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name: unfall-haftungsquote-berechnen
description: Berechnet Haftungsquote bei Verkehrsunfall nach §§ 7 17 18 StVG iVm § 254 BGB. Beruecksichtigt Betriebsgefahr beidseitig Anscheinsbeweis bei typischen Unfalllagen (Auffahrunfall Spurwechsel Rotlicht Vorfahrt) Mithaftung wegen Tempoverstoss Sicherheitsabstand Anschnallpflicht. Erstellt Schadenspositionen Reparatur fiktive Abrechnung Wiederbeschaffungswert Nutzungsausfall Sachverstaendigen-Kosten Anwaltskosten Schmerzensgeld. Verweist auf Pruefung der Versicherungsdeckung und Regress nach § 116 SGB X. Quotelung in der Praxis vom 100:0 bis 50:50.
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# Unfall-Haftungsquote berechnen

## Zweck

Konkrete Quotelung der Haftung zwischen Unfallbeteiligten — Grundlage für Schadensregulierung gegenüber gegnerischer Versicherung.

## Eingaben

- Unfalldatum Unfallort
- Skizze der Unfallörtlichkeit
- Polizeibericht / Verkehrsunfallaufnahme
- Aussagen Beteiligte Zeugen
- Schadensbilder Fotodokumentation
- Sachverständigen-Gutachten Kfz und (sofern Personenschaden) ärztliches Attest
- Versicherungs-Auskunft (Haftpflicht gegnerisch eigene Kasko Insassenunfall)

## Berechnungsraster

### Schritt 1 — Anspruchsgrundlagen

**§ 7 Abs. 1 StVG** Gefährdungshaftung Halter — verschuldensunabhängige Haftung für Schäden beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs. Ausschluss bei höherer Gewalt § 7 Abs. 2 StVG.

**§ 18 StVG** Haftung Fahrer — Verschuldensvermutung; Entlastung möglich bei Nachweis fehlenden Verschuldens.

**§ 823 BGB** Verschuldenshaftung — wenn rechtswidrige schuldhafte Schädigung.

**§ 115 VVG** Direktanspruch gegen Haftpflichtversicherer.

### Schritt 2 — Beidseitige Betriebsgefahr § 17 StVG

Bei Unfall zweier Kfz beidseitige Betriebsgefahr. Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG iVm § 254 BGB.

Regel: Wenn beide Beteiligten haftbar sind, Schaden quoteln nach Verursachungsbeiträgen.

### Schritt 3 — Anscheinsbeweis bei typischen Unfalllagen

Tabelle typischer Sachverhalte:

| Unfalllage | Anscheinsbeweis | Haftungsverteilung Standard |
|---|---|---|
| Auffahrunfall | gegen Auffahrenden — § 4 Abs. 1 StVO Sicherheitsabstand | 100:0 (Auffahrender) |
| Spurwechsel mit Kollision | gegen Spurwechsler § 7 Abs. 5 StVO | 100:0 (Spurwechsler) |
| Rotlichtverstoß | gegen Rotlicht-Fahrer | 100:0 (Rotlicht) |
| Vorfahrtverletzung | gegen Vorfahrtverletzer § 8 StVO | 100:0 (Vorfahrtverletzer) |
| Linksabbieger gegen Geradeausfahrer | gegen Abbieger § 9 Abs. 3 StVO | 100:0 (Abbieger) |
| Rückwärtsfahren | gegen Rückwärtsfahrer § 9 Abs. 5 StVO | 100:0 (Rückwärtsfahrer) |
| Türöffner durch Vorbeifahrer | gegen Aussteigenden § 14 Abs. 1 StVO | 80:20 (Aussteigender) |
| Parkenden Wagen anfahren | gegen Fahrenden | 100:0 (Fahrender) bei korrektem Parken |

### Schritt 4 — Mithaftung des Geschädigten

Reduktionsgründe:

- **Tempoverstoß** bei dem Geschädigten — typisch fünfzehn bis dreißig Prozent Quote
- **Sicherheitsabstand unterschritten** — bis fünfzig Prozent
- **Anschnallpflicht-Verstoß** bei Personenschaden — typisch fünfundzwanzig bis fünfzig Prozent Schmerzensgeld-Reduktion (BGH VI ZR 91/79)
- **Helmpflicht-Verstoß** Motorradfahrer — analog
- **Alkohol** bei dem Geschädigten ohne Unfallursächlichkeit — kann Mithaftung begründen wenn typische Unfallgefahr verwirklicht
- **Vorhersehbarer eigener Fehler** — Erkennbarkeit Vorfahrtsfehler des Gegners

### Schritt 5 — Höhere Gewalt § 7 Abs. 2 StVG

- Wildunfall — höhere Gewalt häufig zu bejahen
- Stein vom Lastwagen — höhere Gewalt regelmäßig zu verneinen
- Eis Glatteis — Betriebsgefahr besteht regelmäßig

### Schritt 6 — Schadenspositionen

#### Reparaturschaden

- **Konkrete Abrechnung** auf Reparaturkostenbasis (Rechnung Werkstatt)
- **Fiktive Abrechnung** auf Gutachtenbasis (nicht reparieren — aber wertabhängig)
- Mehrwertsteuer nur bei tatsächlich gezahlter
- **Verbringungskosten** wenn üblich
- **Lackierreserve** und **UPE-Aufschläge** strittig — folgen lokaler Marktüblichkeit (BGH VI ZR 53/09)

#### Totalschaden

- **Wiederbeschaffungswert** (Marktwert vor Unfall)
- minus **Restwert** (BGH-Rechtsprechung: Geschädigter darf nicht auf höchsten von Versicherer ermittelten Restwert zwingend zugreifen — VI ZR 132/04 VI ZR 268/01)
- = ersatzfähiger Betrag
- Mehrwertsteuer bei tatsächlichem Kauf eines Ersatzwagens
- Übersteigt Reparaturaufwand 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts — Totalschadensabrechnung (BGH VI ZR 35/03 130-Prozent-Grenze)

#### Nutzungsausfall

- Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch
- nur bei tatsächlichem Nutzungswillen und tatsächlicher Nutzungsmöglichkeit
- Bei Selbstständigem statt Nutzungsausfall ggf. Verdienstausfall

#### Sachverständigenkosten

- Erstattungsfähig auch bei fiktiver Abrechnung (BGH VI ZR 76/87)
- Bagatell-Grenze unter EUR 800 strittig

#### Anwaltskosten

- Außergerichtlich nach RVG 1,3-Geschäftsgebühr aus Gegenstandswert
- Erstattungsfähig auch bei sogenannten einfachen Schäden ab gewisser Komplexität

#### Personenschaden Schmerzensgeld § 253 BGB

- Beck-OK Hacks/Wellner/Häcker Schmerzensgeld-Tabelle
- Konkrete Bemessung nach Verletzungsbild Heilungsverlauf bleibende Schäden

### Schritt 7 — Berechnung Endbetrag

```
Brutto-Schadenssumme = ∑ ersatzfähige Positionen
Anzuwendende Quote (z. B. 80 Prozent gegnerisch)
Auszahlbarer Betrag = 80 Prozent der Schadenssumme
```

## Versicherungsstruktur

- **Haftpflichtversicherung gegnerisch** — Direktanspruch § 115 VVG
- **Eigene Kasko** — Vollkasko reguliert eigenen Schaden gegen Selbstbeteiligung und SF-Klasse-Rückstufung
- **Insassenunfall** für Mitfahrer
- **Verkehrsrechtsschutz** — Kostendeckung anwaltlich gerichtlich

## Regress

- **§ 116 SGB X** Sozialleistungsträger (Krankenkasse Berufsgenossenschaft) regressieren ihre Leistungen gegen Schädiger
- **§ 86 VVG** Versicherer-Regress

## Ausgabe

- `unfall-haftungsanalyse.md` mit Quotelung
- Schadenstabelle nach Positionen
- Anschreiben an gegnerische Haftpflichtversicherung mit Forderung
- Fristen-Eintrag Verjährung drei Jahre § 195 BGB von Kenntnis ab
- Hinweis auf Personenschaden-Verjährung dreißig Jahre § 199 Abs. 2 BGB

## Quellen

- StVG §§ 7 17 18
- StVO §§ 1 3 4 7 8 9 14
- VVG §§ 86 115
- SGB X § 116
- BGH VI. Zivilsenat — Verkehrsunfall-Rechtsprechung
- Sanden/Danner/Küppersbusch Nutzungsausfall-Tabelle
- Hacks/Wellner/Häcker Schmerzensgeld-Tabelle
