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name: verjaehrung-fristen-pruefen
description: "Prueft Verjaehrungsfristen: Regelfrist 3 Jahre (§§ 195/199 BGB), kenntnisabhaengige Fristen, absolute 10- und 30-Jahresfristen, Hemmung (§§ 203 ff. BGB), Neubeginn (§ 212 BGB), prozessuale Notfristen und EU-Verjaehrungsregeln. Ergebnis: verjaehrt ja/nein/fraglich."
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# Verjährung und Fristen prüfen

## Zweck

Die Verjährung ist eine der häufigsten und folgenreichsten Einreden im Zivilrecht. Dieser Skill prüft, ob ein Anspruch verjährt ist, welche Frist gilt, wann sie begann und ob Hemmung oder Neubeginn eingetreten ist. Im Prozessrecht werden außerdem Notfristen und Präklusionsfristen erfasst.

## Verjährungsfristen im deutschen Recht

### Regelfrist § 195 BGB

3 Jahre; Beginn: Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von anspruchsbegründenden Umständen und Person des Schuldners erlangt hat oder hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB).

**Wichtig:** Beginn zum 31.12. des Entstehungsjahres — nicht zum Tag des schädigenden Ereignisses!

### Absolute Verjährungsfristen

- 10 Jahre: bei Ansprüchen ohne Kenntnis (§ 199 Abs. 4 BGB)
- 30 Jahre: Herausgabeansprüche aus Eigentum; titulierte Ansprüche (§§ 197/201 BGB)

### Besondere Fristen

| Anspruch | Frist | Norm |
|---------|-------|------|
| Mängelgewährleistung Kauf (bewegliche Sachen) | 2 Jahre ab Übergabe | § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB |
| Mängelgewährleistung Kauf (Bauwerke) | 5 Jahre ab Übergabe | § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB |
| Werkvertrag Mängel | 2 Jahre (Regelfall) | § 634a BGB |
| UWG-Abmahnanspruch | 6 Monate (ab Kenntnis); absolut 3 Jahre | § 11 UWG |
| Wettbewerbsrechtliche Schadensersatzansprüche | 3 Jahre / absolut 10 Jahre | § 33h GWB |
| Reisevertragsansprüche | 2 Jahre | § 651j BGB |
| Grundstückskauf-Mängel | 5 Jahre | § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB |

### Verjährung im Arbeitsrecht

Tarifliche Ausschlussfristen (z. B. 3 Monate nach Fälligkeit) gehen der gesetzlichen Verjährung vor. Individualvertragliche Ausschlussfristen nur wirksam, wenn AGB-konform.

### Verjährung im Verwaltungsrecht

Keine allgemeine Verjährungsregelung im VwVfG; es gelten Anfechtungsfristen (Widerspruch § 70 VwGO: 1 Monat; Klage § 74 VwGO: 1 Monat nach Widerspruchsbescheid; ohne Rechtsbehelfsbelehrung: 1 Jahr § 58 Abs. 2 VwGO).

## Hemmung der Verjährung §§ 203–213 BGB

Hemmung bedeutet: Die Verjährungsfrist läuft während des Hemmungszeitraums nicht; die Restfrist läuft danach weiter.

**Wichtige Hemmungstatbestände:**
- Klageerhebung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB): Hemmung mit Einreichung der Klage
- Mahnbescheid (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB): Hemmung bei Zustellung
- Verhandlungen (§ 203 BGB): Beginn der Verhandlungen bis zu Abbruch durch eine Partei; danach 3-Monats-Nachlauf
- Stillhaltevereinbarung (§ 205 BGB): vertragliche Stundung
- Höhere Gewalt (§ 206 BGB): bei unerwartetem Hindernis in den letzten 6 Monaten

## Neubeginn der Verjährung § 212 BGB

Der Neubeginn löscht die bisher abgelaufene Verjährungszeit:
- Anerkenntnis durch den Schuldner (ausdrücklich oder konkludent: Abschlagszahlung, Bitte um Fristverlängerung)
- Zwangsvollstreckungshandlung

## Prozessuale Notfristen

- Einspruch gegen Versäumnisurteil: 2 Wochen (§ 339 ZPO)
- Berufungsfrist: 1 Monat ab Zustellung (§ 517 ZPO)
- Revisionsfrist: 1 Monat ab Zustellung (§ 548 ZPO)
- Verfassungsbeschwerde: 1 Monat (§ 93 Abs. 1 BVerfGG); bei VA: 1 Jahr (§ 93 Abs. 3 BVerfGG)

## Ausgabe

Das System gibt: Einschlägige Frist, Beginn der Verjährung, eventuelle Hemmungszeiträume, voraussichtliches Verjährungsende, Ergebnis: verjährt / nicht verjährt / fraglich.

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
