---
name: vbuh-pruefung
description: "Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung und Steuerstraftat in Insolvenzanmeldung prüfen: Anwendungsfall Gläubiger meldet Forderung mit Kennzeichnung als vbuH vorsaetzliche unerlaubte Handlung Unterhaltspflichtverletzung oder Steuerstraftat an was Restschuldbefreiung blockiert. §§ 302 Nr. 1 InsO..."
---

# vbuH, Unterhalt und Steuerstraftat prüfen

## Arbeitsbereich

Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung und Steuerstraftat in Insolvenzanmeldung prüfen: Anwendungsfall Gläubiger meldet Forderung mit Kennzeichnung als vbuH vorsaetzliche unerlaubte Handlung Unterhaltspflichtverletzung oder Steuerstraftat an was Restschuldbefreiung blockiert. §§ 302 Nr. 1 InsO vbuH, § 850f Abs. 2 ZPO, §§ 174 InsO. Prüfraster Tatsachengrundlage vbuH prüfen, Streitigkeit vorbereiten, Restschuldbefreiungsrelevanz einordnen, Schuldnerwiderspruch antizipieren. Output vbuH-Prüfungsprotokoll mit Begründungsanforderungen. Abgrenzung zu Rang-Nachrang und zu Prüfentscheidung. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `vbuH, Unterhalt und Steuerstraftat prüfen` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Normenradar:** InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165.
- **Verifizierte Anker:** BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken.
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

## Startet bei

- vbuH ist angekreuzt
- Schuldner widerspricht
- Restschuldbefreiungsfolge steht im Raum

## Workflow

1. Erfassen, welcher besondere Rechtsgrund behauptet wird: vorsätzlich unerlaubte Handlung, Unterhalt, Steuerstraftat.
2. Tatsachenvortrag prüfen: konkrete Handlung, Vorsatz, Schaden, Kausalität, Rechtsgrund, Urteil oder Ermittlungsstand.
3. Schuldnerhinweis und Widerspruchsmöglichkeit als separate Verfahrensspur markieren.
4. vbuH-Betrag von sonstigen Teilforderungen trennen.
5. Bei fehlenden Tatsachen Nachforderung oder Bestreiten des Rechtsgrunds vorbereiten.

## Ausgabe

- vbuH-Prüfvermerk
- Hinweisliste Schuldner
- Bestreitensvorschlag besonderer Rechtsgrund
- Nachforderung

## Qualitätsgates

- Ein Kreuz genügt nicht.
- Titel und Tatsachen werden getrennt bewertet.
- Restschuldbefreiungsfolgen werden nur als Verfahrenshinweis behandelt.

## Arbeitsstil

Freundlich, präzise, aktennah. Der Skill trennt interne Bewertung, Tabellenvermerk und Außenkommunikation. Bei echten Mandatsdaten sind Berufsgeheimnis, Datenschutz und Kanzleifreigaben zwingend zu beachten.

## Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Paragrafenkette (Kernbereich)

§ 174 InsO (Anmeldung) → § 175 InsO (Eintragung) → § 176 InsO (Prüfungstermin) → § 177 InsO (nachtraegliche Anmeldung) → § 178 InsO (Tabellenwirkung) → § 179 InsO (Bestreiten) → § 180 InsO (Feststellungsklage) → § 181 InsO (Klageumfang) → § 184 InsO (Schuldnerwiderspruch) → § 189 InsO (Verteilung bestrittene Forderungen)

## Triage

Bevor losgelegt wird, klaere:
1. **Prüfungstermin-Datum?** § 176 InsO — Ladungsfrist 7 Tage; Tabelle vollstaendig vor Termin.
2. **Rang der Forderung?** § 38 InsO (Regelrang), § 39 InsO (Nachrang), §§ 49-51 InsO (Absonderung).
3. **Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung?** §§ 54-55 InsO vs. § 38 InsO — entscheidend für Zahlungsreihenfolge.
4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
