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name: verleumdung-187
description: "Prüft § 187 StGB bei bewusst unwahren ehrverletzenden Tatsachenbehauptungen. Fokussiert Wissen um Unwahrheit, Beweisstand, Rufschädigung, Öffentlichkeitswirkung und zivilrechtliche Anschlussrisiken."
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# § 187 StGB - Verleumdung

## Kern

§ 187 StGB ist die rote Zone: ehrverletzende Tatsachenbehauptung, objektiv unwahr, und der Äußernde weiß um die Unwahrheit.

## Prüfschritte

1. **Tatsachenbehauptung:** nicht bloß Meinung.
2. **Unwahrheit:** Aktenlage spricht gegen den behaupteten Vorgang.
3. **Wissen:** Der Äußernde kannte die Unwahrheit oder hatte gesicherte Gegeninformationen.
4. **Ehrenrührigkeit:** verächtlich machen oder in öffentlicher Meinung herabwürdigen.
5. **Kundgabe:** Dritte oder Betroffener.
6. **Öffentlichkeit/Verbreiten:** erhöht Strafrahmen und Zivilrisiko.

## Warnsignale

- "Ich weiß, es stimmt nicht, aber ..."
- alte Korrekturmail oder Widerruf liegt vor.
- bewusst ausgeschnittener Screenshot.
- angebliche Straftat ohne jeden Beleg.
- Wiederholung nach Abmahnung.

## Verhältnis zu Art. 5 GG

Bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen genießen keinen Schutz, soweit sie zur Meinungsbildung nichts beitragen können. Der Schutz von Werturteilen bleibt davon zu trennen.

## Output

Erstelle:

- Unwahrheits- und Wissensmatrix.
- Strafrechtliches Risiko.
- zivilrechtliche Folgeansprüche.
- Sofortmaßnahmen: löschen, korrigieren, Belege sichern, anwaltliche Stellungnahme.
