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name: verkehrsowi-verteidiger-workflow-fristen-und-risikoampel
title: Fristen- und Risikoampel
description: 'Für Fristen- und Risikoampel: prüft Frist, Form, Zuständigkeit und Eilbedarf; Ergebnis: Fristen- und Risikoampel. Fachgebiet: VerkehrsOWi-Verteidiger.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/verkehrsowi-verteidiger/skills/workflow-fristen-und-risikoampel
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: criminal
language: de
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# Fristen- und Risikoampel

## Arbeitsauftrag

Dieser Arbeitsgang macht **Fristen- und Risikoampel** im Bereich **verkehrsowi-verteidiger** sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.

## Aktenstart ohne Leerlauf

1. Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
2. Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
3. Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
4. Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
5. Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.

## Fachliche Anker

- StPO §§ 136, 137, 147, 160, 163, 244, 257, 261; StGB je nach Delikt; OWiG §§ 46, 55, 66, 67, 71, 77.
- Trenne Anfangsverdacht, Beschuldigtenstatus, Belehrung, Beweisverwertbarkeit, Akteneinsicht, Frist und taktische Einlassung.
- Keine Tatsachen ergänzen: Belastungs- und Entlastungsbelege mit Fundstelle, Datum, Quelle und Beweiswert erfassen.

## Arbeitsprodukt

- **Kurzdiagnose:** Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- **Belegmatrix:** Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- **Risikoampel:** Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- **Entwurf:** je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- **Fehlerbremse:** keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.

## Ergänzende Hinweise

## OWi-Fristen-Speziallage
- **Anhörungsbogen / Zeugenfragebogen** keine Einspruchsfrist, aber Schweigerecht des Betroffenen § 55 OWiG / § 136 I 2 StPO via § 46 OWiG; Halterauskunftspflicht § 31a StVZO trotzdem möglich.
- **§ 67 OWiG: 2 Wochen Einspruch** gegen Bussgeldbescheid ab Zustellung; § 50 OWiG.
- **Rechtsbeschwerde §§ 79, 80 OWiG: 1 Woche Einlegung, 1 Monat Begruendung** ab Zustellung des Urteils.
- **Verjährung:** Aktuell § 26 Abs. 3 StVG grundsätzlich 6 Monate für § 24 Abs. 1, Sonderfälle gesondert. §§ 31–33 OWiG bestimmen Beginn, Unterbrechung, Höchstfrist (mindestens 2 Jahre) und Ruhen/Ablaufhemmung. Historische Fassung und Übergang vor Berechnung prüfen; [Einzelheiten](../../references/verkehrsowi-leitplanken.md).
- **Fahrverbot § 25 StVG:** Aktuell Abs. 2 grundsätzlich Wirksamkeit spätestens 1 Monat nach Rechtskraft; Viermonatsprivileg nur unter Abs. 3 und mit gesetzlich vorgesehener Bestimmung. Verwahrung/Vermerk und Beginn der Verbotsfrist nach Abs. 6 getrennt dokumentieren; historische Anwendungsprüfung nicht überspringen.
- **MPU-Frist FeV § 11 III FeV**: behoerdliche Anordnung gesondert; nicht in OWi-Bescheid integriert.
- **Punkte FAER § 4 StVG:** 8 Punkte fuehren zwingend zur Entziehung (§ 4 V StVG). Punktewarnung bei 4-5 Punkten, Ermahnung bei 6-7 Punkten.
- **Risikoampel:** Rot bei Fahrverbot, drohender 8-Punkte-Grenze, MPU-Anordnung, gewerblicher Fahrer; Gelb bei Beweisproblem (Messverfahren); Gruen bei dokumentierter Strategie.
