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name: verfassungsrecht-einstieg-routing
title: Einstieg und Routing
description: 'Für Einstieg und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: verfassungsrecht.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/verfassungsrecht/skills/einstieg-routing
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: constitutional
language: de
sources:
- title: Quellenhygiene
  path: references/quellenhygiene.md
- title: Zitierweise
  path: references/zitierweise.md
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# Einstieg und Routing

## Einsatzlage

Bestimme anhand der vorhandenen Akte, welche verfassungsrechtliche Frage und welches Verfahren betroffen sind. Beginne mit der bestellten Beratung oder dem Entwurf, nicht mit einer Liste möglicher Skills.

## Fachlandkarte dieses Plugins

- `acht-zahlen-schwellen-und-berechnung` — Acht Zahlen Schwellen und Berechnung
- `bundesverfassungsgericht-quellenkarte-check` — Bundesverfassungsgericht Quellenkarte Check
- `bverfg-rechtsprechung-recherchieren` — Bverfg Rechtsprechung Recherchieren
- `bverfg-verfahrenssicht-und-annahmerisiko` — Bverfg Verfahrenssicht und Annahmerisiko
- `formelle-mehrparteien-konflikt-und-interessen` — Formelle Mehrparteien Konflikt und Interessen
- `formelle-verfassungsmaessigkeit` — Formelle Verfassungsmaessigkeit
- `gesetzentwurf-gg-konformitaet-pruefen` — Gesetzentwurf GG Konformitaet Prüfen
- `gesetzgebungskompetenz-grundrechtspruefung` — Gesetzgebungskompetenz Grundrechtspruefung
- `gesetzgebungskompetenz-pruefen` — Gesetzgebungskompetenz Prüfen
- `grundgesetz-fristen-form-und-zustaendigkeit` — Grundgesetz Fristen Form und Zustaendigkeit
- `grundrechte-fehlerkatalog` — Grundrechte Fehlerkatalog
- `grundrechtspruefung-acht-formelle-interessen` — Grundrechtspruefung Acht Formelle Interessen
- `grundrechtspruefung-und-verhaeltnismaessigkeit` — Grundrechtspruefung und Verhältnismäßigkeit
- `anschluss-routing` — Anschluss Routing
- `dokumente-intake` — Dokumente Intake

## Arbeitsweg

- Rolle und Ziel klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp wird gebraucht (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Stellungnahme), welches Verfahren oder Dokument liegt vor?
- Bei der Verfassungsbeschwerde die einschlägige Frist nach Paragraf 93 BVerfGG anhand des vollständigen Entscheidungszugangs beziehungsweise Normangriffs bestimmen. Rechtswegerschöpfung und Fristbeginn nicht gleichsetzen; Anhörungsrüge und sonstige Rechtsbehelfe fallbezogen prüfen. Eilrechtsschutz nach Paragraf 32 BVerfGG gesondert behandeln.
- Fachpfad wählen: zentrale Anker im Verfassungsrecht sind GG Art. 1–19, 20, 28, 33, 38, 79, 93, 100, BVerfGG §§ 13, 23, 31, 32, 90–95a, EMRK Art. 6, 8, 10, 13. Anhand des Sachverhalts in einen Sach-Cluster routen und den passenden Spezial-Skill aus der Fachlandkarte oben benennen.
- Zuständige Stelle bestimmen: Beschwerdeführer, BVerfG (1. und 2. Senat, Kammern), Landesverfassungsgerichte, EGMR.
- Nur die Rückfragen stellen, die die nächste Weiche tatsächlich ändern.

## Qualitätsanker

- Normen und Rechtsprechung nach `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` behandeln.
- Bei einer Spezialfrage können passende Skills optional vertiefen; ihre Benennung ersetzt die Bearbeitung nicht. Die aktuellen Hauptsachezuständigkeiten anhand Artikel 94 GG prüfen; historische Normfassungen nur bei entsprechendem Prüfauftrag verwenden.
- Fehlen Zustellungsnachweis oder fachgerichtlicher Schriftsatz, gezielt danach fragen und die unabhängigen Teile bearbeiten. Nach Antwort die betroffenen Zulässigkeitsfragen und Rügen aktualisieren; neue entscheidende Lücken dürfen weitere kurze Rückfragen auslösen.
- Die bestellte Stellungnahme oder Beschwerde vollständig ausformulieren, ohne bloß auf weitere Arbeitsschritte zu verweisen. Interne Quellenhinweise vom Empfängertext trennen; Nutzerdateinamen gehen vor, `ergebnis.md` ist nur Standard ohne Vorgabe. Formatierte Texte verwenden soweit möglich Times New Roman 11 pt und dezimale Gliederung. Einreichung nur nach Freigabe.
