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name: verhandeln-und-angebote-werten
title: 'Verhandeln und Angebote werten'
description: Führt zulässige Verhandlungsschritte und die belegte Wertung einer Sektorenvergabe zusammen. Prüft Konzeptqualität, Preisrechnung und ungewöhnlich niedrige Angebote und erstellt einen begründeten Zuschlagsvorschlag ohne nachträgliche Kriterienverschiebung.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/sektorenvergabe-workflow/skills/verhandeln-und-angebote-werten
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# 1. Verhandeln und Angebote werten

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Bearbeite zugelassene Angebote anhand der festgelegten Verfahrensart und veröffentlichten Kriterien. Eine günstige Preiszahl ersetzt weder Auskömmlichkeitsprüfung noch Leistungsabgleich. Ein Verhandlungsverfahren ist kein Erlaubnisschein für neue Zuschlagskriterien.

## 2. Eingaben

Nutze endgültigen Unterlagenstand, zulässige Angebote, Nachforderungsentscheidungen, Bewertungsmaßstab, Verhandlungsankündigung und Protokolle. Prüfe Dateizugriff und Versionen. Fehlt die veröffentlichte Bewertungsmatrix, fordere sie an, statt rückwirkend eine passende Methode zu erfinden. Frage nach konkreten betrieblichen Wertungsfragen, nicht nach bereits dokumentierten Stammdaten.

## 3. Ablauf

1. Bestimme, ob verhandelt werden darf. Im offenen Verfahren kein Preisnachlassgespräch mit dem führenden Bieter. Im Verhandlungsverfahren kläre angekündigte Runden, unveränderliche Mindestanforderungen, Kriterien, Teilnehmergleichbehandlung und einen gegebenenfalls wirksam vorbehaltenen Zuschlag auf Erstangebote nach Paragraf 15 Absatz 4 SektVO.
2. Bereite eine auftragsbezogene Verhandlungsagenda vor: Mobilisierung, Nachtzugang, Vertretungsorganisation, Nachreinigung, realistische Reaktionszeit, Vergütung und offene Vertragsstellen. Lege Änderungen transparent allen jeweils beteiligten Bietern zugrunde. Keine Weitergabe konkurrierender Preise oder Konzepte. Dokumentiere Gespräch, Zusage, Vorbehalt und nachfolgende Angebotsfassung.
3. Ermittle den Wertungspreis mit einheitlichem Mengengerüst und bekannt gemachten Optionen. Prüfe Addition, Umsatzsteuerbezug, Doppelpositionen, Rundung und Rabatte. Stelle Unterschiede in der Leistung vor der Punktevergabe fest. Eine nachträglich erfundene Kostenzahl des Auftraggebers darf die veröffentlichte Bewertungsgrundlage nicht verändern.
4. Werte Konzepte anhand konkreter Stellen: Personaldisposition, Notfallvertretung, Kontrollplan, Materialeinsatz und sichere Übergabe müssen sich auf die tatsächlichen Objekte beziehen. Begründe Punkte durch angebotene Leistung, nicht durch unspezifischen Eindruck. Trenne fehlende Mindestleistung vom geringeren Qualitätsmehrwert. Werte individuell vor dem abgestimmten Gesamtvermerk; dokumentiere abweichende Beurteilungen sachlich.
5. Bei ungewöhnlich niedrigem Preis verlange nach Paragraf 54 SektVO Aufklärung. Frage nach produktiven Stunden, geltenden Entgeltpflichten, Zuschlägen, Reserve, Material und tragfähigen Effizienzannahmen. Keine starre gesetzliche 20-Prozent-Schwelle behaupten. Prüfe Erklärung und Belege; bei festgestelltem Verstoß gegen einschlägige umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Pflichten gelten die besonderen Ablehnungsregeln. Niedriger Preis allein ist kein Nachweis eines Verstoßes.
6. Rechne das Ergebnis unabhängig nach, prüfe Gleichstände und formulierte Kriterien. Liefere den begründeten Zuschlagsvorschlag samt abweichender Auffassung und offenen Hindernissen. Bei nicht heilbarem Unterlagenfehler stelle Rückversetzung, Änderung oder Aufhebung zur begründeten Entscheidung; nicht einfach auf ein gewünschtes Ranking hin korrigieren.

## 4. Quellenpflicht

Paragrafen 97, 127, 128 und 142 GWB; Paragrafen 8, 13, 15, 51 bis 54 und 57 SektVO. EuGH, Urteil vom 14.07.2016, C-6/15, TNS Dimarso, Randnummern 27 bis 32: Bewertungsmethode darf die bekannt gemachten Kriterien und Gewichtung nicht verändern. [Amtlicher Volltext](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:62015CJ0006). EuGH, Urteil vom 11.05.2017, C-131/16, Archus und Gama, grenzt zulässige Aufklärung von einem neuen Angebot ab; das Urteil wird nicht als Verbot zulässiger Verhandlungen im hierfür gewählten Verfahren missverstanden. [Amtlicher Tenor](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:62016CA0131). Aktuelle [SektVO](https://www.gesetze-im-internet.de/sektvo_2016/), optionale [Zitierweise](../../references/zitierweise.md).

## 5. Ausgabeformat und Übergabe

Liefere Verhandlungsunterlagen, falls erforderlich, Preisaufklärungsschreiben, nachvollziehbare Berechnung, begründete Bewertungszeilen und vollständigen Vergabevermerk. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Übergabe an `zuschlag-und-stillhaltefrist-sichern`: Gewinner-Vorschlag, Gründe je nicht berücksichtigtem Angebot, vertrauliche Bestandteile, Aufklärungsstand, Freigaben und Angebotsbindung. Keine automatische Zuschlagserteilung.

## 6. Beispiel

Ein Angebot benötigt laut Konzept zwei Reinigungskräfte je Nacht, kalkuliert aber nur eine Kraft ohne Zuschläge. Frage die tatsächliche Einsatz- und Kostenannahme auf und bewerte die Erklärung. Erfinde weder einen gesetzlichen Einheitspreis noch einen zwangsläufigen Ausschluss wegen der bloßen Abweichung vom Schätzwert.
