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# Vergabesperre und fakultative Ausschlussgruende mit Selbstreinigung nach § 125 GWB managen: Bieter will Sperre abwenden oder beenden


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die vergaberechtlich einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Vergabesperre und fakultative Ausschlussgruende mit Selbstreinigung nach § 125 GWB managen: Bieter will Sperre abwenden oder beenden; Auftraggeber will sperren. Normen: §§ 123-126 GWB (zwingende und fakultative Ausschlussgruende), § 125 GWB (Selbstreinigung), Wettbewerbsregister § 8 WRegG. Prüfraster: Tatbestand § 123 zwingend vs. § 124 fakultativ, Sperrfristen § 126 GWB (drei Jahre § 123; zwei Jahre § 124), Selbstreinigungs-Trias Schadenswiedergutmachung Kooperation Compliance, Wettbewerbsregister-Eintrag prüfen. Output Selbstreinigungs-Memo, Sperraufhebungs-Antragsentwurf. Abgrenzung: Eignung siehe fachanwalt-vergaberecht-eignungspruefung.

### Vergabesperre und Selbstreinigung

## Einstieg
1. Welche Tatbestaende sind betroffen (§ 123 zwingend, § 124 fakultativ)?
2. Rechtskraeftige Verurteilung oder behaengender Vorwurf?
3. Eintragung im Wettbewerbsregister geprueft?
4. Frist seit Tatbestand (3 Jahre § 123, 2 Jahre § 124)?
5. Selbstreinigungsmassnahmen bereits umgesetzt?

## Tatbestaende
### Zwingende Ausschlussgruende § 123 GWB
- Terrorismus, Beteiligung an krimineller Vereinigung,
- Bestechung, Bestechlichkeit,
- Betrug zum Nachteil EU,
- Steuerhinterziehung,
- Geldwaesche,
- Kinderarbeit, Menschenhandel,
- bei Verurteilung Inhaber/Vertretungsberechtigter Unternehmen.

### Fakultative Ausschlussgruende § 124 GWB
- Verstoss gegen Steuerrecht/SV-Beitraege,
- Verstoss gegen Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht,
- Insolvenzantrag oder vergleichbare Lage,
- schwere Verfehlung (z. B. Korruption ohne strafrechtliche Verurteilung),
- wettbewerbsbeschraenkende Abrede,
- Interessenkonflikt,
- mangelhafte Vertragsdurchfuehrung in fruherem öffentlichem Auftrag.

### Sperrfristen § 126 GWB
- § 123: max. 5 Jahre, in der Praxis 3 Jahre Standard.
- § 124: max. 3 Jahre, in der Praxis 2 Jahre Standard.

## Selbstreinigung § 125 GWB
Drei-Voraussetzungen-Trias:
1. **Schadensausgleich**: Wiedergutmachung gegenueber Geschaedigten (Zahlung, Vergleich).
2. **Aktive Kooperation**: Mitwirkung mit Ermittlungsbehoerden, Selbstanzeige, Aufklaerung interner Vorgaenge.
3. **Compliance**: konkrete personelle, organisatorische und technische Maßnahmen (CMS, Schulungen, Trennung verantwortlicher Personen, externe Audits).

Dokumentation: Selbstreinigungs-Memo mit Belegen zu allen drei Pflichten. Wirkung: Auftraggeber darf nicht mehr ausschliessen (§ 125 Abs. 1 GWB), Eintrag im Wettbewerbsregister kann geloescht werden (§ 8 WRegG).

## Wettbewerbsregister
- Behoerdliche Eintragung durch Staatsanwaltschaft, Behörden, Auftraggeber.
- Pflicht zur Abfrage durch Auftraggeber ab Schwellenwert.
- Loeschung nach Sperrfrist oder anerkannter Selbstreinigung.

## Strategie für betroffene Unternehmen
1. Sofort Sachverhalt aufklaeren, Mitarbeiter und Vertretungsberechtigte identifizieren.
2. CMS-Lueckenanalyse durch externe Compliance-Berater.
3. Selbstanzeige bei Behörden prüfen (§ 371 AO, Bonusregelung BKartA).
4. Schadensausgleich verhandeln.
5. Selbstreinigungs-Memo an Auftraggeber und Wettbewerbsregister.

## Strategie für ausschliessende Auftraggeber
- Sachverhalt zum konkreten Bieter ermitteln (Wettbewerbsregister, Strafregister-Auszuege, Selbstauskunft).
- Verhältnismäßigkeit prüfen.
- Bei Selbstreinigung Prüfung der Trias und Dokumentation der Entscheidung.

## Typische Fehler
- Selbstreinigung wird formal ohne Compliance-Substanz behauptet.
- Auftraggeber prüft Verhältnismäßigkeit nicht und sperrt automatisch.
- Eintrag im Wettbewerbsregister wird nicht abgefragt.
- Sperrfrist § 126 GWB wird missachtet.

## Vergabe-Workbench-Boost v61.2

- Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
- Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
- Für Anfaenger: erklaere `Ruge`, `Nachpruefung`, `Stillhaltefrist`, `Eignung`, `Zuschlag`, `Auftragswert` und `Praeklusion` jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
- Für Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
- Prüfe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
- Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
- Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.
