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name: verfahrensgang-referentenentwurf
description: "Skizziert den Verfahrensgang eines Vorhabens von der Ressortidee ueber Referentenentwurf Ressortabstimmung NKR-Befassung Länder- und Verbaendeanhoerung Kabinett Bundesrat Bundestag und Verkuendung mit den jeweiligen NKR-Andockpunkten und kritischen Fristen. Liefert eine Phase-zu-Andockpunkt-Tabel"
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# NKR-Verfahrensgang Referentenentwurf bis Bundestag

## Worum geht es konkret

Skill, der den vollstaendigen Lebenszyklus eines Bundesvorhabens entlang der NKR-Andockpunkte darstellt. Pflichtlektuere für jeden neuen NKR-Referenten und Prüfer.

## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen

- Vorgang ist zeitlich unklar verortet ("Wann hat der NKR welche Frist?")
- Frist für NKR-Befassung steht im Streit mit Ressort
- Vorhaben kommt erst spaet aus dem parlamentarischen Verfahren zurueck (Änderungsantrag)

Rueckfrage nur wenn unklar: *"In welcher Phase steht das Vorhaben aktuell?"*

## Rechtlicher und methodischer Rahmen

- **§ 4 NKRG** — Prüfungspflicht
- **§ 62 GGO** — NKR-Beteiligung vor Kabinettsbefassung
- **§ 45 GGO** — Erfuellungsaufwand-Darstellung in der Begruendung
- **§ 47 GGO** — Beteiligung der Länder, Verbaende, Fachkreise
- **§ 70 GO BT, § 70a GO BT** — Bundestagsverfahren
- **§ 26 GG, Art. 76, 77 GG** — Gesetzgebungsverfahren

## Prüfraster / Schritt für Schritt

### Phase 1 — Ressort-interne Vorbereitung

- Ressort entwirft Eckpunkte
- Erste Folgenabschaetzung (intern)
- **NKR formal nicht beteiligt**, kann aber informell konsultiert werden

### Phase 2 — Referentenentwurf

- Ressort versendet Referentenentwurf
- **NKR-Befassung beginnt** (Vorlage durch Federfuehrer)
- Frist: meist 4 Wochen, in Eilfaellen kuerzer
- Parallele Länder- und Verbaendeanhoerung (§ 47 GGO)
- NKR-Vorpruefung: Methodik, Vollstaendigkeit, Plausibilitaet

### Phase 3 — Ressortabstimmung

- BMJ-Rechtsfoermlichkeitspruefung
- BMI-Prüfung Verwaltungstauglichkeit
- BMF-Prüfung Haushaltsfolgen
- NKR überprüft ggf. nachgereichte Daten

### Phase 4 — Kabinettsbefassung

- Vorlage an Kabinett mit **NKR-Stellungnahme als Anlage**
- Kabinettsbeschluss
- Versendung an Bundesrat (1. Durchgang) und Bundestag

### Phase 5 — Bundesrat 1. Durchgang

- Stellungnahme Bundesrat
- Gegenaeusserung Bundesregierung

### Phase 6 — Bundestag

- Erste Lesung
- Federfuehrender Ausschuss; Anhörung
- **NKR kann zur Anhörung geladen werden** (Skill `nkr-stellungnahme-zum-bundestag-anhoerung`)
- Änderungsantraege: bei wesentlichen Änderungen erneute NKR-Befassung?
- Zweite und dritte Lesung; Abstimmung

### Phase 7 — Bundesrat 2. Durchgang

- Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz
- ggf. Vermittlungsausschuss

### Phase 8 — Ausfertigung und Verkuendung

- Art. 82 GG
- Inkrafttreten

## NKR-Sicht — was triggert eine kritische Stellungnahme

- Frist verkuerzt, ohne Notbegruendung
- NKR-Stellungnahme nicht der Kabinettsvorlage beigefuegt
- Wesentliche Änderungen im parlamentarischen Verfahren ohne erneute Befassung
- Formulierungshilfe statt Referentenentwurf, um NKR zu umgehen

## Trade-off-Matrix

| Phase | NKR-Andockpunkt | Standard-Frist |
|---|---|---|
| Referentenentwurf | Vorpruefung, Erstberatung | 4 Wochen |
| Ressortabstimmung | Nachfrage Daten | 1 Woche |
| Vor Kabinett | Foermliche Stellungnahme | spaetestens 1 Woche vor Kabinett |
| Bundestag | ggf. Anhörung | Ad hoc |
| Wesentliche Änderung | Nachpruefung | je nach Umfang |

## Mustertexte / Stellungnahme-Bausteine

- "Der NKR ist am [Datum] mit dem Vorhaben befasst worden. Die Frist zur Stellungnahme betrug [X] Wochen."
- "Aufgrund der erheblichen inhaltlichen Änderungen im parlamentarischen Verfahren hat der NKR mit Schreiben vom [Datum] eine ergaenzende Stellungnahme abgegeben."
- "Der NKR weist darauf hin, dass die Beteiligungsfrist von [X] Werktagen die methodische Vorpruefung nur eingeschraenkt erlaubt."

## Typische Fehler in Ressort-Entwuerfen

- NKR-Befassung als blosse Pflichtuebung mit zu kurzer Frist
- Datenlieferung erst nach Stellungnahme-Anforderung
- "Formulierungshilfe" als Umgehung der NKR-Befassung
- Änderungen vor Kabinett, die der NKR nicht mehr sieht

## Quellen Stand 06/2026

- NKRG vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1866) §§ 4, 6
- §§ 44, 45, 47, 62 GGO
- §§ 70, 70a GO BT
- Art. 76, 77, 82 GG
- Live verifizieren über Bundesanzeiger und [www.normenkontrollrat.bund.de](https://www.normenkontrollrat.bund.de)
