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name: ust-organschaft-2-abs-2-ustg
description: "Prüfung und Verteidigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft — finanzielle wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung Folgen Steuerschuldnerschaft Innenumsaetze und Folgen bei Insolvenz der Organgesellschaft. Anwendungsfall Aussenpruefung erkennt eine bestehende Organschaft an oder vern..."
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# Umsatzsteuerliche Organschaft — § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG

## Fachlicher Anker

- **Normen:** § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, § 6a, § 73 AO.
- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.

## Triage — kläre vor der Bearbeitung

1. Sind alle drei Eingliederungsmerkmale (finanziell wirtschaftlich organisatorisch) erfuellt?
2. Wer ist Organtraeger nach aktueller EuGH-Rechtsprechung — Personengesellschaft möglich?
3. Welche Umsaetze sind Innenumsaetze und damit nicht steuerbar?
4. Folgen einer (Drohenden) Insolvenz der Organgesellschaft — Beendigung der Organschaft?
5. Haftung Organtraeger § 73 AO für Steuern der Organgesellschaft?
- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

## Rechtsgrundlagen

- **§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG** — umsatzsteuerliche Organschaft.
- **§ 73 AO** — Haftung bei Organschaft.
- **MwStSystRL Art. 11** — gemeinschaftsrechtliche Grundlage.
- **§ 18 UStG** — Voranmeldung; Steuerschuldner Organtraeger.

## Aktuelle Rechtsprechung

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.

## Zentrale Normen

§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG · § 73 AO · § 18 UStG · MwStSystRL Art. 11

## Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins

- Verfahrens-Sklls (`anw-einspruch-finanzamt`, `anw-aussetzung-vollziehung`, `anw-akteneinsicht-steuerakte`) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die **materielle** Begruendung.
- Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel `fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao` und `fa-stu-selbstanzeige-371-ao` aufrufen.
- Bei berufsrechtlichen Fragestellungen `fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit` bzw. `fa-stu-rvg-steuerstreit` parallel ziehen.
