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name: uvgo-unterschwellenvergabe
description: "Unterschwellenvergabe nach UVgO durchfuehren und angreifen: Auftraggeber unter EU-Schwellenwert oder Bieter will UVgO-Verstoss ruegen: Unterschwellenvergabe nach UVgO durchfuehren und angreifen: Auftraggeber unter EU-Schwellenwert oder Bieter will UVgO-Vers..."
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# Unterschwellenvergabe nach UVgO durchfuehren und angreifen: Auftraggeber unter EU-Schwellenwert oder Bieter will UVgO-Verstoss ruegen


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die vergaberechtlich einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Unterschwellenvergabe nach UVgO durchfuehren und angreifen: Auftraggeber unter EU-Schwellenwert oder Bieter will UVgO-Verstoss ruegen. Normen: UVgO (Bund seit 2017, Länder ueberwiegend), § 55 BHO, LHO der Länder, Primaerrechtsschutz vor VG nicht VK. Prüfraster: Anwendungsbereich UVgO (LD/D oberhalb Direktauftragsgrenze, unterhalb EU-Schwelle), Verfahrenstypen (öffentlich, beschraenkt, Verhandlung), Bekanntmachung, Wertungsschema, Rechtsschutz Primaer (VG/OVG) und Sekundaer (LG-Zivilklage). Output Verfahrensentwurf, VG-Eilantrag-Geruest. Abgrenzung: Oberschwelle siehe fachanwalt-vergaberecht-orientierung; VOB-A Abschn. 1 siehe fachanwalt-vergaberecht-vob-a-bauvergabe.

### UVgO und Unterschwellenvergabe

## Einstieg
1. Auftraggeber: Bund (UVgO direkt), Land (UVgO meist eingefuehrt, Prüfung Landeshaushaltsrecht), Kommune (Prüfung Landes- bzw. Gemeindehaushaltsrecht)?
2. Auftragsart Liefer-/Dienstleistung? (Bau: VOB-A Abschn. 1)
3. Geschaetzter Auftragswert (ohne USt.)?
4. Direktauftrag-Grenze unterschritten (i. d. R. EUR 1000 netto, je nach Bundesland)?
5. Bekanntmachung bereits erfolgt?

## Verfahrenstypen UVgO
### § 8 UVgO: Verfahrensarten
- **Oeffentliche Ausschreibung** (Regel).
- **Beschraenkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb** (zulässig bei Eignungsbedarf oder hoher Komplexitaet).
- **Beschraenkte Ausschreibung ohne TW** (begrenzte Faelle § 8 Abs. 4 UVgO).
- **Verhandlungsvergabe mit/ohne TW** (Faelle § 8 Abs. 4 Nr. 5 ff. UVgO).
- **Direktauftrag** unterhalb Wertgrenze (Bund EUR 1000 netto, Länder abweichend).

### Bekanntmachung
- Auf der Vergabeplattform des Bundes (eVergabe-Online) oder Land/Kommune.
- Inhalte: Auftragsgegenstand, Eignung, Zuschlagskriterien, Fristen.

## Eignung und Wertung
- Eignungspruefung § 31 UVgO: Fachkunde, Leistungsfaehigkeit, Zuverlaessigkeit, gesetzeskonformes Verhalten.
- Wirtschaftlichstes Angebot § 43 UVgO; Wertungskriterien wie VgV-Logik.

## Rechtsschutz
### Primaerrechtsschutz
- Kein VK-/OLG-Verfahren.
- Verwaltungsgerichtsweg (§ 40 VwGO) bei öffentlich-rechtlichen Ausschreibungen, sofern Klagebefugnis (Bieter als Konkurrent).
- Eilrechtsschutz § 123 VwGO (einstweilige Anordnung) auf Unterlassung Zuschlag.
- Praxis: Erfolgschancen begrenzt, Zuständigkeitsstreit zwischen VG und LG haeufig.

### Sekundaerrechtsschutz
- Schadensersatz vor Zivilgericht (LG) nach §§ 280, 311 BGB i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB, hilfsweise § 826 BGB.
- Echte-Chance-Doktrin und Mitverschulden wie bei § 181 GWB.

## Typische Fehler
- Verhandlungsvergabe ohne TW wird gewaehlt, obwohl öffentliche Ausschreibung haetterechtmaessig.
- Wertgrenzen werden ueberschritten und kein VgV-Verfahren angesetzt -> De-facto-Vergabe-Risiko und § 135 GWB-Analogie.
- Bekanntmachung erfolgt nicht oder nur auf unbekannter Plattform.
- Bieter unterlaesst Ruege; Vergaberecht-Ruege ist im Unterschwellenbereich keine zwingende Voraussetzung für Klage, aber empfohlen zur Schadensminderung.

## Vergabe-Workbench-Boost v61.2

- Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
- Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
- Für Anfaenger: erklaere `Ruge`, `Nachpruefung`, `Stillhaltefrist`, `Eignung`, `Zuschlag`, `Auftragswert` und `Praeklusion` jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
- Für Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
- Prüfe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
- Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
- Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.
