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name: verfuegung-beweislast-und-darlegungslast
description: "Einstweilige Verfügung: Beweislast und Darlegungslast: Glaubhaftmachung § 294 ZPO, Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund, eidesstattliche Versicherung, Gegenglaubhaftmachung, sekundäre Darlegungslast,..."
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# Einstweilige Verfügung: Beweislast und Darlegungslast


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Einstweilige Verfügung: Beweislast und Darlegungslast. Glaubhaftmachung § 294 ZPO, Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund, eidesstattliche Versicherung, Gegenglaubhaftmachung, sekundäre Darlegungslast, Beweismittel im Eilverfahren.

## Rechtsrahmen

| Norm | Inhalt |
|---|---|
| § 920 Abs. 2 ZPO | Glaubhaftmachung: Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund |
| § 294 ZPO | Mittel der Glaubhaftmachung: Urkunden, eidesstattliche Versicherung, alle Beweismittel |
| § 935 ZPO | Einstweilige Verfügung: Sicherung des Anspruchs |
| § 940 ZPO | Einstweilige Verfügung zur Regelung eines Zustands |
| § 936 ZPO | Verweisung auf Arrestvorschriften |
| § 12 Abs. 1 UWG | Dringlichkeitsvermutung im Lauterkeitsrecht |
| § 286 ZPO | Freie Beweiswürdigung (Hauptsache) |
| § 294 Satz 2 ZPO | Sofortiger Beweis durch Glaubhaftmachungsmittel; keine Vereidigung nötig |

## Verfügungsanspruch – Darlegungsanforderungen

### Was muss dargelegt werden?

| Element | Inhalt | Beweismittel |
|---|---|---|
| Schutzrecht | Inhaber, Registernummer, Schutzbereich, Schutzfähigkeit | Registerauszug (DPMA/EUIPO) |
| Verletzungshandlung | Wann, wo, wie, durch wen | Screenshot, Testkauf, eV Mandant |
| Aktivlegitimation | Schutzrechtsinhaber oder bevollmächtigter Lizenznehmer | Registerauszug, Lizenzvertrag |
| Verletzungsform | Identisch / ähnlich; Verwechslungsgefahr; Tatbestandsmerkmale | Vergleichsmaterial |

### Glaubhaftmachungsgrad

- **Kein voller Beweis** nötig (§ 294 ZPO): überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt.
- Eidesstattliche Versicherung des Mandanten als zentrales Instrument.
- Sachverständige können auch im EV-Verfahren eingesetzt werden, aber zeitkritisch.

## Verfügungsgrund – Darlegungsanforderungen

### Dringlichkeit

| Schutzrecht / Rechtsbereich | Dringlichkeit |
|---|---|
| UWG | Gesetzliche Vermutung § 12 Abs. 1 UWG; widerlegt bei Selbstwiderlegung |
| MarkenG, PatG, DesignG | Keine Vermutung; muss dargelegt werden: Kenntnisdatum, Erstmalige Verletzung, Eilbedürfnis |
| UrhG | Keine Vermutung; wie IP allgemein |

### Selbstwiderlegung vermeiden

- Dringlichkeit ist **widerlegt**, wenn der Antragsteller zu lange zugewartet hat nach Kenntnis vom Verstoß.
- Faustregel nach Kammer: Hamburg ~4 Wochen; München ~4 Wochen; Düsseldorf ~4 Wochen; Köln ~6 Wochen (Einzelfälle variieren).
- **Tipp:** Kenntniszeitpunkt genau dokumentieren; sofort handeln nach Kenntnis.

## Eidesstattliche Versicherung (eV) – Muster

```
Eidesstattliche Versicherung

Ich, [Name, Geburtsdatum], wohnhaft [Adresse], versichere an Eides statt
und erkläre folgendes:

1. [Mandant] betreibt [Unternehmen / Schutzrecht].

2. Am [Datum] habe ich auf der Website [URL] / in [Medium] folgende
 Verletzungshandlung festgestellt: [Beschreibung].

3. [Screenshot / Testkauf / Muster] ist als Anlage [X] beigefügt und
 gibt den Sachverhalt zutreffend wieder.

4. Von diesem Sachverhalt hatte ich erstmals am [Datum] Kenntnis.

5. Diese Erklärung gebe ich wahrheitsgemäß ab.

[Ort, Datum]
[Unterschrift]

Ich bin mir bewusst, dass eine vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche
eidesstattliche Versicherung nach § 156 StGB strafbar ist.
```

## Gegenglaubhaftmachung durch Antragsgegner

| Strategie Antragsgegner | Ziel |
|---|---|
| Eigene eidesstattliche Versicherung | Sachverhalt bestreiten |
| Schutzschrift (ZSSR) | Gegenvortrag zu Verfügungsanspruch und -grund |
| Sofortiger Widerspruch | Mündliche Verhandlung erzwingen (§ 924 ZPO) |
| Einwand fehlender Dringlichkeit | Selbstwiderlegung der Antragstellerin darlegen |

## Sekundäre Darlegungslast

Bei bestimmten Sachverhalten (Verletzungsumfang, Herstellungsprozesse, Lieferkette) obliegt dem Antragsgegner eine sekundäre Darlegungslast, wenn er die Informationen exklusiv besitzt.

- BGH-Grundsatz: Wer über Informationen allein verfügt, muss substantiiert bestreiten oder darlegen.
- Anwendung im IP-Recht: Herkunft der Ware; Importmengen; technische Herstellungsdetails.

## Checkliste Darlegungs- und Beweislast EV

| Prüfpunkt | Erledigt? |
|---|---|
| Schutzrecht belegt (Registerauszug) | ☐ |
| Verletzungshandlung konkret dargelegt und datiert | ☐ |
| Kenntnisdatum dokumentiert (Selbstwiderlegungsschutz) | ☐ |
| Eidesstattliche Versicherung unterschrieben | ☐ |
| Anlagen nummeriert und dem Gericht übergeben | ☐ |
| Dringlichkeit dargelegt (UWG: Vermutung; sonst: positiv) | ☐ |
| Gegenglaubhaftmachung der Gegenseite antizipiert | ☐ |

## Einstieg
1. Liegt eine eigene eV vor oder muss sie noch aufgesetzt werden?
2. Ist das Kenntnisdatum dokumentiert?
3. Welche weiteren Glaubhaftmachungsmittel liegen vor (Testkauf, Screenshots)?
4. Hat die Gegenseite eine Schutzschrift hinterlegt?
5. Output: eV-Muster, Checkliste, Dringlichkeits-Memo, Gegenglaubhaftmachungs-Analyse?

## Anschluss-Skills
- `faevvollzug-neu-008-qualitaetsgate-vor-vollziehung` – Qualitätsgate.
- `spezial-gewerblichen-tatbestand-beweis-und-belege` – Beweismittelübersicht.
- `faevvollzug-neu-005-gegnerische-schutzschrift-auswerten` – Schutzschrift.

## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Keine Bewertung der Dringlichkeit ohne Kenntnis des konkreten Kenntnisdatums.
- Kein Ersatz für vollständige Mandantenberatung.
