten
- **Drittpersonen beim Umgang** — Klausel ggf. mit Vorab-Information
- **Auslandsreisen** — Zustimmungs-Pflicht ab dreitägig oder ins Nicht-EU-Ausland
- **Kommunikation während Umgang** — angemessen ohne Beeinträchtigung
- **Schulische Information** — beide Elternteile beidseitig
- **Arztbesuche** — Informationspflicht des Umgang-Elternteils

## Mediation als Vorstufe

- Außergerichtliche Mediation häufig zielführend
- Kostengünstiger
- Beziehungserhaltend
- Mediations-Vereinbarung notariell beurkunden

## Ausgabe

- `umgangsregelung-{az}.md` strukturiert nach Bausteinen
- Mandanten-Variante mit Erläuterungs-Text
- Notarielle Vereinbarung Vorschlag
- Familiengerichts-Vorschlag mit Antrag
- Anhörungs-Termin-Vorbereitung

## Quellen

- BGB §§ 1684 1685 1697a 1697b
- FamFG §§ 89 156 158 159 165
- BGH XII. Zivilsenat
- Schwab Familienrecht
- Wendl/Dose Unterhaltsrecht
