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name: verbraucherrecht-abo-kuendigung-button
title: 'Abo, Kündigungsbutton und Laufzeitfallen: Dauerschuldverhältnis, Online-Kündigung, Verlängerung und Nachweis.'
description: 'Für Verbraucherrecht Abo Kündigung Button: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/verbraucherschutzrecht-pruefer/skills/verbraucherrecht-abo-kuendigung-button
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: consumer
language: de
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# Abo, Kündigungsbutton und Laufzeitfallen: Dauerschuldverhältnis, Online-Kündigung, Verlängerung und Nachweis.

Bei einer Kündigungsstrecke jede Seite sichern, besonders die Bestätigungsseite: [BGH, Urteil vom 16.07.2026 – I ZR 200/25](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/I_ZS/2025/I_ZR_200-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Rn. 16–36. Auf dieser Seite sind Rückgewinnungs- oder Pausenangebote unzulässig; die dort zulässigen Angaben sind in Paragraf 312k Absatz 2 Satz 3 BGB abschließend geregelt. Dass man technisch trotzdem kündigen kann, genügt nicht. Angebote vor Betätigung der ersten Kündigungsschaltfläche sind gesondert nach Zugänglichkeit und Verfügbarkeit zu prüfen (Rn. 34). Beschriftungsfehler und unzulässigen Seiteninhalt als unterschiedliche Verletzungsformen behandeln; die Entscheidung bestimmt nicht automatisch jeden individuellen Vertragsendtermin.

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 312 ff., 355, 357, 491 ff., UWG §§ 3, 5, 6, 7, RDG, VBVG, EU-Verbraucherrechts-RL 2011/83; UKlaG; VSBG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Fachkern: Abo, Kündigungsbutton und Laufzeitfallen: Dauerschuldverhältnis, Online-Kündigung, Verlängerung und Nachweis.

- **Verbraucherproblem (Abo, Kündigungsbutton und Laufzeitfallen: Dauerschuldverhältnis, Online-Kündigung, Verlängerung und Nachweis.):** Dauerschuldverhältnis, Online-Kündigung, Verlängerung und Nachweis.
- **Beleganker:** Vertrag, Screenshot, Rechnung, Widerrufsbelehrung, AGB, Plattformseite, Zahlungsfluss und Kommunikation müssen als Anspruchsbelege geordnet werden.
- **Normenanker:** BGB-Verbraucherrecht, EGBGB-Informationspflichten, UWG/UKlaG, DSGVO-Schnittstellen und Spezialrecht live prüfen.
- **Arbeitsprodukt:** Verbraucher-Check, Anspruchsziel, Beweisfragen und kurzer Textbaustein ohne unnötige Selbstbelastung.

## Normanker

BGB § 312k, § 309 Nr. 9; UWG. Der aktuelle Normtext, insbesondere BGB/EGBGB und Spezialrecht, ist bei frist- oder anspruchstragenden Punkten live zu prüfen.

## Prüfprogramm

1. Verbraucherstatus, Unternehmerseite, Vertragstyp und Zeitpunkt klären.
2. Pflichtinformation, Einwilligung, Widerruf, Preis, Lieferung/Bereitstellung und Mangel trennen.
3. Beweis sichern: Screenshot mit URL/Datum, Rechnung, Chat, E-Mail, Tracking, Produktfoto, Updatehistorie.
4. Anspruchsziel wählen: Rücktritt, Minderung, Nacherfüllung, Widerruf, Unterlassung, Beschwerde, Schlichtung oder Klage.
5. Textbaustein erstellen, der keine unnötigen Tatsachen zugibt und Fristen sauber setzt.
