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name: urlaubsabgeltung-verjaehrung-eugh-c-518-20
description: "Urlaubsabgeltung Verjaehrung Mitwirkungsobliegenheit nach EuGH C-518/20 und BAG 9 AZR 266/20."
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# Urlaubsabgeltung Verjaehrung EuGH C 518 20

## Einsatzlage

Ausgeschiedener AN fordert Urlaubsabgeltung für 4 Jahre; AG beruft sich auf Verjaehrung.

## Normenanker

- § 611a BGB
- § 623 BGB
- §§ 1, 4, 7 KSchG
- § 102 BetrVG
- §§ 1, 3, 7 AGG

## Rechtsprechungsanker und Quellenhygiene

- EuGH 22.09.2022 C-518/20 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist.
- BAG 20.12.2022 9 AZR 266/20 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist.

## Prüfprogramm

1. Sachverhalt auf die tatbestandlichen Kernelemente des Skilltitels reduzieren: Beteiligte, Zeitpunkt, Frist, Zuständigkeit, Antrag oder Anspruch, Beweislast.
2. Normenanker live gegen Gesetzestext prüfen und abweichende Spezialnormen der Akte ergänzen.
3. Rechtsprechungsanker nur verwerten, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate.
4. Gegenargumente der anderen Seite mitdenken: Zulässigkeit, Frist, Zuständigkeit, Darlegungslast, Beweisverwertbarkeit, Ermessens- oder Verhältnismäßigkeitsfehler.
5. Ergebnis als Ampel, To-do-Liste und Textbaustein ausgeben.

## Arbeitsergebnis

Verjaehrung beginnt erst nach AG-Hinweis auf Verfall; ohne Hinweis kein Verfall und keine Verjaehrung.

## Belege und Aktenlücken

- Belege fehlender Hinweise
- Urlaubsbilanz
- Austrittsabrechnung

## Aktuelle BAG-Linie 2025/2026 (live verifizieren vor Schriftsatzverwendung)

Drei aktuelle Leitentscheidungen, die über das Arbeitsrecht in den letzten zwoelf Monaten besonders weit ausstrahlen:

| Entscheidung | Tragende Aussage | Skill-Vertiefung |
| --- | --- | --- |
| **BAG, Urt. v. 23.10.2025 - 8 AZR 300/24** | **Equal Pay - Paarvergleich genuegt.** Eine einzige besser bezahlte Vergleichsperson des anderen Geschlechts mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit reicht, um die Vermutung des $ 22 AGG auszuloesen. Der Arbeitgeber muss konkret darlegen, dass die Differenz ausschließlich auf objektiven, geschlechtsneutralen Gruenden beruht. Pauschale Hinweise auf Medianwerte, Durchschnittsbetrachtungen oder Verhandlungsgeschick reichen nicht. Art. 157 AEUV bekommt damit Schaerfe. | `bag-equal-pay-paarvergleich` (fachanwalt-arbeitsrecht) / `bag-equal-pay-paarvergleich-8azr30024` (arbeitsrecht) |
| **BAG, Urt. v. 03.06.2025 - 9 AZR 104/24** | **Kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub.** Im bestehenden Arbeitsverhaeltnis können Arbeitnehmer:innen auf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht wirksam verzichten - auch nicht durch gerichtlichen Vergleich. Gilt selbst dann, wenn die Beendigung bereits feststeht und absehbar ist, dass der Urlaub krankheitsbedingt nicht mehr genommen werden kann. Ausgleichs-/Erledigungs-/Abgeltungsklauseln müssen sauber zwischen gesetzlichem Mindesturlaub, vertraglichem Mehrurlaub und bereits entstandener Urlaubsabgeltung unterscheiden. | `bag-mindesturlaub-kein-verzicht` (fachanwalt-arbeitsrecht) / `bag-mindesturlaub-kein-verzicht-9azr10424` (arbeitsrecht) |
| **BAG, Urt. v. 25.03.2026 - 5 AZR 108/25** | **Pauschale Freistellungsklauseln in Arbeitsvertragsformularen unwirksam.** Eine formularmaessige Freistellungsklausel, die dem Arbeitgeber das einseitige Recht gibt, Beschäftigte nach Kuendigung unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen, ist nach AGB-Kontrolle unwirksam, wenn sie Arbeitnehmer:innen unangemessen benachteiligt. Freistellung bleibt im konkreten Fall möglich - braucht aber einen tragfaehigen Grund (ueberwiegende schutzwuerdige Arbeitgeberinteressen). Die pauschale Vorratsklausel reicht nicht. | `bag-freistellungsklausel-unwirksam` (fachanwalt-arbeitsrecht) / `bag-freistellungsklausel-unwirksam-5azr10825` (arbeitsrecht) |

> Diese drei Aktenzeichen sind Sucheinstieg. Vor Verwendung in Schriftsatz, Memo oder Mandantenbrief: konkrete Entscheidung in der freien Quelle (bundesarbeitsgericht.de, dejure.org) live verifizieren - Datum, Aktenzeichen, Randnummer, Fortgeltung. Spezial-Skills oben enthalten Prüfschemata, Klagebausteine und Verteidigungsmuster.
