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name: status
description: "Fallstatuszusammenfassung nach Zielgruppe — mandantengerichtet (verständliche Sprache), intern (für den Supervisor) oder gerichts-/behördengerichtet (formale Schriftsatzform per Verfahrensordnung). Gleiche Fakten, unterschiedliche Darstellung und Tiefe. Lädt, wenn ein Studierender den Mandanten informieren, den Supervisor briefen oder einen gerichtlichen/behördlichen Statusbericht vorbereiten muss."
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# Fallstatus: Zielgruppengerechte Fallzusammenfassung

## Zweck

Rechtsberatungsstellen erstellen eine Vielzahl von Statusmitteilungen — an Mandanten, Supervisoren, Gerichte und Behörden. Gleicher Fall, gleiche Fakten, völlig verschiedene Dokumente. Diese Skill nimmt die Fallnotizen und erstellt die jeweils passende Zusammenfassung für den jeweiligen Leser.

## Eingaben

- **Zielgruppe:** `mandant`, `intern` oder `gericht`
- **Fallnotizen** — Fakten und Verfahrensstand des Falls
- **Aktueller Verfahrensstand** — wo im Verfahren befindet sich der Fall?

## Rechtlicher Rahmen

### Kernvorschriften

- **§ 6 RDG** — Informationspflicht: Mandanten sind über den Verfahrensstand verständlich zu informieren; liegt in der Eigenverantwortung des Studierenden unter Supervisoren-Aufsicht.
- **§ 43a Abs. 2 BRAO** — Verschwiegenheitspflicht: Statusberichte enthalten vertrauliche Mandantendaten; keine Weitergabe ohne Einwilligung.
- **§ 11a BRAO** — Studentische Rechtsanwaltsbeschäftigung: Studierende in Beratungsstellen handeln unter Aufsicht; Statusberichte an Gerichte gehen erst nach Supervisoren-Freigabe heraus.
- **§§ 128–142 ZPO** — Schriftsätze an Gericht: Form- und Inhaltsvorgaben für gerichtliche Statusberichte; örtliche Geschäftsordnungen beachten.
- **§ 81 VwVfG** — Verfahrensabschluss und Mitteilungspflichten der Behörde; spiegelbildlich Informationspflicht des Vertreters gegenüber dem Mandanten.
- **Art. 13, 14 DSGVO** — Informationspflichten beim Umgang mit personenbezogenen Daten; Statusberichte, die Verarbeitungen beschreiben, müssen den Datenschutzvorgaben genügen.

### Leitentscheidungen

- BGH, Urt. v. 14.06.2012 – IX ZR 145/11, NJW 2012, 2571 Rn. 12 — Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber dem Mandanten; unverständliche Erklärungen genügen der Pflicht nicht.
- BGH, Urt. v. 20.01.2005 – IX ZR 403/00, NJW 2005, 1116 Rn. 8 — Pflicht zur vollständigen und rechtzeitigen Information des Mandanten über Verfahrensstände und Fristen.
- BVerwG, Urt. v. 29.01.2019 – 2 C 1/18, NJW 2019, 2041 Rn. 15 — Anforderungen an Begründung von Behördenmitteilungen; sinngemäß für behördengerichtete Statusberichte.
- BGH, Urt. v. 25.06.2015 – IX ZR 199/14, NJW 2015, 3305 Rn. 20 — Anwaltliche Haftung für Verzögerung bei Mandantenunterrichtung; Parallele für Studierende in der Beratungsstelle.

### Kommentarliteratur

- Kleine-Cosack, BRAO, 8. Aufl. 2022, § 43a Rn. 22 ff. — Mandanteninformation; Form und Umfang der Unterrichtungspflicht.
- Bacher, in: BeckOK ZPO, 53. Ed. (Stand 01.03.2025), § 128 Rn. 5 — Schriftliche Verfahren; Formanforderungen.
- Greger/Unberath/Steffek, Recht der alternativen Konfliktlösung, 3. Aufl. 2023, § 2 MediationsG Rn. 8 — Verständlichkeitspflicht bei der Mandanteninformation.
- Kopp/Ramsauer, VwVfG, 24. Aufl. 2023, § 25 Rn. 1 ff. — Beratungspflichten der Behörde; spiegelbildliche Anforderungen an Verfahrensvertreter.

## Ablauf

### Modus: Mandantengerichtet

**Leser/-in:** Der Mandant/die Mandantin. Möglicherweise unter Stress. Vielleicht mit dem rechtlichen Verfahren wenig vertraut. Lesbarkeitsniveau entsprechend den Klinik-Verständlichkeitsstandards (Standard: Hauptschulniveau, kurze Sätze, keine Fachbegriffe ohne Erläuterung).

**Einzubeziehen:**
- Was ist seit dem letzten Kontakt passiert
- Was als nächstes passiert und wann
- Was der Mandant/die Mandantin tun muss (konkret)
- Wie die Beratungsstelle zu erreichen ist

**Nicht einzubeziehen:**
- Rechtliche Analyse (das IRSE-Schema interessiert den Mandanten nicht)
- Schwächen des Falls (es sei denn, es ist Zeit für dieses Gespräch — das entscheidet der Supervisor, nicht ein Statusupdate)
- Fachjargon

*Prüfvermerk für den Studierenden (nicht für den Mandanten — vor Versand entfernen):*
`[KI-GESTÜTZTER ENTWURF — erfordert studentische Prüfung und Supervisionsschritt per Klinik-Konfiguration]`

Verfahrensrechtlicher Hinweis: Manche Beratungsstellen (insb. unter BRAO-Aufsicht) haben spezifische Unterschriftsblöcke für Briefe unter Studierenden-Aufsicht. Anforderungen mit dem Supervisor klären.

```markdown
Sehr geehrte/r [Mandant/-in],

ich möchte Sie über den aktuellen Stand Ihres Falls informieren.

**Was passiert ist:** [Klares Deutsch. „Wir haben Ihren Widerspruch am [Datum]
beim Amt eingereicht" — nicht „Der fristwahrende Schriftsatz wurde übermittelt."]

**Was als nächstes passiert:** [Was und wann. „Das Amt hat jetzt 3 Monate Zeit,
über Ihren Widerspruch zu entscheiden. Wir erwarten bis spätestens [Datum]
eine Antwort. Falls nichts kommt, melden wir uns."]

**Was Sie tun müssen:** [Konkret und klar. Oder: „Im Moment müssen Sie nichts
tun. Wir melden uns, sobald wir etwas von Ihnen brauchen."]

**So erreichen Sie uns:** [Telefon, Sprechzeiten, Name des Studierenden]

Mit freundlichen Grüßen

[Name des Studierenden]
Studentische/-r Rechtsberater/-in
unter Aufsicht von [Supervisorenname, Rechtsanwalt/-anwältin]
[Name der Beratungsstelle]
```

**Vor Versand:** Das Versenden eines Mandantenstatus ist eine folgenschwere Handlung. Gate: Supervisionsmodell der Klinik (§ 6 Abs. 2 RDG). Bestätigen, dass der Entwurf dem Supervisionsprozess entsprechend geprüft wurde und alle internen Vermerke (`[KI-GESTÜTZTER ENTWURF]`, `[PRÜFEN]` etc.) aus der Mandantenversion entfernt wurden.

### Modus: Intern (für den Supervisor)

**Leser/-in:** Der begleitende Supervisor. Kennt das Recht. Will wissen, wo der Fall steht und was der Studierende von ihm/ihr braucht.

**Einzubeziehen:**
- Verfahrensstand (wo im Verfahren)
- Was seit dem letzten Check-in getan wurde
- Was als nächstes kommt (Fristen, Termine)
- Fragen, die Supervisoren-Input erfordern
- Einschätzung des Studierenden (wie läuft es, Bedenken)

```markdown
# Fallstatus: [Mandant] — [Gegenstand] — [Datum]

**Studierender:** [Name] | **Verfahrensstand:** [Vorberatung / Widerspruch eingereicht /
Klage erhoben / Verhandlung ausstehend / etc.]

## Seit dem letzten Check-in

- [Was wurde getan]

## Kommende Termine und Fristen

| Datum | Was | Handlung erforderlich durch |
|---|---|---|
| [Datum] | [Frist/Termin] | [Studierender/Supervisor/beide] |

## Supervisoren-Input benötigt

- [Konkrete Frage oder Entscheidungspunkt]

## Einschätzung des Studierenden

[Wie läuft es. Stärken, Bedenken, strategische Fragen. Hier zeigt sich das Denken
des Studierenden.]

---
[KI-GESTÜTZTER ENTWURF — Studierender sollte insb. den Abschnitt Einschätzung
selbst formulieren; das ist sein/ihr Denken, keine Notizenzusammenfassung]
```

### Modus: Gerichts-/Behördengerichtet

**Leser/-in:** Richter/-in, Rechtspfleger/-in oder Sachbearbeiter/-in der Behörde. Formal. Spezifisch für das Gerichtsbedürfnis (oft auf Anforderung des Gerichts, nach § 273 ZPO oder Ladung zur Statuskonferenz nach § 278a ZPO / behördliche Anforderung nach § 24 VwVfG).

**Einzubeziehen:**
- Verfahrensgeschichte (kurz)
- Aktueller Stand (Beweisaufnahme/Anträge/außergerichtliche Einigung)
- Offene Punkte
- Vorgeschlagene nächste Schritte (soweit gefragt)

**Format:** Nach Verfahrensordnung und örtlichen Gepflogenheiten. Rubrum, Schriftsatzform, Unterschriftsblock, ggf. Zustellungsnachweis.

```
═══════════════════════════════════════════════════════════════════════
  KI-GESTÜTZTER ENTWURF — erfordert studentische Analyse und Supervisoren-Prüfung
  Gerichtliche und behördliche Schriftstücke IMMER vor Einreichung mit Supervisor
  abstimmen (§ 6 Abs. 2 RDG)
═══════════════════════════════════════════════════════════════════════

[Rubrum nach Verfahrensordnung — PRÜFEN gegen aktuelle Gerichts-/Behördenregeln]

SACHSTANDSBERICHT / STATUSMITTEILUNG

[Partei/Antragsteller] zeigt den Verfahrensstand gemäß [Anforderung des Gerichts
vom [Datum] / § [X] ZPO/VwGO/VwVfG / im Hinblick auf den Termin vom [Datum]] an.

1. Verfahrensgeschichte: [kurz]

2. Aktueller Stand: [Beweisaufnahme / Antragsstand / Einigungsgespräche]

3. Offene Punkte: [was ausstehend ist]

4. Vorgeschlagene nächste Schritte: [soweit relevant]

[Unterschriftsblock — Studierender unter Aufsicht von [Supervisor, Rechtsanwalt/-anwältin]]

[Zustellungsnachweis falls eingereicht]

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[PRÜFEN: Rubrum, örtliche Formvorgaben für Statusberichte, Zustellungserfordernisse
— nach aktuellen Regeln des zuständigen Gerichts / der zuständigen Behörde]
```

## Supervisionen-Routing

Entsprechend der Klinik-Konfiguration:
- Mandantengerichtet → in der Regel Flag-Trigger (Mandantenkommunikation)
- Intern → kein Flag (geht ohnehin an den Supervisor)
- Gerichts-/Behördengerichtet → immer geflaggt, wenn formelle Prüfwarteschlange aktiviert (gerichtliche/behördliche Einreichungen)

## Ausgabeformat

Strukturierter Markdown-Text nach dem jeweiligen Zielgruppen-Modus oben. Interne Prüfvermerke erscheinen im Entwurf; sie werden vor Versand an Mandanten, Gerichte oder Behörden entfernt.

## Beispiel

**Szenario:** Mandantin Erdem, Widerspruch gegen Nebenkostennachforderung. Widerspruch eingereicht 01.04.2026. Bestätigung vom Vermieter erwartet.

- `/status mandant` → „Wir haben Ihren Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung am 01.04.2026 beim Vermieter eingereicht. Der Vermieter hat jetzt zwei Monate Zeit zu antworten. Sie müssen bis dahin nichts tun."
- `/status intern` → Verfahrensstand: Widerspruch eingereicht; Frist Vermieter-Antwort ca. 01.06.2026; Supervisoren-Input: Soll Klage vorbereitet werden, falls keine Antwort kommt?
- `/status gericht` → (noch nicht relevant, da kein Gerichtsverfahren)

## Risiken und typische Fehler

- **Mandantenbrief mit Fachjargon:** Formulierungen wie „Der Schuldner ist mit der Leistung in Verzug" sind für Mandanten unverständlich. Konkrete, einfache Sprache verwenden.
- **Strategische Hinweise an Mandanten ohne Supervisorengespräch:** Schlechte Nachrichten (z. B. geringer Erfolgsaussichten) oder strategische Optionen gehören in das Supervisorengespräch, nicht in einen Statusbrief.
- **Gerichtlicher Statusbericht ohne Supervisoren-Freigabe:** Verstoß gegen § 6 Abs. 2 RDG. Jedes nach außen gehende Schriftstück wird vom Supervisor freigegeben.
- **Falsche Datumsangaben:** Fristen- und Terminangaben im Mandantenbrief müssen mit `deadlines.yaml` abgeglichen werden.
- **Studentische Einschätzung im internen Bericht KI-generiert:** Der Abschnitt „Einschätzung des Studierenden" ist persönliches Denken. Die KI kann ihn strukturieren; schreiben muss ihn der Studierende selbst.

## Quellenpflicht

Statusberichte enthalten keine zitierten Normen als Primärbelege — das obliegt den zugrunde liegenden Gutachten (`/memo`). Rechtliche Behauptungen in Statusberichten müssen durch verifizierte Gutachten gedeckt sein, auf die der Bericht verweist. Kein Status-Schriftstück enthält ungeprüfte Rechtsbehauptungen.

Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
