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name: verkehrsowi-verteidiger-mandantenkommunikation
title: Mandantenkommunikation im OWi-Mandat
description: 'Für Mandantenkommunikation im OWi-Mandat: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Mandantennachricht oder Entscheidungsvorlage.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/verkehrsowi-verteidiger/skills/mandantenkommunikation
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: criminal
language: de
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# Mandantenkommunikation im OWi-Mandat

## Arbeitsbereich

Mandantenkommunikation im OWi-Mandat: Mandant versteht Verfahren nicht und benoetigt verstaendliche Erklärung. Normen: BRAO § 43a (Beratungspflicht), § 67 OWiG, § 25 StVG. Prüfraster: Erstgespraeche-Leitfaden, Anhörungsbogen-Empfehlung, Fahrverbot-Erklärung, Punktestand-Abfrage, Terminvorbereitung HV. Output Mandantenbrief-Template, Erklärungsbausteine, Kommunikations-Protokoll. Abgrenzung: Inhaltliche Strategie siehe verkehrsowi-kommandocenter; Anhörung siehe verkehrsowi-anhoerung-bußgeldbescheid. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: § 67 OWiG Einspruch 2 Wochen; Verjährung nach Delikt und anwendbarer Fassung (aktuell § 26 Abs. 3 StVG grundsätzlich 6 Monate bei § 24 Abs. 1, §§ 31–33 OWiG); Fahrverbot § 25 Abs. 2, 3 und 6 StVG (grundsätzlich spätestens 1 Monat nach Rechtskraft wirksam, Viermonatsprivileg nur bei erfüllten Voraussetzungen; Verbotsfrist gesondert); § 79 OWiG Rechtsbeschwerde 1 Woche. Historische Fassung und Übergang prüfen; [amtlich belegte Einzelheiten](../../references/verkehrsowi-leitplanken.md).
- Tragende Normen verifizieren: StVG §§ 24, 24a, 25, 26, OWiG §§ 17, 26a, 47, 65, 66, 67, 68, 73, 74, 79, 80, BKatV, BußgeldkatalogVO, StVO, FZV, MessgeräteG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Betroffener, Verteidiger, Bußgeldstelle (Polizei/Verwaltungsbehörde), Amtsgericht (Bußgeldrichter), OLG-Senat, PTB (Eichbehörde).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Einspruchsschrift, Messprotokoll, Eichschein, Hauptverhandlungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Triage-Erstgespraeches-Leitfaden

**Was zuerst klären:**

1. **Zustellungsdatum Bescheid?** — Frist sofort berechnen, Mandant informieren.
2. **Fahrzeug auf Mandanten-Namen?** — Halter = OWi-Adressat; wenn nicht Fahrzeugfuehrer: Fahreridentifikation.
3. **Aktueller Punktestand?** — Hat der Mandant eine FAER-Auskunft (§ 30 StVG)?
4. **Berufliche Folgen eines Fahrverbots?** — Existenzgefaehrdung? Arbeitgeber-Bescheinigung möglich?
5. **Was ist das Ziel?** — Freispruch, Einstellung, Fahrverbot-Vermeidung, Tagessatz-Reduzierung?

## Kommentar-Warteraum Erstgespraeches-Sprache

- Nicht: "Die Messtoleranz wurde korrekt abgezogen" → Besser: "Von Ihrer gemessenen Geschwindigkeit wird ein Sicherheitsabzug von 3 km/h (bzw. 3%) vorgenommen — das ist gesetzlich vorgeschrieben."
- Nicht: "§ 67 OWiG-Frist" → Besser: "Sie haben ab dem Tag, an dem Sie den Bescheid bekommen haben, 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen."
- Nicht: "Standardisiertes Messverfahren nach BGH" → Besser: "Das Gericht akzeptiert diese Art der Messung grundsätzlich, aber wir prüfen trotzdem ob technische Fehler vorlagen."

## Zentrale Normen

- **§ 55 OWiG** — Schweigerecht des Betroffenen; keine Pflicht zur Aussage
- **§ 67 OWiG** — Einspruchsfrist 2 Wochen
- **§ 25 StVG** — Fahrverbot
- **§ 4 StVG** — Punkte in Flensburg

## Mandantenhinweis-Template nach Einspruchseinlegung

**Adressat:** Mandant — Tonfall: verstaendlich-erklaerend

```
Sehr geehrte/r Frau/Herr [NAME],

ich bestaedige, dass ich fristgerecht Einspruch gegen den
Bussgeldescheid vom [DATUM] eingelegt habe.

Wie es weitergeht:
Die Behörde prueft nun die Akte. Danach wird entweder:
a) das Verfahren eingestellt (kein Bussgeldbescheid mehr),
b) ein Verhandlungstermin am Amtsgericht angesetzt, oder
c) die Behörde den Bescheid bestaetigt (dann gehen wir
 weiter zum Amtsgericht).

Was Sie tun koennen:
- Bitte sprechen Sie NICHT mit Polizei oder Behörden
 ueber den Vorfall ohne mich zu kontaktieren.
- Wenn Sie neue Unterlagen erhalten, bitte sofort weiterleiten.
- Haben Sie ein Fahrtenbuch oder Notizbuch, das den Tatvorwurf
 betrifft? Bitte aufbewahren.

Kostenschaetzung: [RVG-Gebühren]

Mit freundlichen Gruessen
[KANZLEI]
```

## Template Anhörungsbogen-Empfehlung

**Adressat:** Mandant — Tonfall: klar und eindeutig

```
Sehr geehrte/r Frau/Herr [NAME],

Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten. Meine Empfehlung:

BITTE DEN BOGEN NICHT AUSFULLEN UND NICHT UNTERSCHREIBEN.

Begruendung: Sie muessen nicht antworten. Das Schweigen wird
Ihnen NICHT nachteilig ausgelegt. Unterschreiben Sie den Bogen
nur, wenn er explizit nur Ihre Personalien (Name, Adresse) abfragt
— und auch dann nur nach meiner Ruecksprache.

Falls Sie sich bereits gaeussert haben: Bitte informieren Sie
mich sofort.

Mit freundlichen Gruessen [KANZLEI]
```

## Schritt-für-Schritt-Mandantenbetreuung

1. **Erstgespraech:** Sachverhalt aufnehmen, Frist sofort notieren, Vollmacht einholen.
2. **Einspruch einlegen:** Mandant sofort informieren.
3. **Akteneinsicht:** Ergebnis in verstaendlicher Sprache erklaeren.
4. **Strategie besprechen:** Erfolgsaussichten realistisch einschaetzen.
5. **Vor der HV:** Mandant über Ablauf informieren, Erscheinungspflicht klären.
6. **Nach der HV / Urteil:** Ergebnis erklaeren, Rechtsmitteloptionen darlegen.

## Harte Leitplanken

- Mandant immer über Kosten informieren (RVG-Gebühren schriftlich).
- Erfolgsaussichten realistisch kommunizieren — keine Garantien.
- Fristen immer in Mandantenkommunikation vermerken.
- Anwaltliche Endkontrolle bei Mandantenkorrespondenz.
